Und was ist bei euch an Einkommen inkl. Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt vorhanden ?
Wenn eure Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom tatsächlich nur 500 Euro beträgt und diese vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen werden, beträgt eure Aufstockung mit den 400 Euro die Du vom Jobcenter gezahlt bekommst ja 900 Euro pro Monat.
Euer Gesamtbedarf ohne Anrechnung von eigenem Einkommen läge derzeit bei min. 563 Euro Regelbedarf für dich + 36 % Alleinerziehenden Mehrbedarf von deinem Regelbedarf für 2 Kinder unter 16 Jahren von 202,68 Euro.
Für die zwei Kinder kommen unter 6 Jahren derzeit jeweils min. 357 Euro an Regelbedarf dazu, gesamt also noch einmal min. 714 Euro im Monat.
Die Warmmiete würde im Regelfall dann durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt den jeweiligen Kopfanteil pro Person, der käme dann noch zum Regelbedarf und ggf.einem Mehrbedarf dazu.
Da die Warmmiete aber direkt an den Vermieter überwiesen wird, kann man diese bei der Berechnung erst einmal außer acht lassen.
Also ohne der Warmmiete käme man dann bei dir auf 563 Euro + 202,68 Euro = 765,68 Euro + 714 Euro für die zwei Kinder, macht zusammen = 1479,68 Euro pro Monat, ohne anrechenbares Einkommen.
Nun bekommst Du ja für die beiden Kinder auf jeden Fall erst einmal pro Kind und Monat 255 Euro, macht zusammen schon einmal 510 Euro pro Monat weniger.
Also auf den Bedarf des Kindes werden jeweils 255 Euro Kindergeld mindernd angerechnet.
Dazu kommt dann noch Unterhalt vom Kindsvater oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, der würde derzeit pro Kind und Monat für 1 Kind unter 6 Jahren bei 227 Euro liegen.
Deine Kinder kommen also mit dem Kindergeld auf monatlich min.jeweils 482 Euro anrechenbares Einkommen und wenn der Vater oder Väter Unterhalt zahlt, wären es noch mehr anrechenbares Einkommen pro Kind, weil der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle für 1 Kind unter 6 Jahren bei derzeit 482 Euro liegen würde.
Davon das hälftige Kindergeld von 127,50 Euro abgezogen, würde einen Zahlbetrag von min. 354,50 Euro ergeben.
Geht man nur einmal vom Unterhaltsvorschuss aus, läge das anrechenbare Einkommen pro Kind bei den genannten min. 482 Euro im Monat.
Nun käme die Warmmiete ins Spiel, teilt man diese 500 Euro durch 3 Personen, ergibt das einen Kopfanteil von 166,66 pro Person, also gerundet 167 Euro.
Mit den 357 Euro Regelbedarf für ein Kind unter 6 Jahren käme man mit den rund 167 Euro Kopfanteil auf um die 524 Euro pro Monat.
Wenn Du für deine Kinder nur den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt von derzeit jeweils 227 Euro bekommst, wären das mit dem Kindergeld von 255 Euro pro Kind 482 Euro anrechenbares Einkommen.
Nimmt man diese min. 482 Euro x 2 Kinder, wären das 964 Euro anrechenbares Einkommen bei den Kindern.
Dann zahlt das Jobcenter die Warmmiete von 500 Euro an den Vermieter + die 400 Euro die Du pro Monat noch überwiesen bekommst.
Kämen dann also zu den min. 964 Euro Einkommen bei den Kindern noch diese 900 Euro dazu, somit käme man auf 1864 Euro pro Monat.
1479,68 Euro + 500 Euro Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom = min. 1979,68 Euro.
Mit Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt + Kindergeld komme ich ohne weiteres Einkommen nur auf diese 1864 Euro pro Monat.
Wären also um die 115 Euro zu wenig, wenn Du kein Darlehen abzahlen bzw.abgezogen bekommen würdest.
Ist das nicht der Fall und bekommst Du keinen Unterhalt und nur den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, hast kein weiteres Einkommen, solltest Du einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.