Wie lange ist ein Gutachten(Familiengericht)Gültig?
Meine Frau kämpft seit 4 Jahren um das Sorgerecht ihrer Kinder,Beim Familiengericht.Ihre Kinder wurde damals aus dem Haushalt von ihr und ihrem damaligen Mann vom Jugendamt rausgeholt.Der Mann hat häusliche Gewalt an meiner Frau und den Kindern ausgeübt.Damals wurde ein Gerichtliches Gutachten angefordert und auch gemacht.Meine Frau hat nun am einen Termin beim Familiengericht für das alleinige Sorgerecht.Die vom Jugendamt meinten da müßte aber noch ein Gutachten erstellt werden ob meine Frau mit der Situation klarkommen würde,Wenn die Kinder wieder zu Hause wären!
3 Antworten
Gutachtenforderung des Jugendamtes ? Kommt drauf an, was der eigentliche Grund der Kindswegnahme war.
Eigentlich müsste eine Stellungnahme des Jugendamtes genügen und ein "Probewohnen" der Kinder bei der Kindsmutter versucht werden, mit ggf. Familienhilfe, unangekündigten Kontrollen des Jugendamtes. Wenn`s funktioniert, dann bleibt es auch so.
Was steht denn drin in dem Gutachten?€
Das Jugendamt guckt sich halt alles an, die Wohnung, die berufliche Situation, das Umfeld, die Familie usw.
Und natürlich ob sie sich klar abgrenzt von ihrem Ex und wie du dann drauf bist ( Beruf , auftreten usw)
Um das genauer zu erklären: das Jugendamt wird klar überprüfen, ob sie sich deutlich abgrenzen kann von ihrem Ex, ihn zb in die Schranken weißt, wenn er ankommt usw.
Sie wird aber auch ganz genau dich überprüfen, da es oft so ist, das Frauen, die einmal Gewalt erlebten, sich unbewusst wieder so jemanden suchen.
Deswegen wird genau geschaut, ob du jetzt ein ordentlicher Mann bist, der gut zu den Kindern ist..Augemerk wird da aufs soziale Umfeld, Schulden, stetige Berufstätigkeit, Straffreiheit usw geschaut
Gutachten sind so lange "gültig", wie der Auftraggeber sie gültig haben will.
Im Gutachten steht drin das man meiner Frau eigentlich die Kinder wiedergeben könnte wenn sie die Kinder vor dem Erzeuger(Vater)schützen könnte.