Das hängt vor allem davon ab, was man in diesen zwölf Stunden arbeiten muss. Aber da wir diese Person nicht kennen, ist es schwer darauf eine Antwort zu geben.

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Normalerweise sind die Daten auch nach 30 Jahren noch vorhanden. Und das ist gut so, denn es kann durchaus sein, dass man einmal darauf zurückgreifen muss. Vor der endgültigen Rentenklärung würde ich da nichts löschen lassen.

Dein damaliger Chef hat sich übrigens völlig falsch verhalten, das hätte bei mir vermutlich vor dem Arbeitsgericht geendet.

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Noch können wir uns das leisten, aber wir achten auf Angebote.

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Für dieses Verhalten habe ich auch keinerlei Verständnis.

Ich finde das sollte jeder selbst bestimmen dürfen, was mit seiner Asche irgendwann passiert. In Österreich klappt das schließlich auch.

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Doch eAU müssen zwingend an die Krankenkasse übermittelt werden. Ausgenommen bei Privatpatienten, da kann man das immer noch auf Toilettenpapier schreiben.

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Ja, die Spracherkennung macht tatsächlich ab und zu Mist, aber es hält sich in Grenzen und wird mit der Zeit immer besser.

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Na einfach eure Zimnertür absperren und nicht so laut schreien.

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Ja htte ich auch

Das passiert. Nasenbluten hat nicht zwingend etwas mit dem Blutdruck zu tun. Meistens nicht jedenfalls.

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