Unterhalt von den Eltern?
Ich bin 18 und lebe bei meinem Vater in der Wohnung seitdem sich meine Eltern getrennt haben. Mein Vater möchte mich jetzt aber loswerden und rauswerfen. Zu meiner Mutter besteht Kontakt aber sie hat einen Pflegegrad, mein Vater ist durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig.
Ich gehe aktuell nicht zur Schule sondern suche eine Ausbildung. Was steht mir zu wenn mein Vater mich vor die Tür setzt und kann er das einfach so machen?
Als ich mein Vater auf sowas angesprochen habe hat mein Vater gesagt er löst die Wohnung auf und zieht in einer andere Wohnung ohne mich weil das ein Trick wäre damit er dann erst mal keine Wohnung mehr hat sondern bei Freunden unterkommt. Er kann mir also keine Wohnung mehr bieten und ist frei raus was Pflichten und Ansprüche besteht.
Kindergeld geht auch auf das Konto meines Vaters so weit ich weiß, ich bekomme kein Geld.
Wer kommt auf und wie regelt man das?
10 Antworten
Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres musst Du dir eine Arbeit suchen, wenn Du nicht in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung bist bzw.im Studium.
Aber selbst dann müsste ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Bafög - in schulischer Ausbildung oder Studium geprüft werden und deine Eltern müssten entsprechend auch leistungsfähig sein, dass sie dir bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auch Unterhalt zahlen müssten.
In einer betrieblichen Ausbildung käme es außerdem auf deine eigene Nettovergütung an, denn die würde bis auf 100 Euro Freibetrag inkl. Kindergeld von derzeit 255 Euro voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Machst Du also derzeit nichts, steht dir auch kein Unterhalt zu.
Da bleibt wohl nur das Jobcenter mit derzeit noch Bürgergeld, also Antrag stellen und vorher würde ich mir einen Termin beim zuständigen Jugendamt machen, da kannst Du dich min.noch bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres hilfreich ans Jugendamt wenden.
Die können zwar ab der Vollendung des 18 Lebensjahres nicht mehr für dich tätig werden, aber evtl.fürs Jobcenter ein Schreiben erstellen, mit dem hättest Du dann sicher bessere Chancen deinen Antrag auf Bürgergeld und Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum bewilligt zu bekommen.
Wenn der Vater Dir kein Obdach mehr gewährt, hat er auch keinen Anspruch mehr aufs Kindergeld, das kannst Du auf Dich übertragen lassen. Für alles andere solltest Du beim Jugendamt vorsprechen, denn wenn beide Elternteile sowieso unfähig sind für Deinen Unterhalt aufzukommen, würde das ggf. am Jugendamt/Sozialamt (Bürgergeld?) hängenbleiben. Die Leute dort können Dir ggf. auch Tipps geben wo Du unterkommen kannst - nicht unbedingt eigene Wohnung, aber zumindest Zimmer (in WG oder Untermiete) mit Mitbenutzung von Küche und Bad würde reichen, bis das mit der Ausbildung klappt. Probier es mal im Handwerk, dort werden überall händeringend Lehrlinge gesucht, wenn nicht in Deiner Nähe, dann vielleicht in einem anderen Bundesland, auch das wäre mit dem JA abzusprechen welche Möglichkeiten es auf Hilfen gibt wenn Du in eine Gegend umziehen willst wo viele Ausbildungsplätze offen sind. Vielleicht kriegst Du was auf Darlehensbasis, was Du später wenn Du selber Geld verdienst, zurückzahlen mußt.
Übrigens suchen manche Branchen so dringend Lehrlinge, daß ein Ausbilder Dir ggf. sogar eine Unterkunft vermittelt, nur damit er Dich als Kraft kriegt. Danach solltest Du auf jeden Fall fragen wenn Du Dich irgendwo bewirbst.
Rausschmeißen kann und darf Dich der Vater, jedoch bleiben die Eltern unterhaltspflichtig bis zum Ende der Ausbildung.
Das Kind ist nicht in Ausbildung, also auch kein Anspruch auf Unterhalt, außerdem müssten die Eltern erst einmal leistungsfähig sein.
Eine Unterhaltspflicht kann über einen kurzen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bei Leistungsfähigkeit der Eltern bestehen.
Also nach Ende der Schulzeit und Beginn einer Ausbildung oder Studium, in der Regel aber nicht mehr als 3 bis 4 Monate.
Und selbst wenn das Kind in Ausbildung wäre und die Eltern leistungsfähig, müsste das Kind einen möglichen Anspruch auf Bafög - in einer schulischen Ausbildung oder Studium durch Antrag prüfen lassen.
Das mögliche Bafög - und Kindergeld unter 25 Jahren von derzeit 255 Euro würde auf den Unterhaltsanspruch laut Düsseldorfer Tabelle angerechnet.
Bei einer betrieblichen Erstausbildung käme es auch auf die eigene Nettovergütung des Kindes an, denn die würde im Regelfall bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen so wie das Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Die Eltern sind also selbst bei Leistungsfähigkeit in einer Erstausbildung nicht zwingend zum Unterhalt verpflichtet, wenn das Kind seinen Unterhaltsanspruch laut Düsseldorfer Tabelle aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnte.
Lebt das Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern und hätte eine betriebliche Erstausbildung, müsste es vorrangig einen möglichen Anspruch auf BAB - bei der Agentur für Arbeit prüfen lassen.
Dieses mögliche BAB - würde wie das Kindergeld und die Nettovergütung bis auf die 100 Euro Freibetrag auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Derzeit wären das für ein Kind im eigenen Haushalt min. 990 Euro, abzüglich anrechenbarem Einkommen.
Kann das Kind seinen Unterhaltsanspruch aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, wären die Eltern im Regelfall auch in der Erstausbildung bei Leistungsfähigkeit raus aus der Unterhaltspflicht.
Das "ich suche eine Ausbildung" bedeutet, du machst gerade gar nichts. Weder Schule noch Lehre. Das heißt, du hast keine Anspruch auf Unterhalt oder Kindergeld.
Ja. Hat man.
Sofern man nachweisen kann, dass es sich tatsächlich nur um eine "Übergangszeit" handelt.
Aber ein "ich werd mir ja was suchen um eine Ausbildung zu beginnen" ist schon ziemlich wage.
Sofern du keine Ausbildung machst oder schule, steht dir eig ab 18 eh kein Kindergeld zu soweit ich weiß. Erst wieder, wenn du was in die Richtung machst. Das kannst du dann auf dein Konto gehen lassen. Unterhalt müssen BEIDE Eltern dir zahlen, nicht nur dein Vater. Aber auch wieder nur unter bestimmten Umständen.
Ob er dich einfach "rauswerfen" kann, weiß ich nicht. Auch da gibt es Gesetze. Inwieweit da ein Amt oder eine Stelle sich drum bemüht wenn du erstmal auf der Straße sitzt mit 18, auch wieder fraglich.
Und selbst wenn deine Mama eine PG hat, welchen hat sie denn? Vllt kannst du ihr helfen wenn du bei ihr wohnst? Ist ja schließlich deine Mama.
Neeeh, stimmt so nicht ganz. In der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung oder Studium hat man durchaus eine Weile Anspruch auf Kindergeld.