Inobhutnahme meiner Tochter?
Am 28.03.25 einen Termin im Amtsgericht Aachen gehabt da sich meine Tochter in Inobhutnahme durch das Jugendamt befindet.
Ich wollte sie aus dem Heim rausholen, da es dort meiner Tochter nicht gut geht und ich mich die ganze Zeit gegen die Inobhutnahme ausgesprochen habe.
Da meine Exfrau ein ziemlich großes Lügengeflecht aufgebaut hat, sie sich für die Inobhutnahme ausgesprochen hat und sich das Jugendamt auf ihrer Seite befindet, hat sich das Gericht für die Inobhutnahme entschieden und möchte uns Eltern das Sorgerecht entziehen.
Meine Tochter hat vor Gericht ausgesagt und hat ganz klar geschildert, das bei mir, ihrem Vater leben möchte. Wie kann ich das Urteil anfechten oder Widersprechen, kann ich ich Berufung beim Oberlandesgericht einlegen?
3 Antworten
Ein Beschluss des Amtsgericht (Familiengericht) ist innerhalb 4 Wochen mit dem Rechtsmittel der [Beschwerde] beim dem Amtsgericht einzulegen das den Beschluss erlassen hat. Bei einem Beschluss auf einstweilige Anordnung beträgt die Frist 2 Wochen.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Am Ende des Beschlusses sollte dies aber auch stehen.
Das Amtsgericht wird dann die Beschwerde an das zuständige Oberlandesgericht weiterleiten. Dort wird sie dann geprüft.
Ach, wieder die immer gleiche Geschichte mit neuem Nick?
Nein, es wird nicht funktionieren.
Zum Anwalt gehen und dagegen klagen.
Aber das Jugendamt nimmt nicht einfach so Kinder grundlos in Obhut. Die warten sogar oft viel zu lange, wo es schon zu spät ist.