Unterhalt Erste eigene Wohnung?

2 Antworten

Du bist volljährig? Ab Volljährigkeit muss der Unterhalt eh neu berechnet werden, da ab dann BEIDE Elternteile zum Unterhalt verpflichtet sind, je nach Leistungsfähigkeit. Und der Unterhalt des Elternteiles wo du nicht wohnst geht auch dann nur noch auf dein Konto, es sei denn du wünscht es anders.

Der Elternteil wo du wohnst kann dir den Unterhalt allerdings in der Regel auch als Kost und Logis anbieten. Ziehst du also ohne Notwendigkeit aus, dann muss von der Seite nichts mehr kommen.

Der andere Elternteil muss natürlich auch nicht die Summe des Anderen jetzt übernehmen, zumal der Satz für Kinder die nicht mehr Zuhause wohnen bei einer Pauschale in Höhe von 930 Euro liegt inkl. Kindergeld.

Beginnst du eine Ausbildung, dann muss natürlich ebenfalls wieder gerechnet werden, da deine Ausbildungsvergütung bis auf 100 Euro angerechnet werden, neben dem Kindergeld. Ist halt die Frage, ob dann überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch zu realisieren wäre.

Würde dein Vater also neben Kindergeld und Ausbildungsvergütung noch etwas zahlen müssen, dann geht das Geld selbstverständlich auf dein Konto.

Lucylk 
Fragesteller
 19.06.2023, 20:15

Ich bin nicht Volljährig ich würde mit 16 Jahren meine Ausbildung anfangen.
Ich frage mich ob das finanziell auch möglich ist denn wenn mir der gleiche Betrag an Unterhalt zusteht den mein Vater jetzt an meine Mutter bezahlt und das Kindergeld würde es klappen. Plus natürlich mein Ausbildungsgehalt.
stehen mir dann die selben Beträge zu, oder müsste es alles neu berechnet werden.
Denn mein Vater wäre auch damit einverstanden mir den Unterhalt zu bezahlen

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Kessie1  19.06.2023, 20:19
@Lucylk

Wenn du ausziehst, dann bleibt es bei der Pauschale von 930 Euro. BEIDE Elternteile sind dann zum Barunterhalt verpflichtet.

Hättest du also selbst dann z.B. 800 Euro, dann wäre die Rechnung:

800 - 100 (ausbildungsbedingter Mehrbedarf) + 250 (Kindergeld, leiten sie an dich weiter) = 950 Euro. Dein Anspruch liegt also bei 0 Euro

Wohnst du bei deiner Mutter, dann wäre die Rechnung:

Dein Vater zahlt z.B. jetzt 450 Euro:

800 - 100 = 700 Euro : 2 (rechnerisch Halbe / Halbe für deine Eltern) 350 Euro.

450 - 350 Euro = 100 Euro vom Vater.

Kindergeld in der Berechnung weggelassen, da bereits abgezogen hälftig bei den 450 Euro.

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Wahrscheinlich ja, aber das kommt darauf an, warum dein Vater deiner Mutter Unterhalt zahlt.

Solange du dich in deiner ersten Ausbildung befindest hast du Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern. Bisher zahlt dein Vater (einen Teil) dieses Unterhalts vermutlich an deine Mutter, während sie ihn durch Wohnung, Essen, etc. gewährt. Wenn du auszahlst müssen sie ihn dir auszahlen.

Es kann aber sein, dass dein Vater deiner Mutter noch aus anderen Gründen mehr Unterhalt zahlt, beispielsweise wenn sie zugunsten deiner Betreuung ihre Karriere aufgegeben hat. Dann bekommst du nicht zwingend den kompletten Unterhalt, den bisher deine Mutter erhält.