Keinerlei Taschengeld oder Kleidergeld auszahlen. Kein Handyvertrag etc.
Wlan-Passwort ändern und ihm nicht sagen.
Und anbieten, dass man mit ihm eine psychologische Beratungsstelle aufsucht und bei Bewerbungen hilft.
Keinerlei Taschengeld oder Kleidergeld auszahlen. Kein Handyvertrag etc.
Wlan-Passwort ändern und ihm nicht sagen.
Und anbieten, dass man mit ihm eine psychologische Beratungsstelle aufsucht und bei Bewerbungen hilft.
Die Kinder bekommen das Kindergeld doch.
Richtig gut ist ja schon, dass du das bemerkst und ändern willst.
Vielleicht kannst du über manche Dinge mit "normalen" Menschen in deinem Umfeld reden.
Und ich gucke gerne MaiThinkX - ein unterhaltsamer Wissenschaftskanal.
Aber ich habe auch von der Kindheit an gelernt, dass es viele Mittagessen ohne Fleisch gibt: Nudeln mit Tomatensauce, Kaiserschmarrn, Apfelpfannkuchen, Kartoffelsuppe, Dampfnudeln, Käsespätzle, ...
Am wichtigsten ist ein verlässlicher Umgang für eine stabile Bindung zwischen dir und dem Kind.
Da die Jugendamtsvereinbarung nicht funktioniert, bleibt dir aus meiner Sicht nichts anderes übrig, eine gerichtliche Umgangsregelung herbeizuführen.
Ob du parallel dazu noch ein Sorgerechtsverfahren anstößt, solltest du mit deiner Anwältin für Familienrecht klären.
Zusätzlich: Mach die Beratung weiter. Bleib distanziert-höflich und kindbezogene, lass dich nicht provozieren.
Inhaltlich stimmt das schon.
Aber es ist schon ein bisschen komplex. Wer noch nie was mit dem Christentum zu tun hatte, wird mit "unreines" oder "Erlösungswerk" nicht das gleiche verstehen wie du und ich.
Möglicherweise.
Zuerst müsste durch den Bundestag ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Aktuell sieht es nicht so aus, als wäre die CDU/CSU dazu bereit.
Das Bundesverfassungsgericht prüft dann, ob die AfD auf unserer demokratischen Grundordnung steht und falls nein, dann gibt es ein Verbot.
Wenn ihr beide so viel Sport treibt und beide im Normalgewicht seid, dann sollten eure Eltern euch essenstechnisch gleich behandeln. Ihr bekommt das gleiche und dürft essen bis ihr satt seid.
Das kommt ganz drauf an, was drin steht.
Es macht absolut Sinn, ein Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb durch einen Ehevertrag so zu schützen, dass es im Falle einer Trennung erhalten bleibt.
Gleichzeitig kann man auch einen Ausgleich für denjenigen Ehepartner festlegen, der wegen der gemeinsamen Kinder seine Berufstätigkeit pausiert.
Nein.
Datenschutz ist etwas für staatliche Akteure, Ärzte, Unternehmen etc. Nicht für dich als Privatperson.
Um diese Uhrzeit hat das Jugendamt geschlossen und es ist nur eine telefonische Rufbereitschaft erreichbar.
Das heißt, wenn du verletzt bist, dann gehst du ins Klinikum. Falls nicht, dann zur Polizei.
Ja, ich tue das.
Ich habe bereits einen Vollzeitjob. Mit Hobbys und Ehrenamt habe ich keine 8h pro Woche übrig - schon gar nicht für Schwarzarbeit.
Wenn du das Gemüse schon mal ein bisschen vorgarst, dann geht es später auf dem Grill schneller. Zum Beispiel Maiskolben koche ich immer vorher, sonst brauchen die auf dem Grill ewig.
Ich würde auch gucken, dass immer etwas vom Gemüse und Fleisch da ist und stückchenweise nachkommt.
Es gibt oder gab Restaurants, in denen nur ein Gericht angeboten wird: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/eins-a-3707668.html
Sonst ist eine Speisekarte mit unterschiedlichen Gerichten zur Auswahl aber üblich. Und in den den allermeisten Restaurants gibt es neben Beilagensalat und Pommes mittlerweile auch mindestens ein vegetarisches Gericht.
Wer Vollzeit arbeitet, sollte sich damit seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Daher ist der Mindestlohn als Untergrenze wichtig.
Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn bisher noch nie erlebt, dass Großeltern erfolgreich ein Umgangsrecht für ihre Enkelkinder eingeklagt hätten.
Die Hürden hierfür sind sehr sehr hoch. Es ist nicht ansatzweise damit vergleichbar mit dem Umgangsrecht für getrennt lebende Elternteile.
Voraussetzung für Umgang von Großeltern ist, ob dieser dienlich fürs Kindeswohl ist. In der Rechtsprechung haben sich dabei zwei Kriterien herausgebildet:
Ein Wort habe ich dir fett markiert: Aufrechterhaltung. In der kompletten Rechtsprechung kommt nur für diejenigen Großeltern ein Umgangsrecht überhaupt in Betracht, die bereits eine enge Bindung zu ihren Enkelkindern haben. Ein Großelternteil, das sein Enkelkind noch nie oder nur sehr selten gesehen hat, hat vor dem Gericht absolut keine Chance.
Von daher kannst du beruhigt sein: Deine Mutter wird nie, niemals ein Umgangsrecht für ihr Enkelkind erfolgreich einklagen können.
Da ich im Studium mal einen Kurzvortrag über das Thema gehalten habe, habe ich eine sehr seriöse Quelle für die oben genannten Angaben für dich: Das Umgangsrecht der Großeltern aus §1685 I BGB – Dogmatische Struktur und Praxis – erschienen in „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ (NZFam) 2017, 1030 – Autor: Prof. Dr. Martin Löhnig: Professor an der Uni Regensburg für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte
Wenn es einen gerichtlichen Beschluss gibt, dann wende dich ans Gericht. Die können ein Bußgeld verhängen, wenn der Beschluss nicht eingehalten wird.
Das Jugendamt kann keinen Umgang durchsetzen.
Allein die Mieterin - also hier die Mutter (?) - entscheidet, wer sie in ihrer Wohnung besucht und bei ihr übernachtet.
Der Vermieter - hier der Großvater des Kindes - hat keinerlei Mitspracherecht.
Selbst wenn das Jugendamt involviert ist, wissen wir längst nicht alles. Eine Kindeswohlgefährdungsmeldung bringt uns neue Informationen oder auch manchmal eine Legitimation nochmal genauer nachzuforschen.
Wenn du als ehemalige Kitaleitung der Meinung bist, dass es konkrete Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung gibt, dann bitte mach die Meldung.