Polizei?

6 Antworten

Sie sollte sich umgehend an das Jobcenter wenden und dort den Rausschmiss vortragen. Wenn das Jobcenter ihr eine Kostenübernahme für eine Wohnung zusagt, dann kann sie sich eine Wohnung suchen. Das Amt würde dann ggf. versuchen sich das Geld bei den Eltern wiederzuholen.

Das Jugendamt hat evtl. Adressen wo sie vorübergehend unterkommen kann. Die Polizei kann man insofern mal befragen, was zu tun wäre um an seine persönlichen Sachen zukommen, wenn die Mutter sich weigert die rauszurücken.

Die entsprechende Person kann Sozialhilfe beim JobCenter beantragen und einen Antrag auf Kindergeld stellen. Dann kann sie sich eine Wohnung suchen und es wird ihr bezahlt. Solche Familienstreitigkeit sind ja keine Seltenheit und das kann man in den meisten Fällen auch ohne Polizei und Co regeln.

Ja, das ist erlaubt.

Sie kann sich an Polizei und Jugendamt wenden, wenn sie niemanden hat, um unter zu kommen. Dann kann sie in ein Notheimboder Frauenhaus gebracht werden und bekommt Hilfe beim SchülerBafög beantragen etc.

Auch Unterhalt kann sie evtl. einklagen.

Die erste Anlaufstelle sollte der Jugendnotdienst sein.

Da sollte man 24/7 unterkommen können.

Es kann aber sein das sie da sie über 18 ist dort abgewiesen wird. Probieren sollte sie es dennoch, und auch wenn man sie dort nicht aufnehmen kann, wird man Ihr bestimmt helfen, indem man ihr Möglichkeiten aufzeigt wo sie unterkommen kann.

Bei einer Schülerin in der ersten Ausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig.
Rauswerfen können sie die Tochter natürlich, aber dann müssen sie selbstverständlich Unterhalt leisten.

Deine Bekannte soll sich umgehend an das Jugendamt wenden, die werden ihr weiter helfen. Die werden auch dafür sorgen, dass die Eltern zahlen, was sie zu zahlen haben. Kindergeld kommt dazu. Zur Not wird der Unterhalt eingeklagt.