Welche Strafe droht bei Kindesenführung?

4 Antworten

Bei Erstvergehen eine Geldstrafe.

Allerdings werden Kinder nicht Grenzübergreifend ausgeliefert.

§ 235 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.

Google kaputt?

Wenn sie Pech hat, dann droht ihr dies:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__235.html

Auf jeden Fall aber wird es für sie dann noch schwieriger werden, das Sorgerecht zurückzubekommen, als es vielleicht ohnehin bereits war

diderot2019  27.03.2024, 09:17

Ich glaube nicht, dass die Strafe bei der leiblichen Mutter, die noch ein Besuchsrecht hat, gleich ist, wie bei einem Fremden. Diese Unterscheidung wird in dem Link nicht gemacht. Ich bin auch ziemlich sicher, dass in der Realität Frauen viel leichter wegkommen als Männer, die das gleiche tun. Die mediale Empörung richtet sich jedenfalls in beiden Fällen gegen den Vater, egal, ob er das Sorgerecht hat oder nicht.

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Die Strafe für die Mutter würde von den Umständen und den Gesetzen des Landes abhängen, in dem sie sich befindet. In Spanien könnte sie wegen Kindesentführung angeklagt werden, was eine ernste Straftat darstellt und je nach Schwere des Vergehens mit einer Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann. Zusätzlich könnte sie auch das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren oder eingeschränkt werden.

Ellie971 
Fragesteller
 27.03.2024, 09:26

Die Mutter hat das Sorgerecht eh nicht

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