Du musst überhaupt keine Anzeige erstatten.
Die Polizei wird den Vorfall aber - wenn sie gut arbeiten - trotzdem ans Jugendamt weiterleiten. Die werden euch dann zum Gespräch einladen.
Du musst überhaupt keine Anzeige erstatten.
Die Polizei wird den Vorfall aber - wenn sie gut arbeiten - trotzdem ans Jugendamt weiterleiten. Die werden euch dann zum Gespräch einladen.
Das kommt ganz darauf an, wie das bei euch in der Familie gelebt wird. Bei uns war es völlig üblich, dass sich meine Mutter bei uns bediente, wenn sie Bargeld brauchte und nach dem Bankbesuch wieder zurücklegte. Da sie immer noch was extra dazulegte, haben wir uns darüber nie beschwert.
Sag deinem Stiefvater einfach, dass es dich stört. Vielleicht hat er sich nicht so viel dabei gedacht.
Erstmal weiß das Jugendamt ja nichts davon - außer die Informationen gelangen ans Jugendamt.
Zum Beispiel durch dich, die Polizei, bei Auffälligkeiten im Krankenhaus oder Kinderarzt, durch Nachbarn ...
Mit der Vorgeschichte halte ich es aber sinnvoll für die junge Mutter, sich frühzeitig Unterstützung zu holen - zum Beispiel eine Hebamme oder Angebote der Frühen Hilfen. Das ist gut für Mutter und Kind und falls das Jugendamt dann vorbeikommt und alles in bester Ordnung ist und die Hebamme das auch bestätigt, dann geht das Jugendamt auch einfach wieder.
Eine einstweilige Anordnung heißt ja erstmal nur, dass es eine Vorab-Entscheidung im Eilverfahren gibt, die dann im abschließenden Hauptsacheverfahren bestätigt oder revidiert wird.
Es gibt verschiedene Anwendungsbereiche für einstweilige Anordnungen, z.B. Sorgerecht bzw Teile des Sorgerechts (z.B. Urlaub), Umgangsrecht, Wohnungszuweisung, ...
Deine Schwester hat dich gezwungen, ein Erbe von 40.000€ Gold sowie einer Eigentumswohnung anzunehmen. Ich würde sagen, dass sie zu deinem finanziellen Vorteil gehandelt hat.
Allerdings musst du nicht in der geerbten Wohnung leben und sie kann auch nicht über dein Gold verfügen. Das ist alles deine Entscheidung.
Das du ihr eine halbe Miete zahlst, finde ich fair. Immerhin gehört ihr die Wohnung ja zur Hälfte.
Bezüglich des Schmucks: Sie hat behauptet, dass dieser weg sei. Da hatte ich den Gedanken, dass sie sich möglicherweise unrechtmäßig bereichert hat. Jetzt taucht der Schmuck aber wieder auf - in deinem Keller. Wieder ein finanzieller Vorteil für dich.
Wenn deine Schwester also eine angemessene Miete von dir verlangt, dann schätze ich sie folgendermaßen ein: überbehütend, übergriffig, aber bemüht fürsorglich in dem was sie das Beste für dich hält.
Nein, nicht unbedingt.
Aber oft folgt ein Erziehungsfähigkeitsgutachten, nachdem das Jugendamt in Obhut genommen hat und das Sorgerecht vorläufig vom Familiengericht entzogen ist.
Nein.
In Deutschland gilt, dass nach der Scheidung jeder für sich selbst verantwortlich ist. Es gibt wenige Ausnahmen.
Wenn die Scheidung schon durch ist, dann müsste die Frau die Hälfte der in der Ehe erworbenen Immobilien besitzen. Davon kann sie locker den Wasserschaden bezahlen.
Wenn die Scheidung noch nicht durch ist, dann könnte der Mann nach Rücksprache mit seinem Anwalt sicherlich das Geld vorstrecken und dann bei der Scheidung auf den Zugewinn anrechnen lassen.
In einer Ehe wird gemeinsam gewirtschaftet. Das heißt, wenn einer viel Geld verdient und der andere nur einen Nebenjob hat und Haushalt und Familie schmeißt, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass das entstandene Vermögen während der Ehezeit beiden Eheleuten gleichermaßen gehört und ein Ausgleich stattfinden muss.
Die Ehe ist ein Ausdruck von Verbindlichkeit, dass man Verantwortung füreinander übernehmen würde.
Ich als Frau werde sicher nicht ohne Ehe für die gemeinsamen Kinder länger daheim bleiben als der Mann. Denn sonst hat er nach einer Trennung alles und ich nichts.
Im Bürgergeldbezug gilt, dass es zumutbar ist, dass man bis 25 bei den Eltern lebt. Man bekommt daher keine Unterstützung für eine eigene Wohnung.
Wenn man sich die Wohnung selbst finanzieren kann, kann man natürlich auch früher ausziehen.
Das Sorgerecht kann nur das Familiengericht entzogen und einer anderen Person übertragen werden. Aber eine Vollmachtslösung würde den gleichen Zweck erfüllen.
Wenn du länger als zwei Monate bei der Familie bleiben willst, dann müssen diese sich als Pflegeperson beim Jugendamt melden. Das ist in §44 SGB VIII geregelt.
Auch wenn es schwer fällt: Einfach dein ganz normales Leben weiterleben.
Wenn du Sorgen oder Ängste hast, kannst du dich an deine Eltern wenden oder eine außenstehende Person, z.B. Schulsozialarbeit.
Es die Aufgabe deiner Eltern, eine halbwegs vernünftige Trennung hinzubekommen und auch einen Vorschlag zu machen, wie du weiter viel Kontakt mit beiden Elternteilen haben kannst.
Ohne eine echte aufrichtige Entschuldigung und das Bemühen, unaufgefordert die gesamte Geldsumme zurückzuzahlen (notfalls in Raten) würde ich das nicht als Basis für das Weiterführen einer Freundschaft sehen.
Die Halbwaisenrente ist ein Zuschuss für die laufenden Kosten des Minderjährigen und wird an die Eltern ausbezahlt. Da du vermutlich ein Dach über dem Kopf hattest, Kleidung, Essen etc hat deine Mutter deine Halbwaisenrente sehr vernünftig für dich eingesetzt.
Auf gar keinen Fall würde ich zusagen, egal wie hoch die Summe ist.
Du bist minderjährig. Dementsprechend müssen entweder deine Eltern die gewünschte Hilfe beantragen (so schlecht sehe ich die Chancen nicht, immerhin haben die schon mal einer außerhäuslichen Hilfe zugestimmt) oder das Familiengericht muss dir einen Vormund bestellen, der dir die Hilfe beantragt.
In jedem Fall solltest du zu deinem Jugendamt gehen und dich beraten lassen.
Bei akuter Suizidalitat sollten dich deine Bezugspersonen als Notfall beim Klinikum für Psychiatrie o.a. vorstellen. Alles andere ist verantwortungslos.
Aus der Klinik kannst du dann vielleicht direkt in eine therapeutische Wohngruppe ziehen.
Es wird empfohlen, nicht jeden Tag Fleisch zu essen. Ein paar Ideen:
Der Betreuer soll den Betreuten vor Schaden bewahren - zum Beispiel Wohnungsverlust, Stromabstellung, Schulden oder Hunger.
Das heißt, dass der Betreuer zuerst die Fixkosten wie Miete etc bezahlen wird und den Restbetrag dann monatlich oder wöchentlich auszahlen wird.
Darüber hinaus steht im Gesetzestext: "Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann."
https://dejure.org/gesetze/BGB/1821.html
Koh Samui ist eine totale Touristengegend und damit teurer als andere Regionen von Thailand.
Wenn du nur am Strand liegen willst, mittags was Essen und einen Smoothie trinken, dann kommst du mit 5-10€ locker aus.
Wenn du dir irgendwas spezielles dazu gönnen willst - Elefantenfarm, Bootstour, Katamaran Tour über verschiedene Inseln, Schnorcheln, teuer Essen gehen - dann brauchst du deutlich mehr.
P.S. Zumindest einer von euch wird ja wohl eine Kreditkarte haben. Dann kann man notfalls nochmal Geld abheben und das Geld dann bar in Euro oder per Paypal überweisen.