Kontakt zur Familie halten?

6 Antworten

Ich finde, man muss Geld und Kind strikt trennen!

Das Geld musst Du mit Hilfe eines Anwaltes einfordern. Ihm das Kind aber aufgrund fehlender Zahlungen vorzuenthalten, ist Strafe für das Kind!

Ich weiß nicht, wie es gesetzlich geregelt ist. Aber moralisch betrachtet finde ich auch, dass es dann eben Deine Aufgabe ist, den Test zu bezahlen. Fair sicher nicht, klar. Aber wir haben nun mal den Vorteil, dass wir absolut sicher wissen, dass es unsere Kinder sind.

Grob gesagt ist man als Mutter schon sehr der Ar...h. Ich habe das alles auch durch. Aber ich habe dennoch immer versucht, ein gutes Verhältnis zwischen Kindern und Ex zu gewährleisten. Als er nicht mehr wollte und die Kids älter wurden, sah ich es nicht mehr als meine Pflicht. Aber als sie zu klein waren, selbst dafür zu sorgen, auf jeden Fall! Und mein Ex hat auch erstmal Jahre nichts gezahlt.

Viel Erfolg bei allem.

möchte aber privat keinen Test machen oder die Vaterschaft anerkenne.

solange keine Anerkennung der Vaterschaft vorliegt ist dieser Mensch rechtlich betrachtet nicht der Kindesvater und hat damit auch kein Umgangsrecht. Im Falle X bestünde seitens des Kindes auch kein Erbanspruch.

Ansonsten - ein einfacher Vaterschaftstest kostet nicht die Welt .....

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Ich bin da schlicht gestrickt - Umgangsrecht nur gegen Anerkennung der Vaterschaft - falls es Zweifel gibt darüber nachdenken, ob es Wege gibt Dich zum Vaterschaftstest zu bewegen, denn Klarheit ist da allen Seiten zuzumuten.

Bei allem was du tust, solltest du immer das Wohl des Kindes im Blick haben und persönliche Animositäten zurückstellen.

Wenn du Unterhalt vom Kindsvater haben möchtest, dann musst du ihn auch als Vater feststellen und eintragen lassen.

Ebenso ist es als Mutter deine Pflicht, den Umgang zu ermöglichen und zu fördern.

Du musst deswegen ja nicht gut Freund mit ihm sein, aber als Eltern solltet ihr zumindest im Sinne des Kindes zusammenarbeiten können.

Die Familie des Kindsvaters spielt hier eine untergeordnete Rolle. Ob du den Kontakt zu denen pflegst oder nicht ist deine Angelegenheit. Ebenso hat das Jugendamt nicht zu interessieren, mit wem du in den sozialen Medien Kontakt hast.

Hase456699 
Fragesteller
 28.10.2021, 15:24

Ich glaube du hast etwas falsch verstanden.

das Wohl des Kindes ist mir wichtig. Zu rechten gehören aber auch Pflichten, an denen ich mich als Mutter auch halten muss.
Hallo danke nochmal für den Tipp mit dem Anwalt. 

Ich habe telefonisch mit einem Anwalt gesprochen ( dieser hatte zufällig heute einen freien Termin , da jemand kurzfristig abgesagt hatte) . 

solange die Vaterschaft nicht anerkannt ist , hat dieser kein Umgangsrecht. Er wird ein Schreiben bekommen dass er zu einem Test zustimmen sollte, sonst wird ein Abstammungsgutachten gemacht . Er muss alle Kosten für dieses Verfahren tragen und dies kann schon 1000,00€ kosten für ihn.. bei dem Unterhalt, wird Einkommensverhältnisse geprüft und bei einem positiven Test ist er Unterhaltspflichtig und hat erstmal nur besuchsrecht, da das Kind noch ein Neugeborenes. Ob ich den Kontakt zu seiner Familie Pflege in social media hat nichts mit dem Kindeswohl zu tun und es gibt andere Wege zu kommunizieren und einen Weg zu finden. 

vielleicht sieht hier manche andere Mutter das unmoralisch von mir , dass ich kein Umgangsrecht gewähre ohne Anerkennung . Der Unterhalt /Erbansprüche dient für das Kind und nicht für mich in erster Linie. Das Kind hat in erster Linie ehrliches und liebevolles Interesse verdient und einen Vater der zu 100% hinter ihr steht . Die Türen standen ihm alle offen, die er nicht genutzt hat . Falls jetzt gemeint wird, ich würde nur auf mich achten und nicht auf das Kind. Ich kann niemanden hinterherlaufen dass jemand Interesse zeigt , aber es gibt nun mal Regeln an denen er sich auch halten muss. Und mit dem Umgangsrecht richtet sich auch nur , wann er Zeit hat mal. Er möchte das machen was er will. Eine Zusammenarbeit ist von seiner Seiten nicht möglich.

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Ab zum Anwalt für Familienrecht!

Besorge dir dafür einen Beratungsschein vom Amtsgericht und dann gehst du zum Anwalt für Familienrecht.

Warum das Jugendamt in deinem Fall solches Theater macht ist völlig unverständlich! Normalerweise hätten die dir doch eine Beistandschaft anbieten können und das Jugendamt hätte die Vaterschaft eingeklagt. Nun ja,- vielleicht sitzt da Jemand der so gar keine Lust hat! Denn auch wenn du den Test bezahlen würdest, bedeutet dies ja keineswegs, dass der vermeintliche Vater auch dem Test zustimmt.

Und was den Umgang betrifft: null Chance bis er die Vaterschaft entweder anerkennt oder sie gerichtlich festgestellt wird!

Wir sind hier ja nicht bei "wünsch dir was".

Der Anwalt soll den Kindsvater auffordern die Vaterschaft anzuerkennen, weil ansonsten eine Klage erhoben wird, die der Kindsvater zahlt, wenn er der Vater ist. Vielleicht hilft ihm ein anwaltliches Schreiben auf die Sprünge.

Zudem soll er ihn auffordern seine Einkommensbelege einzureichen um errechnen zu können wie hoch der Kindesunterhalt sein wird und wie hoch dein Betreuungsunterhalt ausfällt. Ebenso eine Kostenübernahme der Erstausstattung - da wird oft pauschal 1000 Euro für veranschlagt.

Und dann abwarten wie der Kindsvater reagiert in der vorgegebenen Fristsetzung.

Reagiert er nicht: Klagerhebung.

Und das Jugendamt kannst du bei dir dann wohl eh in der Pfeife rauchen! Da würde ich nochmal einen bösen (aber sachlich bleiben) Brief an den Leiter schreiben und hinterfragen, warum man eine junge Mutter so im Stich lässt und dann noch die Frechheit besitzt ihr Unreife vorzuwerfen.

Hase456699 
Fragesteller
 28.10.2021, 15:19

Hallo danke nochmal für den Tipp mit dem Anwalt.

Ich habe telefonisch mit einem Anwalt gesprochen ( dieser hatte zufällig heute einen freien Termin , da jemand kurzfristig abgesagt hatte) .

solange die Vaterschaft nicht anerkannt ist , hat dieser kein Umgangsrecht. Er wird ein Schreiben bekommen dass er zu einem Test zustimmen sollte, sonst wird ein Abstammungsgutachten gemacht . Er muss alle Kosten für dieses Verfahren tragen und dies kann schon 1000,00€ kosten für ihn.. bei dem Unterhalt, wird Einkommensverhältnisse geprüft und bei einem positiven Test ist er Unterhaltspflichtig und hat erstmal nur besuchsrecht, da das Kind noch ein Neugeborenes. Ob ich den Kontakt zu seiner Familie Pflege in social media hat nichts mit dem Kindeswohl zu tun und es gibt andere Wege zu kommunizieren und einen Weg zu finden.
vielleicht sieht hier manche andere Mutter das unmoralisch von mir , dass ich kein Umgangsrecht gewähre ohne Anerkennung . Der Unterhalt /Erbansprüche dient für das Kind und nicht für mich in erster Linie. Das Kind hat in erster Linie ehrliches und liebevolles Interesse verdient und einen Vater der zu 100% hinter ihr steht . Die Türen standen ihm alle offen, die er nicht genutzt hat. Falls jetzt gemeint wird, ich würde nur auf mich achten und nicht auf das Kind. Ich kann niemanden hinterherlaufen dass jemand Interesse zeigt , aber es gibt nun mal Regeln an denen er sich auch halten muss. Und mit dem Umgangsrecht richtet sich auch nur , wann er Zeit hat mal. Er möchte das machen was er will. Eine Zusammenarbeit ist von seiner Seiten nicht möglich.

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Kessie1  28.10.2021, 15:33
@Hase456699

Ich finde es absolut richtig, dass der Vater erstmal in die Pflicht genommen wird, bevor er seine Rechte einfordert. Und der Anwalt hat auch völlig recht mit der Familie! Die bei Facebook und Co. zu bespaßen muss nicht sein. Und schon gar nicht, wenn der verkorkste Sohn sich verhält wie er sich verhält.

Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, der Unterhalt rollt etc., dann achte auch unbedingt darauf, dass die Familie des Kindsvaters oder auch der Kindsvater selbst keine Fotos vom Kind in den sozialen Medien verbreitet! So was bedarf der Zustimmung beider Elternteile!

Denke daran, wenn es über den Anwalt läuft, dass du Prozesskostenhilfe beantragst. Macht er mit dir zusammen!

Und meine 100%ige Zustimmung hast du ;-)... Lasse andere Mütter reden! Wären sie in deiner Situation, dann würden sie auch anders denken. Denn es geht am Ende ja nicht darum dem Vater seine Rechte zu nehmen. Aber ein Vater der die Pflichten nicht sieht, der darf auch keine Ansprüche stellen!

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