Du machst weder Schule, noch Ausbildung, noch Studium
Deine Eltern können Dich einfach vor die Tür setzen...
Dir steht nichts von ihnen zu.
Du machst weder Schule, noch Ausbildung, noch Studium
Deine Eltern können Dich einfach vor die Tür setzen...
Dir steht nichts von ihnen zu.
Was stört Dich denn genau?
Seine Anforderungen spülen keine Rolle.
Er hat das Gerät gekauft, Du hättest gesichert keine Akkulaufzeit in dee Anzeige, Du bist fertig.
Kommunikation einstellen.
Sicher, mit Fenster wegen Fingerabdrücken bepinseln und allem drum und dran.
Davor können die sich gar nicht drücken.
Die Polizei ist auch verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen.
Die vom Kind schon.
Wurde die Mutter heimlich aufgenommen, dann ist das eine Straftat und kann eher nicht verwertet werden.
Nein, hat sie nicht.
Sie wäre ihm Todesfall Erbin.
Man wird steuerlich zusammen veranlagt.
Bei Kindern hat man automatisch die gemeinsame Sorge.
Der Erb- und Schenkungsfreibetrag ist um 480 000 höher als bei Unverheirateten.
Man hat ein Aussageverweigerungsrecht.
Abschlusszeugnisse werden je nach Bundesland 40-50 Jahre aufgehoben.
Schülerakten werden recht zügig vernichtet, länger als 5-10, mehr sicher nicht.
Du fordeest bei der KFZ-Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld.
Am besten über einen Anwalt.
Der Hundebesitzer muss auf sein Tier aufpassen und darf ihn nicht einfach an anderen Menschen schnuppern lassen.
Wenn der Typ eine Hundephobie hat, dann ist so eine Reaktion sogar verständlich.
Du musst Dir eine Unterkunft suchen, BAB beantragen und ggf. Unterhalt bei Deinen Eltern einklagen.
Im Haus wird nicht geraucht.
Der Verkäufer kann selbst entscheiden, wem er was verkauft, solange kein Gesetz dagegen spricht.
Nur seinem Chef ist er verpflichtet.
Wow, das ist bitter.
Ich glaube aber nicht, dass da eine Wohngruppe hilft.
Du würdest vermutlich wieder in einer ähnlichen Situation landen.
Jugendamt ist durchaus ein Ansprechpartner.
Wichtiger wäre, dass Du lernst, wie Du Deine Bedürfnisse durchsetzt und Deine Wünsche erfolgreich kundtust.
Deinen Eltern sollte man mal ein paar auf die Finger geben, das haben die durchaus verdient.
Unter welcher Krankheit leidet denn Deine Schwester, dass Deine Eltern glauben, sie müssten so viel falsch machen?
Warum willst Du das?
Eine Eigenkündigung macht sich im Lebenslauf besser als ein Aufhebungsvertrag.
Nichts.
Aber das macht nichts, sind ja keine Freunde.
Nutze es für Dich.
Zahlt ihr nach Gewicht?
Das ist wohl eher ein Mann und kein Junge.
Mit 17 kam ich mit meinem Mann zusammen.
Er war 38. Wir sind jetzt bald 34 verheiratet. Von daher - alles gut.
Sag es ihr einfach, verbieten kann sie eh nichts.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-brandenburg-9-uf-132-15-beziehung-15-jaehrige-aelterer-mann/
Ja, dürfen sie.
Ja, darfst Du, wenn es Deine Eltern erlauben.