Jugendamt rät mir den Umgang zu gewähren obwohl mehrere schwerwiegende Fälle passiert sind?
Ich bin alleinerziehender Vater eines schwer behinderten Kindes. Ich bin in diese Situation gekommen, weil die Kindsmutter vor einigen Jahren stark alkoholisiert alleine mit dem Kind gewesen ist. Dokumentiert ist jenes Ereignis, weil sie mich angerufen hat, das Kind zu holen und sich vor Ort dann geweigert hat. Das Kind hat geblutet und ich habe auch aufgrund dessen, dass sie handgreiflich wurde, die Polizei gerufen, gegen jene sie sich dann in einer Rangelei befand.
Von heute rückblickend betrachtet gibt es mehrere, verschiedene Stellen, die eine nicht vorhandene Bereitschaft gegenüber dem Kind protokollieren können. Unter anderem die Schule, die Fachklinik, an denen wir angebunden sind und spezielle, davon unabhängige Therapeuten.
Ich persönlich habe die Umgänge soweit unterstützt, dass ich das Kind rübergefahren und abgeholt habe. Da ich auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, habe ich selbstständig entschieden, wenn ich die Umgänge für nicht gut empfunden habe. Rückblickend konnte ich natürlich nie schwarz auf weiß nachweisen, dass die Mutter immer noch Alkoholprobleme hat oder überfordert mit dem Kind ist. Seit einigen Woche „nerve“ ich das Jugendamt jedoch und teile ihnen mit, wenn ich das Kind kurzfristig früher abhole oder den Umgang unterbreche.
Mittlerweile läuft eine Räumungsklage gegenüber der Mutter (ich wurde schriftlich informiert, weil man fälschlicherweise davon ausging, dass ich noch Mitmieter bin) und sie hat mir letzte Woche berichtet, dass ihr und das Konto des Kindes gesperrt worden sind. Dass sie letzteres besitzt und vermutlich veruntreut, war mir nicht bewusst, weil ich bis zu dieser Aussage nicht mehr auf den Schirm hatte, dass wir in den ersten Monaten des Kindes ein Konto auf seinen Namen gemacht haben. Dieses Probleme gehe ich gerade an, aber ich habe leider absolut keine Kontoinformationen bis darauf, welche Bank das Konto hat.
Letzte Woche habe ich das Kind einen Tag nach dem geplanten Umgang wieder abgeholt, weil die Mutter nicht in der Lage war, sich um das frisch operierte Kind zu kümmern. Zunächst wollte sich weigern, aber nachdem ich mit der Polizei gedroht habe, hat sie nachgegeben. Das Kind antwortet zudem auch seit Monaten darauf, nicht zu Mama zu wollen.
Ich weiß, dass der Umgang nicht nur Recht, sondern auch Pflicht ist. Noch ziehe ich mich dem Kind zuliebe nicht zu 100% aus dem Umgang heraus, was durch das nicht Hinbringen langfristig dazuführt, dass der Umgang wegfallen wird, weil die Mutter aus eigener Aussage heraus es nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen würde.
Aber was genau muss passieren, dass das Jugendamt quasi den Umgang ebenfalls nicht mehr empfiehlt, also in dieser Form.
Das Kind spricht nicht und kann nicht sagen, wenn es misshandelt wird. Keiner weiß, wie die Wohnungsumstände noch sind und wie labil die Mutter mittlerweile wirklich ist.
Das letzte Telefonat mit dem Jugendamt vertröstete mich damit, dass sobald sie die Wohnung endgültig verliert, das Umgangsrecht vorerst auch mal erlischt. Und dass ich ja nicht verpflichtet bin, ihn hinzubringen. Aber mir geht es um mehr. Das Sorgerecht z.B.
7 Antworten
Du brauchst einen Anwalt!
Gute Anlaufstellen sind Kinderschutzgruppen von Kinderkrankenhäusern und bei uns gibt es auch das Schlupfhuus ( Schlupfhaus das Kinder Unterschlupf gewährt ähnlich dem Frauenhaus) das extrem gute informierte Mitarbeiter hat, die die Rechtsalge sehr gut kennen. So meine Erfahrung.
Das Jugendamt wird sich nicht auf deine Seite stellen. Sie wollen es oft nicht und können es auch nicht so sicher ohne richterlichen Beschluss. Dann gibt es noch die überforderten und feigen Mitarbeiter, die den Schutz gar nicht machen wollen.
Das Jugendamt oder die Vormundschaftsbehörde, kann nämlich sehr wohl superprovisorische Entscheidungen treffen, bis es einen Gerichtsbeschluss gibt.
Umgekehrt ist es auch nicht erlaubt ein Kind einer Person zu über lassen die betrunken ist, Kind misshandelt oder sonst wie gefährdet. Das ist auch strafbar.
Ein riesiges Dilemma, das das hilflose Kind ausbaden muss.
Dem Elternteil darf man höchstens begleiteten Umgang mit dem Kind gewähren.
Das geht sogar unter Aufsicht vom Jugendamt.
Bei uns ist der begleitete Umgang, 1x im Monat ein Tag im Jugendamt oder einer anderen geeigneten Lokalität. Da treffen sich dann diverse Eltern und Kinder, essen und spielen zusammen.
Der der den Umgang haben will, muss sich für dieses Treffen anmelden und auch einen Beitrag bezahlen. Natürlich lassen dann einige Elternteile solche Treffen dann gar nicht stattfinden, weil sie eben nicht nüchtern oder gewillt sind, sich kontrollieren zu lassen.
Ich war in einen Fall intensiv eingebunden, weil sich das 6-jährige Kind mir, in einem unfassbaren Ausmass anvertraut hat und sämtliche folgen der erlebten Taten schildern konnte, die sich ein so kleines Kind nicht ausdenken kann.
Das Jugendamt hat in diesem Fall eine unfassbar unprofessionelle Rolle gespielt.
Mir hat ein Psychiater (Traumaspezialist) geholfen, den ich gekannt und und zufällig getroffen habe, das Kind aus seiner fürchterlichen Situation zu holen. Er kannte die Rechtslage besser als der Anwalt. Hat in meinem Beisein, das Telefon in die Hand genommen, von der Mutter die Bestätigung geholt, dass er eingreifen darf, sich Situationen von beteiligten Personen am Telefon und schriftlich bestätigen lassen. Involvierte Ärzte angerufen, denen gesagt was im Bericht sehen muss, den Anwalt informiert und ihm gesagt was er beantragen muss.
Das war 2 Tage vor der Scheidung der Eltern. Mit dem befreienden Urteil, dass dem Kind der Umgang mit dem Vater nicht zuzumuten ist und man es zu einem Treffen, auch unter Aufsicht nicht drängen darf.
Soweit die Kurzfassung..
Der kleineJunge ist inzwischen ein toller junger Mann geworden.
Manchmal muss man Glück haben und zum richtigen Moment auf die richtigen Leute mit den richtigen Kompetenzen treffen.
Ich wünsche dir und deinem Kind von Herzen, dass auch du auf die richtigen Leute triffst, die euch mutig beistehen und helfen wollen.
Good Luck🍀
Das ist eine schwierige Situation. Ich weiß, dass einige Jugendämter sehr behäbig sind.
Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, werden sie langsam aktiv.
Ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten, sehe ich hier leider keine Chance.
du hast kein recht umgang zu boykottieren. abr und sorgerecht haben mit umgang garnihcts zu tun.
sie hat die pflicht das kind zu holen und zurückzubringen. wenn sie das nicht tut, kann sie dem umgang eben nicht nachkommen. das ist die einzige möglichkeit für dich die sache einzustellen.
sag ihr sie kann kind an ihren verabredeten tagen abholen und bringt sie selbständig zurück nach hause zu dir. wenn sie das nicht will, hat sie pech gehabt. würde ich garnicht weiter drüber diskutieren. es sei denn du wurdest per gerichtsbeschluss dazu verpflichtet.
Unklar, warum du auf irgendwas vom Jugendamt hoffst, welches offensichtlich ja nicht gerade vor Interesse sprüht.
Und wie kommt das Jugendamt dazu, zu behaupten das Umgangsrecht wurde erlöschen, wenn sie die Wohnung verliert?
Sie verliert es dann, wenn ein Familiengericht entscheidet, dass sie es verliert.
Du solltest dir einen Anwalt für Familienrecht nehmen und mit dem die Sachlage besprechen.
Begleiteter Umgang! Das ist die beste Lösung für alle Beteiligten in so einer Situation. Rede darüber mal mit dem Jugendamt und hol dir eventuell auch Unterstützung dafür bei einer Erziehungsberatungsstelle.
den kann nur ein gericht festlegen. so lange es dazu keinen beschluss gibt, hat die mutter ganz normales umgangsrecht ohne kv.