Gibt es die willkürliche inobhutnahme durch Jugendamt wegen behaupten von dritten?

4 Antworten

Wenn das Jugendamt eine Gefährdungsmeldung z.B. von Nachbarn erhält, dann muss es wie folgt handeln:

"Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, ... sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen (...)

Nachzulesen in §8a SGB VIII.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Nein. Kein Kind wird nur aufgrund einer unbewiesenen Behauptung in Obhut genomen. Jeder Hinweis wird geprüft und wenn kein Grund für eine Inobhutnahme vorliegt, wird auch niemand in Obhut genommen.

Nein auf bloße Behauptungen nimmt ein Ja keine Kinder aus Familien. Da wird schon genauer hingeschaut.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter von 2 Kindern

Nein so einfach auf eine Behauptung hing geht das nicht