Muss ich meinem Vater Angaben zu mir machen?

5 Antworten

Sicher musst Du, denn er muss ja sehen können warum er nun ggf. Unterhalt an dich zahlen soll.

Ob das im Endeffekt wegen nicht Leistungsfähigkeit gar nicht möglich wäre spielt dabei erst einmal keine Rolle.

Außerdem kann es selbst bei Leistungsfähigkeit passieren, dass dir gar kein Unterhalt mehr zusteht, wenn Du mit deiner anrechenbaren Nettovergütung + volles Kindergeld ( ab 18 ) von derzeit 219 Euro und ab 2023 von 237 Euro deinen Unterhaltsanspruch selber decken kannst.

Im übrigen kommt es ab 18 dann auf das bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern an und das Kind muss seine evtl. Ansprüche bei beiden Elternteilen selber durchsetzen.

Schicke deinem Vater einfach eine Kopie deines Azubivertrags und gut ist.

Wie alt bist Du denn und was bekommst Du an Nettovergütung, wohnst Du noch bei deiner Mutter ( denke mal nicht, wenn es um BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit geht ) und was hast Du im Monat an nachweisbaren ausbildungsbedingte notwendigen Aufwendungen wie z.B.für Fahrkosten ?

Sicher gehören die Eltern nach dem BGB - zu den Unterhaltspflichtigen Personen, dass zumindest erst einmal bis zum Abschluss einer Erstausbildung oder Studium und soweit sie leistungsfähig sind und Du deinen Unterhaltsanspruch nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Klipp und klar - das AA kann Dich darüber informieren, dass Dein Vater gerne entsprechende Auskünfte hätte, dem musst Du nicht zwingend folgen, denn Dein Vater ist unabhängig von derlei Auskünften Deinerseits gegenüber dem AA auskunftspflichtig.

Wenn sich Dein Vater bis dato nicht um Dich gekümmert und auch keinen Unterhalt geleistet hat, warum solltest Du dann jetzt verpflichtet sein ihn über Dich und Deinen Werdegang zu informieren. Bedauerlich, dass diesbezüglich nie eine Beziehung aufgebaut wurde.

Ja, musst du. Aus dem einfachen Grund, dass er natürlich wissen muss, aus welchem Grund er nun irgendwelche Anträge für dich ausfüllen muss.

Schick ihm eine Kopie deines Ausbildungsvertrages und gut ist.

Muss er aufgrund seines fehlenden Einkommens keinen Unterhalt leisten, dann musst du ihm auch keine weiteren Nachweise zusenden wie z.B. Halbjahreszeugnisse.

Und nach BGB gehört er nun mal zu den Angehörigen die dir in erster Linie Unterhalt schulden. Auch wenn seine Leistungsfähigkeit dies am Ende ausschließt.

 zählt er dann zu Unterhaltsleistungen verpflichteten Angehörigen?

Ja, dazu gehört solange bis Du Deine Ausbildung abgeschlossen hast.

Ob er zahlungsfähig ist, das ist eine andere Frage.

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... Ausbildungsleistungen musste ich ihm Unterlagen zum ausfüllen schicken.

Ganz offensichtlich willst Du Leistungen zu der normal Eltern zuständig wären. Ob sie leistungsfähig sind oder nicht, das muss geprüft werden. Dazu ist z.B. Dein Vater zu befragen.

Möglicherweise könntet Du auf diese Leistungen verzichten, mit der Konsequenz, dass Dein Vater keine Angaben muss.

Ämter, Behörden können auf "Befindsamkeiten" keine Rücksicht nehmen. Die Unterhaltspflicht ist gesetzlich geregelt.

Auf Unterhaltsansprüche kann man nicht "zu Lasten Dritter" verzichten.

Verpflichtet ist er ja, er kann nur nicht.

Fffggg993 
Fragesteller
 12.10.2022, 15:45

Aber warum muss ihm dann Auskunft erstatten?

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Hoegaard  12.10.2022, 15:46
@Fffggg993

Weil er zu dem berechtigten bzw. verpflichteten Personenkreis gehört. Es könnte sich ja was in seinen finanziellen Verhältnissen ändern.

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Fffggg993 
Fragesteller
 12.10.2022, 15:55
@Hoegaard

Was wenn ich die Angaben nicht mache? Der Mann ist mir komplett fremd

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