Familienhilfe; Jugendamt?

3 Antworten

Da wird eine Beistandschaft eingerichtet und dann wird der Unterhalt gefordert.

Sehr seltsam, dass das noch nicht passiert ist.

Auch wenn die Oms arbeiten geht, steht ihnen der Unterhalt einfach zu.

Die Kleine wird dort untergebracht, wo sie untergebracht werden will.

Kein Richter wird sie gegen ihren Willen zum Vater schicken.

Und kein Richter wirf dem Vater das Kind zusprechen, weil er keinen Unterhalt zahlen will.

Die Eltern des Kindes sind dem Kind unterhaltsverpflichtet.

Wohnt das Kind nicht bei einem Elternteil, dann beträgt die Unterhaltshöhe 860 Euro inkl. Kindergeld. Die Großeltern, bei denen das Kind derzeit lebt, haben in erster Linie mit dem Unterhalt nichts zu tun. Sind beide Elternteile allerdings nicht leistungsfähig, dann greift eine Unterhaltsverpflichtung der Großeltern - wenn sie denn leistungsfähig sind. Aber das scheint hier ja auch nicht der Fall zu sein.

Die Großmutter muss im übrigen nicht arbeiten gehen! In erster Linie müssen die Eltern den Unterhalt für ihr Kind übernehmen.

Arbeitet die Kindsmutter im Ausland? An sie sind natürlich genauso Ansprüche zu stellen wie an den Vater.

Dein Freund hat das Sorgerecht für das Kind? Oder hat die Kindsmutter das alleinige Sorgerecht? Hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Großeltern übertragen?

Natürlich steht es deinem Freund frei das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen (wenn er es noch nicht hat) und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Aber in diesem Fall dürfte auch das Jugendamt ein Wort mitreden. Zumindest insofern, dass man eine Empfehlung abgibt an das Familiengericht, ob das Kind bei den Großeltern oder dem Kindsvater besser aufgehoben scheint.

Wenn die Großeltern da groß rum machen holen wir die kleine nämlich zu uns und fertig.

Die Großeltern übernehmen derzeit die Betreuung. Das hat mit "groß rum machen" nichts zu tun. Und damit bestehen natürlich Unterhaltsansprüche gegen beide Eltern! Und ob der Kindsvater nun so einfach das Kind zu sich holen kann, ist eben auch von mehreren Faktoren abhängig.

Falls er wirklich Interesse hat sein Kind bei sich aufwachsen zu lassen, dann sollte er sich einen Anwalt für Familienrecht holen und mit ihm die Sachlage besprechen. Und wenn das Kind dann offiziell bei ihm wohnt, er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kann er von der Kindsmutter Unterhalt einfordern. Ob sie zahlen kann, ist dann wieder eine ganz andere Sache... Und wenn ihr nicht verheiratet seid, dann kann er Unterhaltsvorschuss beantragen.

Und man sollte natürlich auch mal über das Kind nachdenken! Denn es aus gewohnter Umgebung zu reißen, nur weil man meint "sparen" zu können, ist nicht die beste Voraussetzung. Denn entweder er liebt sein Kind und will sich wirklich kümmern oder er überlegt zusammen mit den Großeltern wie er sie finanziell unterstützen kann, bzw. sich finanziell am Leben seines Kindes beteiligt.

Und wenn die Großeltern eine Beistandschaft beim Jugendamt errichtet haben, dann kann und wird das Jugendamt sich selbstverständlich bei deinem Freund (und der Kindsmutter) melden um die Ansprüche des Kindes zu prüfen.

ja selbstverständlich muss er unterhalt zahlen. das können die großeltern über das jugendamt klären lassen und unterhaltsvorschuss beantragen. dann holt sich das jugendamt die einkommensunterlagen des vaters und berechnet was er zahlen muss. wer kinder in die welt setzt muss sich auch kümmern. für die weiteren kinder die von dir sind bist du mit unterhaltspflichtig, also kümmer dich um arbeit, damit du den unterhalt für deine kinder absicherst, dann kann vati mehr für das andere leisten.