Keinerlei Taschengeld oder Kleidergeld auszahlen. Kein Handyvertrag etc.

Wlan-Passwort ändern und ihm nicht sagen.

Und anbieten, dass man mit ihm eine psychologische Beratungsstelle aufsucht und bei Bewerbungen hilft.

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Richtig gut ist ja schon, dass du das bemerkst und ändern willst.

Vielleicht kannst du über manche Dinge mit "normalen" Menschen in deinem Umfeld reden.

Und ich gucke gerne MaiThinkX - ein unterhaltsamer Wissenschaftskanal.

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Umgangsrecht + Sorgerecht?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich würde mich freuen, wenn jemand von Ihnen mich beraten könnte. Meine Ex-Partnerin hat sich damals geweigert, das Sorgerecht mit mir zu teilen. Wir haben nur die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, und am selben Tag hat sie mich aus dem Haus geworfen. Es war immer eine sehr toxische Beziehung. Wir sind jetzt Eltern eines 5 Monate alten Babys.

Als unser Sohn einen Monat alt war und ich ihn zum ersten Mal gesehen habe, wurden durch das Jugendamt Verhandlungen durchgeführt, wo es vereinbart wurde, dass ich unseren Sohn einmal die Woche sehen darf. Diese Vereinbarung wurde progressiv erweitert auf zwei Tage die Woche, zwei Stunden je. Leider haben wir viel Schwierigkeiten miteinander umzugehen, weil unser Sohn meine Familie noch nicht kennt. Die Vereinbarung wird kaum respektiert, bis zu dem Punkt, dass ich ihn nur vier Stunden im Monat gesehen habe. Meine Ex-Partnerin nutzt jedes Ereignis, um die Beziehung zwischen Vater und Kind zu verhindern.

Leider sind unsere Spannungen auch sichtbar bei der Übergabe im Familien-Treffpunkt, was für unser Kind nicht schön ist. Ich habe alles Mögliche versucht, um eine gute getrennte Eltern-Beziehung aufzubauen, leider mangelt es an Kooperation von meiner Ex-Partnerin. Seit einem Monat habe ich meinen Sohn nicht mehr gesehen, weil meine Ex-Partnerin die Umgänge einfach abgesagt hat, bis sie auf einen 6-Wochen-Urlaub zurück ist.

Ich dachte, sie wären schon im Urlaub auf der Türkei, aber leider waren sie noch nicht verreist. Jetzt werden es 12 Wochen(statt 6)+ 4, dass ich ihn nicht mehr gesehen habe, auch wenn es 6 Wochen nicht empfohlen worden würde und würde gebettet es zu verringern. 

Meine Ex-Partnerin tauscht mit mir nicht aus, wichtige Termine wie Impfungen, Untersuchungen oder Ereignisse unseres Sohnes. Unter solchen Umständen ist es für mich sehr schwierig, eine gute Atmosphäre neben ihr aufzubauen, ich kenne nicht mal wann genau die gehen oder Kommen, oder ob er schon lacht, oder die erste Zähne Kommen, mein Sohn ist ein völlig unbekannter für Mich, un so fühlt es sich auch an wenn ich mit ihm Zeit geteilt habe.

Sie wurde auch diagnostiziert mit bipolarer Störung vor Jahren, und ich habe sie beim Jugendamt angezeigt, weil sie während der Schwangerschaft gekifft hat. Wegen dieses Streits um das Thema und die nicht geteilte Sorgerecht hat sie mich bedroht, mich aus dem Haus zu holen durch eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt. Deswegen habe ich die Wohnung aus eigenem Fuß verlassen, und so ist alles beim Jugendamt gelandet.

Aus pädagogischer Ansicht und Meinung des Jugendamtes wird anders empfohlen, leider scheint es so zu sein, dass sie macht, was sie möchte, und ich sollte das Familiengericht einschalten, um die Gemeinsamesorgerecht zu klagen. Es wäre der einzige Weg, einige Rechte als Vater zu haben. Wegen der gesetzlichen Entscheidung des Kinderschutz-Teams warte ich noch auf eine Antwort.

Ich mache mir Sorgen um unseren Sohn und obwohl ich alles Mögliche versuche, um ihn drei Mal die Woche sehen zu dürfen und eine stabile Beziehung als getrennte Eltern zu haben, schaffe ich es nicht wegen des Kooperationsmangels des anderen Elternteils.

Leider scheint so zu sein das den Jugentamt nicht so viel Interesse an der gesamte Sache zeigt, ich fühle mich langsam verzweifelt und erschöpft, nun mein Antrieb kommt aus ein gerechte Leben für mein Sohn aufzubauen, es ist sehr unangenehm in so eine Situation stecken, wo Mann Nicht mehr kann, aber aufhören kommt nicht ins Frage.. einfach meine moralische Persönlichkeit erlaubt mir nicht, ihm im Stich lassen. Nöö...

So wie es ist ist entspricht nicht des Kindeswohl, weitere Konflikte mit meine expartnerin aufbauen auch nicht...danke für eure Geduld, ich weiß nun nicht mehr wohin. Es tut nur weh.

Extra Infos.

Das Kind hat deutsche Pass, die Mutter auch ursprünglich aus der Türkei, ich komme ais Spanien und brauche es nicht.

Nach ausziehen, habe ich eine Wohnung für mich gefunden, 2km entfernent, alles neu möbliert weil die alles behalten haben, Sache den ich korrekt findey wegen der kleine, nur ärgerlich wieder anfangen.

Unterhalt wurde auch durch Beistandschaft zu mir verlangt, bezahle jedes Monat 360 E€+ Kindergeld.

Familienberatung und teraphie mache ich alleine um mit diese Situation umgehen können, es zusammenot meine expartnerin machen kommt nicht ins Frage, sie weigert sich.

Sie hat mich auch nicht bescheid gesagt as er geboren worden ist, und mich nicht erlaubt ins Krankenhaus Reinkommen als ich es durch den Jugentamt gewusst habe.

Meine Fragen:

1. Was ist Ihre Meinung?

2. Gibt es irgendwelche anderen Wege, die Dauer dieser Reise auf etwas Normales wie 4 Wochen zu verringern? Oder kann ich sicherstellen, dass sie zurückkommen werden?

3. Wie sehen Sie das Thema mit der Sorgerecht-Klage? Umgangsregelung?

4. Gibt es etwas, das ich versuchen kann, um eine geringste Kommunikation und Stabilität in die Situation zu bringen, damit unser Sohn nicht so eine Situation erleben muss?

Mit freundlichen Grüßen,

Pedro Macías.

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Am wichtigsten ist ein verlässlicher Umgang für eine stabile Bindung zwischen dir und dem Kind.

Da die Jugendamtsvereinbarung nicht funktioniert, bleibt dir aus meiner Sicht nichts anderes übrig, eine gerichtliche Umgangsregelung herbeizuführen.

Ob du parallel dazu noch ein Sorgerechtsverfahren anstößt, solltest du mit deiner Anwältin für Familienrecht klären.

Zusätzlich: Mach die Beratung weiter. Bleib distanziert-höflich und kindbezogene, lass dich nicht provozieren.

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Andere Antwort

Inhaltlich stimmt das schon.

Aber es ist schon ein bisschen komplex. Wer noch nie was mit dem Christentum zu tun hatte, wird mit "unreines" oder "Erlösungswerk" nicht das gleiche verstehen wie du und ich.

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Möglicherweise.

Zuerst müsste durch den Bundestag ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Aktuell sieht es nicht so aus, als wäre die CDU/CSU dazu bereit.

Das Bundesverfassungsgericht prüft dann, ob die AfD auf unserer demokratischen Grundordnung steht und falls nein, dann gibt es ein Verbot.

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Wenn ihr beide so viel Sport treibt und beide im Normalgewicht seid, dann sollten eure Eltern euch essenstechnisch gleich behandeln. Ihr bekommt das gleiche und dürft essen bis ihr satt seid.

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Nein.

Datenschutz ist etwas für staatliche Akteure, Ärzte, Unternehmen etc. Nicht für dich als Privatperson.

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Um diese Uhrzeit hat das Jugendamt geschlossen und es ist nur eine telefonische Rufbereitschaft erreichbar.

Das heißt, wenn du verletzt bist, dann gehst du ins Klinikum. Falls nicht, dann zur Polizei.

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Nein

Ich habe bereits einen Vollzeitjob. Mit Hobbys und Ehrenamt habe ich keine 8h pro Woche übrig - schon gar nicht für Schwarzarbeit.

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Wenn du das Gemüse schon mal ein bisschen vorgarst, dann geht es später auf dem Grill schneller. Zum Beispiel Maiskolben koche ich immer vorher, sonst brauchen die auf dem Grill ewig.

Ich würde auch gucken, dass immer etwas vom Gemüse und Fleisch da ist und stückchenweise nachkommt.

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Es gibt oder gab Restaurants, in denen nur ein Gericht angeboten wird: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/eins-a-3707668.html

Sonst ist eine Speisekarte mit unterschiedlichen Gerichten zur Auswahl aber üblich. Und in den den allermeisten Restaurants gibt es neben Beilagensalat und Pommes mittlerweile auch mindestens ein vegetarisches Gericht.

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Wer Vollzeit arbeitet, sollte sich damit seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Daher ist der Mindestlohn als Untergrenze wichtig.

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Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn bisher noch nie erlebt, dass Großeltern erfolgreich ein Umgangsrecht für ihre Enkelkinder eingeklagt hätten.

Die Hürden hierfür sind sehr sehr hoch. Es ist nicht ansatzweise damit vergleichbar mit dem Umgangsrecht für getrennt lebende Elternteile.

Voraussetzung für Umgang von Großeltern ist, ob dieser dienlich fürs Kindeswohl ist. In der Rechtsprechung haben sich dabei zwei Kriterien herausgebildet:

  1. Das Kind hat bereits Bindungen zu den Großeltern, deren Aufrechterhaltung für die Entwicklung positiv ist.
  2. Der Umgang ist positiv für die Entwicklung des Kindes.

Ein Wort habe ich dir fett markiert: Aufrechterhaltung. In der kompletten Rechtsprechung kommt nur für diejenigen Großeltern ein Umgangsrecht überhaupt in Betracht, die bereits eine enge Bindung zu ihren Enkelkindern haben. Ein Großelternteil, das sein Enkelkind noch nie oder nur sehr selten gesehen hat, hat vor dem Gericht absolut keine Chance.

Von daher kannst du beruhigt sein: Deine Mutter wird nie, niemals ein Umgangsrecht für ihr Enkelkind erfolgreich einklagen können.

Da ich im Studium mal einen Kurzvortrag über das Thema gehalten habe, habe ich eine sehr seriöse Quelle für die oben genannten Angaben für dich: Das Umgangsrecht der Großeltern aus §1685 I BGB – Dogmatische Struktur und Praxis – erschienen in „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ (NZFam) 2017, 1030 – Autor: Prof. Dr. Martin Löhnig: Professor an der Uni Regensburg für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte 

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Wenn es einen gerichtlichen Beschluss gibt, dann wende dich ans Gericht. Die können ein Bußgeld verhängen, wenn der Beschluss nicht eingehalten wird.

Das Jugendamt kann keinen Umgang durchsetzen.

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Allein die Mieterin - also hier die Mutter (?) - entscheidet, wer sie in ihrer Wohnung besucht und bei ihr übernachtet.

Der Vermieter - hier der Großvater des Kindes - hat keinerlei Mitspracherecht.

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Selbst wenn das Jugendamt involviert ist, wissen wir längst nicht alles. Eine Kindeswohlgefährdungsmeldung bringt uns neue Informationen oder auch manchmal eine Legitimation nochmal genauer nachzuforschen.

Wenn du als ehemalige Kitaleitung der Meinung bist, dass es konkrete Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung gibt, dann bitte mach die Meldung.

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