Asylbewerber und Flüchtlinge sollten nur noch Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten?

Ja 57%
Nein 43%

23 Stimmen

CenturyisGone  02.08.2025, 14:55

Der Fairness halber: Kontext zu dieser Umfrage??

Juristikala 
Beitragsersteller
 02.08.2025, 15:00

AfD-Sozialpolit. René Springer will Ukrainer & alle anderen Zuwanderer in nach Einreise v. Bürgergeld ausschließen: Video

4 Antworten

Ja

Guten Tag, und danke für Ihre Frage.

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Ja – wenn das Ziel ist, Fehlanreize zu minimieren und den Fokus auf tatsächlichen Schutzbedarf statt auf finanziellen Anreiz zu legen.

Sachleistungen statt Geldzahlungen sind kein neues Konzept – das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kennt diese Möglichkeit seit seiner Einführung 1993. Sie wurden in der Vergangenheit vor allem genutzt, um zwei Effekte zu erzielen: Erstens die Deckung des tatsächlichen Grundbedarfs (Unterkunft, Nahrung, Kleidung, medizinische Basisversorgung) unabhängig von individuellen Ausgabenprioritäten. Zweitens die Verringerung des Anreizes, nach Deutschland zu kommen, weil hier ein vergleichsweise hohes Bargeldniveau winkt.

Der Kern des Arguments für Sachleistungen lautet: Bargeld ist universell einsetzbar – auch für Transfers an Schlepper oder zur Unterstützung von Netzwerken, die irreguläre Migration fördern. Sachleistungen hingegen sind zweckgebunden und verringern diesen Handlungsspielraum. Länder wie Dänemark oder die Schweiz nutzen diese Logik erfolgreich, um den Zustrom von Menschen zu begrenzen, die primär ökonomische Motive haben.

Gegenargumente existieren natürlich: Sachleistungen sind logistisch aufwendiger, erzeugen Verwaltungskosten und können als entmündigend wahrgenommen werden. Kritiker argumentieren, sie seien menschenunwürdig, weil sie den Betroffenen keine freie Entscheidung lassen. Hier muss klar unterschieden werden: Das Grundrecht auf Asyl gilt unbestritten für politisch Verfolgte. Doch die Mehrheit der Asylanträge in Deutschland wird abgelehnt, weil keine individuelle Verfolgung vorliegt. Sachleistungen können daher gezielt in jenen Phasen eingesetzt werden, in denen das Asylverfahren läuft oder die Ausreisepflicht bereits feststeht – ohne die notwendige Versorgung zu gefährden.

Ja, Sachleistungen sind ein sinnvolles Instrument – nicht als Strafe, sondern als Steuerungselement. Sie sichern das Existenzminimum, reduzieren missbräuchliche Anreize und entlasten zugleich das Sozialsystem. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung: unbürokratisch, zweckgebunden und in einer Form, die Missbrauch erschwert, aber echte Schutzbedürftige nicht zusätzlich belastet.

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Wenn Sie noch Fragen haben, gerne nachhaken.

Ja

Definitiv.

Nein

Wie soll das in der Praxis umgesetzt werden.

Der organisatorische und bürokratische Aufwand dahinter würde Mio. € verschlingen.

Dann lieber eine digitale Zahlungsmethode, die alles dokumentiert.

Nein

Hallo Juristikala,

das ist logistisch dank Liberalen und Konservativen wahrscheinlich schlicht unmöglich. Es wurde von denen alles öffentliche Tod gespart und privatisiert. Selbst wenn man es machen wollte, wären die Kosten die Logistik und Personal aufbauen wahrscheinlich immens teuer. Man würde wahrscheinlich unterm Strich noch mehr Kosten haben als so schon. Da die AfD ebenfalls aus nicht wenigen liberalen und konservativen besteht, wird sich da wohl auch nichts ändern. Jenes sieht man schon an der Reichen freundlichen Politik, welche nicht unbedingt für den Bürger und das Land gut ist.

Es wäre ein Anfang wenn mal Personal bereitgestellt wird die 30.000 Pässe zu suchen, von denen die das Land von sich aus verlassen wollen, es aber nicht können, weil Ämter deren Pässe nicht wiederfinden.

MfG PlueschTiger