Alleine wohnen als Azubi?

4 Antworten

Erst einmal müsste dein Vater den Mietvertrag kündigen, wenn er da dann gar nicht mehr wohnt und muss im Regelfall dann auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.

Die Wohnung einfach so übernehmen ist meines Wissens nach nicht möglich, dass müsste dann mit dem Vermieter geklärt werden, ob er dir dann diese Wohnung vermietet.

Denn das wäre unter anderem eine Voraussetzung für BAB - dafür darfst Du nicht mehr bei den Eltern leben, musst also eine eigene Meldeanschrift haben und nicht die deines Vaters.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für BAB - wenn Du BAB - bekommst oder auch nur dem Grunde nach Anspruch darauf hättest, bist Du schon einmal von Wohngeld ausgeschlossen.

Dann bliebe am Ende nur noch Bürgergeld vom Jobcenter, in Form einer Aufstockung, wenn dein anrechenbares Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken würde und die Eltern nicht noch einen Teil Unterhalt zahlen müssten, sollten sie leistungsfähig sein.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, dann stünden dir derzeit im Monat 930 Euro an Unterhalt zu, darauf wird aber deine Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen angerechnet und das volle Kindergeld von derzeit 250 Euro auch.

Dann wäre wie geschrieben erst einmal ein evtl.vorrangiger Anspruch auf BAB - zu prüfen und wenn Du damit und mit dem restlichen anrechenbarem Einkommen diese 930 Euro nicht erreichen würdest, dann müsste man die Leistungsfähigkeit der Eltern prüfen und wäre diese gegeben, müsstest Du dich an deine Eltern wenden.

Beim BAB - und Bafög - gibt es eine Mietpauschale von derzeit 360 Euro, die bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs berücksichtigt wird, egal ob die tatsächlichen Kosten geringer oder höher sind.

Yasashi 
Fragesteller
 24.06.2023, 13:52

Herzlichen Dank, hab ein schönes Wochenende:))

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Dann suche dir einen Wohnung bzw. ein WG - Zimmer in der Nähe der Ausbildungsstätte. Spart Geld...

Dein pauschaler Anspruch an die Eltern beträgt 930 Euro inkl. Kindergeld.

Deinen Bedarf kannst du fast alleine decken.

670 - 100 (ausbildungsbedingte Mehrkosten) + 250 Kindergeld.

Bleiben also noch 110 Euro die deine Eltern je nach Leistungsfähigkeit aufbringen müssten.

BAB ist ebenfalls Einkommensabhängig von den Eltern:

https://babrechner.arbeitsagentur.de/

Yasashi 
Fragesteller
 23.06.2023, 23:28

Ich hätte noch erwähnen sollen dass die Wohnung 520 warm kostet. Entschuldige hatte eben nochmals nachgefragt.

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Kessie1  23.06.2023, 23:29
@Yasashi

Wenn deine Eltern nichts freiwillig drauf legen, dann ist es für einen Azubi viel zu teuer.

Was sagt denn dein Vater überhaupt dazu?

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Yasashi 
Fragesteller
 23.06.2023, 23:57
@Kessie1

Er sagt dass ich Hilfe vom Staat bekommen werde und ich das schon alleine stemmen kann.

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Kessie1  23.06.2023, 23:59
@Yasashi

Da irrt aber der Herr Papa... ER ist für deinen Unterhalt zuständig. Wenn er leistungsfähig ist, dann sind es zumindest die 110 Euro. Ob du Anspruch auf BAB hast musst du sehen.

Wohngeld gibt es nicht, aufstockendes Bürgergeld vielleicht... müsste man prüfen. Aber in erster Linie eben deine Eltern!

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Yasashi 
Fragesteller
 24.06.2023, 00:02
@Kessie1

Meine Mutter bekommt Bürgergeld und vorher Harz IV, dachte mir dass sie aus der Berechnung rausfällt. Mein Vater hat jetzt den Job gewechselt und verdient ca 1.9 netto… Die letzten zwei Jahre hat er ungefähr 1.6 verdient.

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Bis 25 sind deine Eltern für deine Unterkunft zuständig.

Yasashi 
Fragesteller
 23.06.2023, 23:06

Was heißt dass dann für mich? Also muss ich dann meine Ausbildung aufgeben und mit meinem Vater eine Wohnung in Dortmund suchen?

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harakiri9898  23.06.2023, 23:08
@Yasashi

Du musst entweder beibdeinem Vater wohnen oder selbst eine Wohnung bezahlen. Du kriegst aufjedenfall kein Steuer Geld dafür.

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Yasashi 
Fragesteller
 23.06.2023, 23:11
@harakiri9898

Also müsste dann mein Vater ggf auch Unterhalt an mich zahlen? Wenn ich die Wohnung + alles andere alleine nicht stemmen kann?

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Kessie1  23.06.2023, 23:16
@Yasashi

Nein. Du kannst deinen Bedarf ja fast selbst decken.

250 Kindergeld plus Ausbildungsvergütung, von der eine Pauschale in Höhe von 100 Euro abgerechnet wird.

Macht also 670 - 100 + 250 = 820 Euro

Deine Eltern müssten also max. 110 Euro zuzahlen, je nach Leistungsfähigkeit.

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