Elternrechte?
Guten Tag, und war bin ich seit einigen Jahren mit meiner Freundin zusammen. Bis jetzt leben wir getrennt und weiter weg von einander. Wie haben uns aus privaten Gründen dazu entschlossen zusammen zu ziehen. Damit ich sie unterstützen kann. Sie hat eine Tochter und eine Ausbildung. Soweit alles gut. Nun kam es dazu das der Vater was dagegen hat. (Was ich auch verstehen kann) Und damit droht das Sorgerecht einzuklagen und ihr es beziehen lassen zu wollen. Bis dahin ist es verständlich aber … er kümmert sich kaum um seine Tochter. Er sieht/ trifft sie wenn es hochkommt alle 2-3 Wochen für 2 Tage und einmal im Jahr, die Tochter meiner Freundin. Jetzt ist meine Frage. Was könnten wir dagegen machen. Wenn es soweit kommen würde und wie würden die Chancen für uns stehen.
Ein paar Informationen, meine Freundin Macht momentan eine Ausbildung und war noch nicht berufstätig, die kleine ist unter 5 Jahre. Die Wohnung geht auf mich und ich kann sie bezahlen ohne weitere Geld Probleme zu haben. Meine Freundin hat das alleinige Sorgerecht.
Ist ein Anwalt im Vorfeld sinnvoll ? Oder wäre es schlau eine Vormundschaft für das Kind zu nehmen wenn das gehen würde.
Bitte versteht mich nicht falsch. Ich habe nichts dagegen das der Vater sein Kind sieht und er darf sie auch weiterhin „regelmäßig“ sehen
Ich würde mich wirklich freuen wenn mir jemand helfen könnte, da es uns beschäftigt.
viele Dank im Vorfeld:)
5 Antworten
Deine Freundin hat das alleinige Sorgerecht. Sie darf ALLE Entscheidungen für das Kind allein treffen. Selbstverständlich darf sie mit dir zusammenziehen und selbstverständlich darf sie umziehen.
Dabei sollte sie darauf Rücksicht nehmen, das sie das Umgangsrecht des Vaters nicht beschneidet. Einfach so von Stuttgart nach Hamburg ziehen wäre ein bisschen unfair (aber legal). Aber sie hat ja einen Ausbildungsplatz und wird daher in der Region bleiben. Und ob sie jetzt ein Dorf weiter wohnt oder nicht, darf der Vater nicht entscheiden. Er hat lediglich ein Informationsrecht, wo das Kind dann lebt.
Der Vater hat natürlich die Möglichkeit, die gemeinsame Sorge einzuklagen. Seine Chancen stehen dafür ziemlich gut - aber diesen Schritt muss er erstmal tun und solche Verfahren können Monate dauern.
Daher mein Tipp: Kindesvater nicht provozieren. Höflich bleiben. Kind pünktlich zu Umgangsterminen rausgeben. Und dann kurz vor dem Umzug dem Vater freundlich mitteilen, dass eine neue Wohnung gefunden werden konnte.
da kann er nichts machen, wenn sie weg zieht, weil deine freundin das alleinige sorgerecht hat. das kann er jedoch jederzeit ändern in dem er seinen anspruch auf gemeinsames sorgerecht durchsetzt und dies wenn nötig auch gerichtlich.
die chancen auf gsr stehen sehr gut und ist kein problem. ist deine freundin bis dahin nicht umgezogen kann sie dies nur noch mit seiner zustimmung oder muss selbst klagen dazu. wenn er dann das soziale umfeld erhalten kann und ein vernünftiges betreuungskonzept hat, stehen seine karten gut
eine vormundschaft für das kind bekommst du nicht, da du als außenstehender dritter in der sache nicht involviert wirst. warum ziehst du nicht einfach zu ihr. das macht die sache einfacher und sein umgang wird nicht erschwert
Wegen den Standort wo wir wohnen hab ich mir schon Gedanken gemacht. Das liegt daran weil ich hier sehr gut verdiene. Mir geht es im Endeffekt auch nicht darum das er seine Tochter nicht sehen darf oder sonstiges. Das Recht hat er und ich u meine Freundin haben kein Problem damit. Mir geht es einfach darum das ich sie so gut wie möglich unterstützen will. Hier kann ich das einfach am besten.
lg
1. Mutter und Vater haben immer einen Umgangsrecht zum Kind. Ob mit oder ohne Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn ein (beide) Elternteile zb. Kriminell sind, Drogen und Alkoholkonsum haben, das Kindeswohl gefährden o.ä, dann kann dagegen gesprochen werden, anklagen usw.
Das heißt:
Für den „neue“ Partner/in, gilt fasst das gleiche.
in Deutschland kann jeder frei entscheiden, mit wem er zusammen sein möchte oder nicht, sowie zusammen wohnen, wenn beide das Einverständnis abgegeben haben.
Das bedeutet, wenn deine Freundin schon ein Kind aus vorherige Beziehung hat und du mit den zwei zusammen leben möchtest, spricht nichts dagegen (abgesehen des Mietvertrages / Geld und so weiter)
Der leibliche Vater des Kindes hat dagegen kein Recht, etwas zu sagen. Dass es ihm emotional nicht passt, ist auf eine Seite verständlich aber rechtlich gesehen hat er dagegen nichts zu sagen.
ABER
Wenn du diese Dinge tust, wie oben erwähnt, hat er das Recht und den anspruch des Gerichts gegen dich vorzugehen, da du das Kindeswohl gefährdest. Dann wird man dich der Wohnung verweisen oder die zwei hinaus holen. Kann sein das auf dich rechtliche Strafen / Konsequenzen kommen.
Aber wie gesagt
Wenn du dich an alle Regeln/Gesetze hältst und die Mutter so die Tochter einverstanden sind, dann herzlichen Glückwunsch.
Der Vater hat trotzdem weiterhin das Umgangsrecht für das Kind. Ob der Vater oder das Kind es in Anspruch nehmen, das ist eine andere Geschichte.
aus eigener Erfahrung kann ich sagen, einen Anwalt für alle Fälle immer parat zu haben, ist immer das beste, was man machen kann ❗️
Was könnten wir dagegen machen. Wenn es soweit kommen würde und wie würden die Chancen für uns stehen.
Abwarten, ob der Vater tatsaechlich versucht, das Sorgerecht einzuklagen. Seine Chancen duerften aeusserst gering sein. Dass die Mutter einen neuen Lebenspartner hat und mit diesem zusammenziehen will, ist jedenfalls nicht einmal ansatzweise ein Grund fuer den Entzug des Sorgerechts. Zudem wird es ja wohl auch seine Gruende haben, wieso die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.
Soweit ich weis bekommt die Mutter das Sorgerecht automatisch wenn man nicht verheiratet ist. Spielt es nicht mit rein das sie kein Geld bei ihrer Ausbildung bekommt ? Ist eine Schuliche Ausbildung.
Das alleinige Sorgerecht hat immer die Mutter soweit man nicht vor der Geburt verheiratet ist oder eine geteilte Sorge vereinbart, dem muss die Mutter aber nicht zustimmen (dann bleibt der Klageweg).
Die Chancen hier der Mutter das Sorgerecht zu entziehen sehe ich aber auch als gering und schien den Vater ja vorher auch nicht interessiert zu haben.
Was das finanzielle angeht bekommt sie ja zumindest Kindergeld, Unterhalt vom Vater und ggf Kinderzuschlag. Was sie sonst noch an Leistungen oder Förderung hat oder beantragen könnte, das könnt nur ihr gucken.
Einkommen hat mit Sorgerecht rein gar nichts zu tun. Man kann ledig das gemeinsame Sorgerecht erklären, muss es aber nicht. Er kriegt das gemeinsame Sorgerecht auf Antrag, aber nicht das alleinige. Den Umzug kann er damit nicht verhindern, der Umgang wird sich nicht ändern. Erst mal Füße still halten und einfach umziehen. Vielleicht regt er sich auch wieder ab und es passiert gar nichts.
Der leibliche Vater scheint kein hohes Interesse am Kind zu haben, von daher halte ich es für unwahrscheinlich, dass er das Sorgerecht haben möchte.
Es wird Gründe geben, warum deine Freundin das alleinige Sorgerecht hat.
Hey vielen Dank für die schnelle Antwort 👍