Wenn Du im besagten Zeitraum schon studiert hast und unter 25 bist, dann gilt für dich auch der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto.
Läge das Bruttoeinkommen höher als 538 Euro, würden zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu kommen.
Hast Du also nicht mehr als 538 Euro Brutto gleich Netto verdient, darf es zu keiner Anrechnung des Erwerbseinkommens auf deinen Bedarf geben, aber das scheint ja nun geklärt zu sein, wenn es eine Nachzahlung vom Jobcenter gab bzw.geben soll.
Nun kommt aber das Problem, welches bei dir zuzutreffen scheint, wenn Du nämlich zu deinem Bafög - zusätzlich noch Erwerbseinkommen erzielst, dann fällt der pauschale Freibetrag von 100 Euro auf dein Bafög - weg, weil Du dann schon den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen berücksichtigt bekommen hast.
Das Bafög - wurde dann also wie das Kindergeld von derzeit 250 Euro voll auf deinen Bedarf angerechnet.
Konntest Du mit diesem anrechenbaren Einkommen deinen Bedarf im Haushalt deiner Eltern selber decken, wird auch nichts mehr für dich gezahlt, also auch der Beitrag für deine Krankenkasse nicht.
Man müsste also wissen wie hoch dein Bafög - ist, wie viele Personen insgesamt im Haushalt leben und was an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden muss.
Die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom wird durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt den Kopfanteil pro Person und dazu kommt dann min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt.
Bei dir wären das derzeit ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres 451 Euro, da kannst Du schon einmal das volle Kindergeld von 250 Euro abziehen.
Bliebe ein vorerst ungedeckter Bedarf für den Lebensunterhalt von 201 Euro.
Dazu musst Du nun noch deinen Kopfanteil der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom addieren, liegt dein Bafög - dann über dieser Summe, würdest Du automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus sein.
Dann müsstest Du dich um deine Krankenversicherung selber kümmern, entweder studentische Krankenversicherung oder wenn Du keinen Leistungsanspruch mehr von Jobcenter hattest, kannst Du auch bis zur Vollendung des 23 bzw.im Studium oder einer schulischen Ausbildung bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres kostenlos über ein Elternteil in der Familienversicherung mitversichert werden.
Das müsste dann das jeweilige Elternteil mit seiner Krankenkasse abklären.
Wäre das alles nicht möglich, müsstest Du dich selber freiwillig bei deiner Krankenkasse versichern, kostet derzeit pro Monat etwa 230 Euro.
Widerspruch einlegen, wenn Du das noch nicht gemacht hast und auf den Bescheid warten.
Wenn Du dir das aber ausrechnest, wie ich es dir oben erklärt habe, kannst Du dir den Widerspruch unter Umständen auch sparen und gleich eine mögliche kostenlose Familienversicherung durch ein Elternteil prüfen lassen.
Also Wärmemiete durch die Personen im Haushalt teilen, zu diesem Teilbetrag dann deinen Regelbedarf von 451 Euro addieren, dass wäre dein Bedarf im Haushalt deiner Eltern.
Dann Bafög - und Kindergeld addieren, wenn Du nicht mehr als 538 Euro Brutto gleich Netto verdient hast, sonst käme dazu noch ein Teil als anrechenbares Erwerbseinkommen dazu.
Ist diese Summe höher als dein Bedarf, dann warst Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus und es bestand kein Anspruch mehr auf Leistungen inkl.des Beitrags für die Krankenkasse.