Die Vaterschaft kann auch ohne Anfechtung anerkannt werden, wenn der Ehemann oder auch beide Ehepartner vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag gestellt haben. Sofern sich alle drei beteiligten Personen, rechtlicher Vater, biologischer Vater und die Mutter, über die tatsächliche Vaterschaft ohne Streit einigen, ist eine solche Anfechtung nicht notwendig. Der biologische Vater muss demnach die Vaterschaft anerkennen und die Mutter und der rechtliche Vater müssen dieser Anerkennung zustimmen. Die Erklärungen diesbezüglich müssen öffentlich beurkundet und entweder bei einem Notar oder beim Jugendamt abgegeben werden. Die Änderungen der Geburtsurkunde kann durch das Jugendamt erfolgen. Dafür muss die entsprechende Urkunde sowie der rechtskräftige Scheidungsbeschluss vorgelegt werden, denn die Anerkennung der Vaterschaft wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.
Wichtig: Dies geht nur, wenn das Scheidungsverfahren bereits v o r Geburt des Kindes im Gang ist und der biologische Vater spätestens bis zu einem Jahr nach Einreichung des Scheidungsantrages die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt. Letzteres kann der Vater auch bereits vor der Geburt.
Scheint bei Dir so abgelaufen zu sein. Die Auskunft vom Jugendamt wäre dann wohl richtig
Anderenfalls können die Mutter, der biologische und auch der rechtliche Vater die Vaterschaft anfechten. Die Frist für diese Anfechtung beträgt 2 Jahre und beginnt ab Kenntnis von den Gegebenheiten, die gegen die Vaterschaft sprechen.
Nachdem alle drei beteiligten Personen sich einig sind, sollte es bezüglich Umgang mit dem Kind keine Probleme geben. Ggf. würde ich mir Rat bei einem Familienanwalt/-in einholen.