Habe ich Anrecht auf BAB / Berufsauszubildendenbeihilfe, wenn ich Unterhalt bekomme?

4 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Wenn beide Elternteile eher wenig Geld zur Verfügung haben, erstaunt es umso mehr, dass du bei der Ausbildungsvergütung überhaupt noch Unterhalt vom Vater bekommst.

Und wie isomatte schon schrieb, beträgt dein Bedarf mit eigener Wohnung 930 Euro inkl. Kindergeld. Damit sind sie dann eh komplett aus den Zahlungen raus.

BAB würdest du dann bekommen, wenn die Ausbildungsstätte von Zuhause nicht erreichbar ist. Wobei ich auch nicht sehe, dass hier überhaupt noch ein Anspruch gegeben ist.

Aber mit einer eigenen Wohnung kannst du ja auch das Kindergeld auf dich abzweigen lassen, wenn die Eltern nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen.

Damit hättest du deine Ausbildungsvergütung plus 250 Euro Kindergeld. Für ein WG Zimmer sollte das durchaus reichen.

isomatte  08.05.2023, 10:37

Deine genannte Voraussetzung für BAB - trifft nur bei minderjährigen Kindern zu, ab der Vollendung des 18 Lebensjahres spielt das keine Rolle mehr.

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Kessie1  08.05.2023, 10:41
@isomatte

Da hast du natürlich recht!

Du kannst aber auch bei Vorlage der folgenden Voraussetzungen einen Antrag auf Gewährung der Berufsausbildungsbeihilfe stellen:

  • du bist mindestens 18 Jahre alt (das allein reicht) oder
  • du bist verheiratet oder
  • du hast mindestens ein Kind
  • die Lage des Elternhauses für den Standort der eigenen Wohnung keine Rolle
  • du besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft

https://www.erstewohnung-ratgeber.de/einnahmen-kosten/berufsausbildungsbeihilfe-bab/

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isomatte  08.05.2023, 10:52
@Kessie1

Na sicher, aber darum geht es hier ja nicht, sondern alleine darum, dass dies auf ihn nicht zutrifft, da er nicht mehr minderjährig ist.

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Wird schwer wenn deine Eltern (Mutter) in der Nähe von dem Ausbildungsort wohnen.

Wohnt Sie weit weg könnte es klappen.

Mach dir am besten einen Beratungstermin die können dir weiteres erklären.

Von Experte Kessie1 bestätigt

Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner, aber bei dieser Vergütung wirst Du sehr wahrscheinlich keinen oder nur einen geringen Anspruch haben.

Ich wundere mich dass Du überhaupt noch Unterhalt bekommst, wenn Du nicht mehr im Haushalt deiner Mutter lebst und gemeldet bist, stünde dir derzeit ein Unterhalt von monatlich 930 Euro zu.

Deine Nettovergütung wird darauf bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf diese 930 Euro angerechnet.

Dir stünde dann dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Bei einer Bruttovergütung von fast 1200 Euro wirst Du ja sicher um die 900 an Nettovergütung aufs Konto bekommen, abzüglich der 100 Euro Freibetrag blieben dann immer noch um die 800 Euro anrechenbare Nettovergütung.

Mit den 250 Euro Kindergeld kommst Du auf über 1000 Euro im Monat, deine Eltern müssten dann also keinen Unterhalt mehr zahlen und BAB - muss auch vorrangig beantragt werden.