Komm ich direkt in Inobhutnahme wenn ich zur Polizei/Jugendamt gehe?

DERstobbel  09.03.2023, 08:40

Hast du sichtbare Verletzungen die die Behauptung bestärken?

motari 
Beitragsersteller
 09.03.2023, 08:41

Gerade nicht aber hatte oft Kratzer an meinem Gesicht oder blaue Flecken

8 Antworten

Du kämst nur vorübergehend weg, wenn die Sache eindeutig wäre, z.B. wenn Du Spuren auf dem Körper hättest, etc. Aber selbst dann würde es eine ausreichende Untersuchung geben und ggf. eine Anklage. Kinder werden nicht mal eben so ihren Eltern entrissen, was aja auch seinen Sinn hat, um Missbrauch zu vermeiden.


Blindi56  09.03.2023, 08:44

Ich kenne einen Fall, da hat das Kind lediglich behautet, der Vater hätte ihm eine Ohrfeige gegeben, das hatte allerdings eine Fürsprecherin (nicht Zeugin!) mit. Das Kind konnte sofort in ein Heim ziehen, die Eltern wurden erst mal lediglich angerufen, ob sie einverstanden sind., Gespräche gab es natürlich hinterher mit den Eltern.

1Knight1  09.03.2023, 08:45
@Blindi56

Wenn die Eltern angerufen werden, ob sie einverstanden sind, dann wird das Kind nicht den Eltern entrissen, sondern die Eltern geben das Kind freiwillig weg.

Blindi56  09.03.2023, 08:47
@1Knight1

Natürlich wird kein Kind entrissen, aber wenn ein Kind zur Polizei/JA geht, wird es ja auch nicht "entrissen", das war doch die Frage. Gegen den Willen von Kind und Eltern kann kein JA ein Kind wegnehmen, wenn es nicht sichtbar misshandelt oder vernachlässigt wird.

1Knight1  09.03.2023, 08:49
@Blindi56

Dazu braucht es aber keinen solch konstruierten Fall. Es gibt etliche Fälle, wo Eltern ihre Kinder weggeben, weil sie es nicht möchten oder nicht unterhalten können oder aus anderen Gründen. Zur Adoption, ins Heim, etc.

Der Punkt ist: EIn Kind kommt nicht mal eben so ins Heim, nur weil es das Jugendamt einschaltet. Es ist nicht die Wahl des Kindes, sondern das der Eltern oder, wie Du schriebst, im Notfall das von Gutachtern.

yamat501  09.03.2023, 08:50
@Blindi56

Doch kann passieren, dazu reichen Verdachtsäußerungen ins besondere wenn sie von "Fachpersonal" wie Lehrern kommen.

motari 
Beitragsersteller
 09.03.2023, 08:50
@Blindi56

Aber was wenn ich weg will und meine eltern mich nicht hergeben möchten?

1Knight1  09.03.2023, 08:52
@motari

"Was wenn ich weg will" reicht nicht aus. Die Eltern haben die Sorgepflicht für Dich. Du brauchst schon sehr gute Gründe dafür, die überprüft werden müssen - ansonsten würde jedes Kind abhauen, nur weil es z.B. mal eben seinen Willen nicht kriegt.

Das ist allgemein schwer zu beantworten.

Aber, erstmal wäre gut Du kannst das irgendwie belegen, Fotos, Zeugen (Freunde die das schon mal gesehen haben oder denen Du schon früher davon erzählt hast). Aber auch ohne muss das Jugendamt Dir helfen und erstmal davon ausgehen, dass Du die Wahrheit sagst.

Dann musst Du dem Jugendamt alles schildern. Wenn so eine deutliche Gefährdung (zumindest als Verdacht erstmal) besteht, müssten Dich die Mitarbeiter vom Jugendamt definitiv in Obhut nehmen und danach die Fakten genauer klären. Alles andere wäre aus meiner Sicht Kindeswohlgefährdung. Deine Eltern werden dann zwar informiert, wenn sie aber der Inobhutnahme widersprechen, wird das Gericht eingeschaltet.

Du musst bei dem Gespräch mit dem Jugendamt bedenken, dass die natürlich weder Dich noch Deine Eltern kennen. Trotzdem müssen sie versuchen, die Wahrheit herauszufinden. Also bleib bei Nachfragen ruhig und schildere alles so genau wie möglich.

Wie schon oft geschrieben wurde, ist es sehr individuell.

Ich würde den Schritt dennoch tun, wenn es eine so drastisch belastende Situation ist. Und auch immer alles fotografieren und aufschreiben, Freunde und Lehrer nach HIlfe fragen. Freunde und Lehrer können auch Verhaltensauffälligkeiten, Änderungen oder sonstiges schildern und bestätigen, um dich zu unterstützen.

So oder so scheint es für dich eine unerträgliche Situation zu sein. Ob du nun direkt weg kommst oder nicht bleibt abzuwarten - aber sei dir sicher, dass der erste Schritt der wichtigste ist und dann vieles ins Rollen bringt.

Wer weisss - vlt sehen sie deine Situation und schätzen es genau gleich ein und du musst nicht mehr zurück oder es gibt ein Programm, wo noch eine Zusammenführung versucht wird. Nimm alles an, "spiel" mit und sei immer ehrlich. So werdet ihr dann gemeinsam die beste Lösung für dich finden.

Viel Glück

Nein, so schnell geht das nicht..

man wird erstmal ein Gespräch mit deinen Eltern führen, Hilfe anbieten usw


yamat501  09.03.2023, 08:41

das muss nicht sein, je nach dem was im Raum steht kommt auch eine sofortige Inobhutnahme in Betracht.

yamat501  09.03.2023, 08:41
@Lilasandra

was wir nicht wissen, denn es ist nur sehr allgemein geschrieben

motari 
Beitragsersteller
 09.03.2023, 08:42
@yamat501

Das will ich aber ich hab Angst wenn ich dann wieder zu meinen eltern geschickt werde dann gäbe es nur mehr Probleme

yamat501  09.03.2023, 08:43
@motari

dann schildere doch mal genauer was vorliegt, dann kann man schon eher etwas dazu sagen.

motari 
Beitragsersteller
 09.03.2023, 08:52
@ZoeyPauk

Was wenn das Jugendamt falsch handelt

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie stark die Misshandlungen sind. Dennoch wird in erster Linie erstmal die Lage untersucht. Also das Jugendamt sucht das Gespräch zu deinen Eltern, bietet Ihnen Hilfe an (das Jugendamt hat da Kontakte zu Beratungsstellen und anderen Hilfsmöglichkeiten) und wenn sich deine Eltern kooperativbereit zeigen, wirst du sehr wahrscheinlich wieder in deine Familie gebracht werden. Dann kommt jemand vom Jugendamt immer wieder zu dir Nachhause und überprüfen die Lage oder jemand begleitet dich, je nach Anordnung des Jugendamtes, evtl sogar den ganzen Tag von Frühmorgens, der dich dann in die Schule begleitet und dich dann von dort aus auch danach wieder abholt und dich, bis du wieder ins Bett gehst, begleitet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung