"Der Auslöser für die Petition war ein Vorfall im Februar 2025: Gentsch bemerkte, wie sie beim Joggen von hinten von einem Fahrradfahrer gefilmt wird. Sie vermutete, der Mann habe bewusst ihren Po gefilmt und stellte ihn zur Rede.
Sie filmte die Konfrontation, forderte den Mann auf, das Video von ihr zu löschen. Der unkenntlich gemachte Mann fragte sie, warum sie denn so eine Hose anziehe. Ihre Antwort: weil sie laufen gehe [...]
Aufnahme nicht Strafbar.
Gentsch wollte den Mann eigenen Angaben nach bei der Polizei anzeigen. Laut Gesetz ist das bislang nur strafbar, wenn etwa nackte Haut zu sehen ist oder unter der Kleidung gefilmt wird."
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/voyeur-aufnahmen-petition-100.html