Als gerichtlich bestellte Ergänzungspflegerin für Kinder bin ich ausschließlich dem Familiengericht gegenüber berichtspflichtig. Ist das richtig, dass das...?

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Ja 0%

7 Stimmen

2 Antworten

Nein

Unwahrheiten zu verbreiten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Außerdem, je nachdem um welche Daten und Informationen es sich handelt und an wen diese weitergegeben werden, ganz gleich ob wahr oder unwahr, gilt Schweigepflicht.

Ich verstehe die Frage nicht.

Eine Ergänzungspflegerin ist oft Teil des Jugendamtes - Abteilung Amtsvormundschaften. Aufgabe ist es, Sorgerechtsentscheidungen (z.B. Schulanmeldung, ärztliche Angelegenheiten) für das Mündel zu treffen.

Was soll der Rest mit dem Bericht?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

BBasti89M  02.08.2025, 10:07

Das mag sein. Jedoch könnte das Familiengericht jemand anders zum Ergänzungspfleger bestellen. In Deutschland gibt es da auch Probleme mit der Praktischen Umsetzbarkeit. Wie finde ich jetzt als Familienrichter eine passende Person, wenn ich zu dem Schluss komme eine neutrale Person als Ergänzungspfleger ist in diesem Fall eigentlich notwendig.