Inobhutnahme meiner Tochter?

3 Antworten

Ein Beschluss des Amtsgericht (Familiengericht) ist innerhalb 4 Wochen mit dem Rechtsmittel der [Beschwerde] beim dem Amtsgericht einzulegen das den Beschluss erlassen hat. Bei einem Beschluss auf einstweilige Anordnung beträgt die Frist 2 Wochen.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Am Ende des Beschlusses sollte dies aber auch stehen.

Das Amtsgericht wird dann die Beschwerde an das zuständige Oberlandesgericht weiterleiten. Dort wird sie dann geprüft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ach, wieder die immer gleiche Geschichte mit neuem Nick?

Nein, es wird nicht funktionieren.

Zum Anwalt gehen und dagegen klagen.
Aber das Jugendamt nimmt nicht einfach so Kinder grundlos in Obhut. Die warten sogar oft viel zu lange, wo es schon zu spät ist.