Umgangsrecht auf Distanz?

5 Antworten

ob er unterhalt zahlt spielt beim umgang keine rolle. auch nicht ob er geschenke zu weihnachten oder zum geburtstag vorbei bringt.

er hat einfach umgangsrecht und da spielt es auch keine rolle wie weit weg er wohnt. er kann diesen umgang im umfang einfordern:

  • 2-3 nachmittage mit einer übernachtung (bei der entfernung ehr unwahrscheinlich)
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage (orientiert sich einfach am ferienkalender deines bundeslandes)
  • 3 wochen urlaub

hier kommt hinzu: er trägt die kosten des umgangs, er holt und bringt das kind. er hat keinen anspruch darauf in deiner wohnung zu übernachten. du hast keinen anspruch zu wissen wo er sich mit dem kind während des umgangs aufhält, was er macht, wer kontkat zum kind hat oder dies betreut. das sind dinge die er mit seiner alleinigen alltagssorge bestimmt.

ich würde erstmal garnix machen und abwarten was kommt. auf seine next-ex würde ich überhaupt nicht reagieren. die will dich nur provozieren. weder wird das jugendamt dir das kind wegnehmen noch ist auf diese entfernung ein wechselmodell möglich und noch weniger gibts ein wechselmodell gegen deinen willen.

solange er das kind nicht schwer missbraucht hat oder schwer misshandelt, gibts keinen grund warum er seinen umgang nicht nachgehen sollte. das zu verweigern hast du das recht nicht. schlag begleiteten umgang in einer einrichtung einer väterinitiative vor. dort kann er termine machen, dort kannst du das kind dann jede woche hinbringen und dort kann er sein kind ohne dich kennenlernen. das könnte man 4-5 mal machen und dann nimmt er das kind zu normalen umgängen mit.

Du willst doch eh wieder zurück nach Berlin ziehen. Dann ist die Distanz ja auch nicht mehr so groß.

Und sein Umgangsrecht behält er auch bei 550 km. Nur muss er dann zusehen wie er das gestaltet ohne Übernachtungsmöglichkeit.

Und das Jugendamt "zwingt" Niemanden, weil das Jugendamt das gar nicht entscheidet. Entscheiden würde dies ein Familiengericht. Und bei eurer Geschichte würde es kaum einem Wechselmodell zustimmen.

Nur wenn du wieder zurück ziehst, dann wird er, falls er mal gerade wieder Interesse hat, ggf. das Umgangsrecht ausweiten wollen. Und dem steht dann ja auch nichts im Wege. Mit Unterhalt und Geschenken hat das Umgangsrecht im übrigen nichts zu tun. Ach wenn er nicht zahlt kann er sein Umgangsrecht wahrnehmen.

Sechsfragen 
Fragesteller
 26.01.2022, 12:58

Ich habe ja noch Beweise wie brutal aggressiv und morddrohend er gegenüber meinem Kind war. Ich bestehe auf eine Therapie, vorher gibt's keinen festen Umgang. Dann müssen die mich vor Gericht ziehen

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Kessie1  26.01.2022, 13:15
@Sechsfragen

Du kannst mit dem Jugendamt reden, auf die Schwierigkeiten hinweisen. Nur wenn er es in den Kopf kriegt und vor Gericht zieht, dann entscheidet das der Richter anhand des Kindeswohls. Und wenn er erstmal begleitenden Umgang hat.

Allerdings musst du dir dann auch den Vorwurf gefallen lassen, warum du ihn überhaupt wieder in dein Leben gelassen hast und sogar bei dir hast übernachten lassen. Solche Menschen ändern sich ja erfahrungsgemäß nicht. Und bei seinem anderen Kind gab es ja auch permanent Theater.

Nicht, dass er damit versucht deine Vorwürfe zu entkräften...

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Ein Wechselmodell kann nur praktiziert werden, wenn die Elternteile relativ nah beieinander wohnen. Das Kind sollte immer den gleichen Kindergarten/Schule besuchen können.

Vielleicht schlägst du ihm stattdessen dieses Programm vor: https://mein-papa-kommt.info/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Mach dir nicht so viele Sorgen.

Das Kind kennt den Vater kaum und der wohnt auch noch ewig weit weg - da wird kein Jugendamt oder Richter das Wechselmodell befürworten.

Du bist nicht dazu verpflichtet ihn in deine Wohnung zu lassen oder ihm gar einen Schlafplatz zu bieten.

Bleib da mal ganz entspannt! Die können dich zu nichts zwingen. Außerdem hast du ja berechtigte Bedenken. Sag das dem Jugendamt so, wie du es hier geschrieben hast.

Sechsfragen 
Fragesteller
 25.01.2022, 22:44

Ja meine Schwester arbeitet beim Jugendamt und sagt auch dass ich mir keine Sorgen machen muss. Aber ich habe wirklich Angst um mein Kind wenn es heißt dass es zum Vater geht so lange. Wie gesagt wenn ich in der Nähe bin ist das kein Problem und als er am Wochenende hier war hat er sich auch super gekümmert das ist es ja nicht.

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Alekz500  25.01.2022, 22:45
@Sechsfragen

Lass dich doch gar nicht erst auf solche Diskussionen ein! Bist du weggezogen oder er? Ich meine wegen der Distanz.

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Sechsfragen 
Fragesteller
 25.01.2022, 22:47
@Alekz500

Ich allerdings war die Vaterschaft da noch nicht anerkannt und er hat mir die Erlaubnis gegeben. Ich bin aber sowieso zurückziehen in die Nähe

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Alekz500  25.01.2022, 22:49
@Sechsfragen

Du ziehst dorthin zurück? Fordert er über das Jugendamt Besuchszeit?

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Sechsfragen 
Fragesteller
 25.01.2022, 22:51
@Alekz500

Ja ich will zurück ist meine Heimat. Nö das haben wir immer privat gemacht. Aber ich habe mir heute sehr viel gefallen lassen von ihm und jetzt Schluss damit

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Alekz500  25.01.2022, 22:54
@Sechsfragen

Hmm, okay. Tragt euren Disput aber nicht über das Kind aus, sondern macht das unter euch aus. Ein Kind als Druckmittel zu nutzen ist nicht gerade die feine Art.

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