Kindesentführung durch Großeltern erlaubt in DE?
Hey, ich habe eine sehr komische Frage aber auch berechtigt.
Meine Eltern haben die Vormundschaft meiner Tochter.
Ich wohne alleine mit meinem Sohn.
Ich hatte eine Auseinandersetzung mit meiner Mutter bezüglich meiner Tochter weil sie mir jedes mal Beim Umgang Sachen sagte wie: „Ich schmeiss alle Sachen weg du du gekauft hast, was hast du für hässliche Kanaken Kleidung gekauft“
Obwohl ich mein erspartes ausgegeben hab um schöne Mädchen Klamotten zu holen. Ich wurde wegen alles Kritisiert selbst wenn ich meine eigene gekauften Haarspangen ihr angezogen hab ist sie ausgerastet. Eines Tages war der Sohn meiner Freundin bei mir und wir haben ein schönen Spiele Tag bei mir gemacht, anschließend haben sie übernachtet.
Am nächsten Tag wo meine Tochter abgeholt wurde durch meine Mama Krieg ich ein Anruf. Meine Tochter erzählt aus Freude von der Übernachtung.
Da hieß ist was für eine scheiss Lügnerin ich bin, ich wäre abschaum und warum ich meine Freundin bei mir schlafen lasse während des Umgang.
Meine Tochter ist 4 und hatt garkeine Freunde nur meine Mama und Papa und die Kita.
Ich bin dafür sie auch mit anderen Kindern zu connecten damit sie auch schöne Erinnerungen hat. Ich versuchs mal kurz zuhalten.
Darauf hin hab ich meine Mutter komplett beleidigt weil sie meinte ich darf meine Tochter deswegen garnicht mehr sehen. Ich habe dann so sachen gesagt wie: „Ich werde zur Kita gehen und allen die Fotos zeigen wo ihr mich früher misshandelt habt, dann sehen die anderen Eltern was für Menschen ihr seit. (Ich hab 8 Jahre im Heim gelebt, da ich von meiner Mama und Papa schwer misshandelt wurde und eingesperrt wurde) (Trotzdem haben diese „Eltern“ das Sorgerecht meiner Tochter)
Eltern haben Gewaltschutz beantragt. Folglich darf ich mich keinen von denen nähern 6 Monate.
Aber es betrifft nur meine Eltern, da ich NOCH NIE Körperliche GEWALT an meiner Familie angewandt hab. Also gewaltschutz beinhaltet NICHT MEINE TOCHTER.
Ich hab lediglich meine Mutter beleidigt, weil meine eigene Tochter zu ihr auch Mama sagt und mich beim Vornamen nennt. Meine Tochter hab ich seit 4 Monaten nicht gesehen und sie fragt jeden Tag meine Mama wann sie zu mir darf. Meine Tochter wird manipuliert, meine Mama sagt ich hab keine Lust sie zu sehen und keine Zeit. Als ich beim Jugendamt war hieß es ich muss beschützen Umgang machen was Monate dauern kann ein Platz zu bekommen. Meine Eltern haben kein Bock darauf und wollen nach USA auswandern. (Geld ist kein Problem) Sie wollen mein Kind mitnehmen und abhauen. Ich hab das Jugendamt gefragt ob das rechtens ist die meinten.
“Da sie das Sorgerecht, ja das können sie machen und dann können sie nicht dagegen machen.“
Was ist das denn für ne Scheiße?
Ich dachte wenn eine Frau das Kind zb ins Ausland nimmt und dem Vater den Umgang verweigert, ist es Kindesentführung?
weiß jemand weiter ? Ich bin echt am verzweifeln ich vermisse meine Tochter und kämpfe für sie. Das Jugendamt ist auf meiner Seite und glaubt mir, sie mögen meine Eltern garnicht.
13 Stimmen
8 Antworten
So wie das Jugendamt es gesagt hat, ist es erst mal richtig, obwohl das erst mal auch ungerecht ist in deinem Fall. Ich habe mir mal deine Kommentare durchgelesen: Bei dir ist einiges so unglücklich gelaufen. Als dich deine Familie mit 17 zusammengeschlagen hatte, hätte es dir eigentlich ermöglicht werden sollen, dass du deine Tochter mitnimmst, d.h. mir ihr ins Mutter-Kind-Heim ziehst. (Warum ist das damals nicht passiert? Hat dich die Polizei nicht zum Jugendamt gebracht, wie sie hätte eigentlich gesetzlich tun müssen?)
Aber das ist jetzt lange her. Am besten solltest du mit dem Jugendamt einen weiteren Beratungstermin über eine etwaige Rückführung deiner Tochter ausmachen. Das, was ich dir unten vorschlage, gilt weiterhin. Leider werden das für dich viele Termine: Jugendamt, Caritas, Prozesskostenhilfe, Rechtsanwalt, Familiengericht. Ich wünsche dir viel Erfolg.
Für diese Art Situation ist es sicher das beste, wenn du über die Caritas oder die Diakonie dir einen Weg zu einem erfahrenen Berater für Familienstreitigkeiten mit Kindern zeigen lässt. Den kann ein Rechtsanwalt nicht ersetzen. Sprich mit dem Berater darüber, warum das Sorgerecht eigentlich nicht bei dir liegt.
Wandern deine Eltern in die USA aus, ist das Umgangsrecht dadurch nicht als solches erloschen. Es wird nur schwieriger es durchzusetzen. Überlege, ob deren Pläne ernst gemeint sind. Aber strafrechtlich belangen kannst du diene Eltern in diesem Fall nicht. Wenn es wirklich eilig ist, beantrage mit einem Anwalt die Rückübertragung des Sorgerechtes vor dem Familiengericht, oder auch, dass eine geeignete 3. Person das Sorgerecht bekommt. Es kann auch um Teile des Sorgerechtes gehen, falls das einfacher ist, aber dazu musst du den Anwalt fragen.
Was ist das denn für ne Scheiße?
Du hast die Antwort.
Und die sehe ich mal losgelöst von allem außenrum, was du aus deiner Perspektive erzählst. Denn einfach nur weil du deine Mutter am Telefon beleidigst bekommt die auch keinen Gewaltschutzantrag durch.
Anders gesagt... irgendwas wird hier noch zwischengeschaltet passiert sein, damit das alles so geschehen ist, wie es laut deiner Schilderung auch geschehen ist... und daraus können sich dann wieder andere Umstände ergeben als die, von denen man hier anhand deiner Schilderung ausgehen müsste.
Eine Kindesentführung liegt nicht vor, wenn die Eltern das Sorgerecht haben... und das haben sie anscheinend vollumfänglich, anders kann ich mir dieser Konstellation nicht erklären. Wie die zustandegekommen ist weißt du vermutlich besser als wir.
Es lag halt an dem Satz „das ich zur Kita kommen werde“ und da meine Eltern natürlich noch sehr viel Sachen hinzugefügt haben ist es eingegangen.
Auf Basis EINES Telefonats wird in der Regel aber kein Gewaltschutzantrag einfach so durchgewunken, wenn da in der Vergangenheit nicht schonmal was passiert ist.
Das Jugendamt kam natürlich vorbei wegen dem Fall und sie haben gesehen das ich ihm Recht bin und der Gewaltschutz nicht im Verhältnis sei. Also da sieht man wer im Recht ist!
Das glaube ich offen gestanden nicht. Denn wenn das Jugendamt so 100%ig auf deiner Seite WÄRE, dann hätten die dir schon längst alles nötige erklärt um das Kind zurückzubekommen. Das ist aber offensichtlich NICHT geschehen.
Bei mir wurde damals eingebrochen und ich wurde bedroht. Und da wurde mein Gewaltschutz abgelehnt.
Aber bei Beleidigung und der Drohung das ich die im der Kita expose, hat für das Gericht gereicht mich fern zu halten. Ich wurde ja nichtmal angehört, es wurde einfach beschlossen.
Aber bei Beleidigung und der Drohung das ich die im der Kita expose, hat für das Gericht gereicht mich fern zu halten.
Aber ganz sicher. Und was war da die Jahrelange Vorgeschichte? Beginn einfach mit den Umständen, weswegen das Kind nun bei den Großeltern lebt
Wenn es noch keine Anhörung gab, sollte es sich um einen vorläufigen Beschluss handeln, der vermutlich nach einer Anhörung aufgehoben wird. es kann aber sein, dass du dazu einen guten Anwalt brauchst.
Das Jugendamt ist auf meiner Seite und glaubt mir, sie mögen meine Eltern garnicht.
Das taugt leider nicht.
Das Einzige das Erfolg versprechen kann ist der Gang zum Familiengericht und dort den Umgang und das Sorgerecht klären zu lassen.
Alles andere sind bei den Eltern, wie Du sie schilderst, sinnlos.
Ich dachte wenn eine Frau das Kind zb ins Ausland nimmt und dem Vater den Umgang verweigert, ist es Kindesentführung?
Ins Ausland nimmt oder mit dem Kind den Wohnsitz wechselt, ins Ausland verlegt ?
Auch das sollte vom Familiengericht geklärt werden.
Danke! Ja sie wollen zusammen Auswandern und dort wohnen.
Also nicht nimmt, sondern den Wohnsitz wechselt, da würde auch jeder Vater der kein Sorgerecht am Arsch sein!
Dann sofort zum Familiengericht gehen. Sind sie erst einmal weg, dann sind sie weg.
Das Problem liegt in der Vormundschaft. Da solltest Du alles Erdenkliche tun, damit das Vormundschaftsgericht eine neue Regelung zu Deinen Gunsten und insbesondere zu Gunsten Deines Kindes trifft. Dein Anwalt für Familienrecht wird Dich hinsichtlich wichtiger Details beraten.
es liest sich alles furchtbar an, was Du beschreibst. Lies Dir die Begründung des Vormundschaftsgerichts gut durch: Was waren die Gründe, warum Dir die elterliche Verantwortung für Deine Tochter entzogen haben? Z.B. unsolide Lebensweise, Drogen etc.? Genau diese Gründe dürfen heute nicht mehr zutreffen. Diese Gründe solltest Du widerlegen können. Z.B. wenn Dir das Gericht "unsolide Lebensweise" vorwarf, solltest Du heute Nachweise wie "feste Anstellung" vorlegen können. Warf man Dir damals z.B. Drogenabhängigkeit vor, solltest Du heute "clean" sein, was von einem Arzt zu bestätigen ist.
Hast Du überhaupt einen Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht?
Ich habe leider kein Anwalt. Damals hieß es wenn ich eine eigene Wohnung hab die eingerichtet ist und ein Tagesablauf habe kriege ich sie wieder. Da ich ja aus meinen eltern ausziehen sollte und obdachlos quasi war und in Einrichtungen leben musste. Also keine Drogen oder sonstiges…
Da mein Leben sich ja komplett geändert hat, dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen.
Es ist ein Antrag an das Familiengericht zu stellen., Ich weiß nicht, ob man für Anträge wirklich unbedingt einen Anwalt benötigt. Ich kann mir auch vorstellen, dass man als Privatperson einen Antrag ohne Anwalt stellen kann. Das kannst Du aber beim Familiengericht direkt per Telefon erfragen. Die kennen sich damit aus.
Das Jugendamt ist auf meiner Seite und glaubt mir, sie mögen meine Eltern garnicht.
Das ist doch sehr hilfreich. Überlege Dir einen Brief an das Amtsgericht mit der Überschrift "Antrag auf Aufhebung der Vormundschaft für das Kind ........"
Mein Textvorschlag sieht so aus, wie ich es formulieren würde:
Sehr geehrter Herr Richter xy,
unter dem AZ ............ wurde am ......... eine Vormundschaft eingerichtet. Als Vormund wurden bestimmt Herr ..... und Frau ........
Die Gründe für die Einrichtung der Vormundschaft waren 1) ..... 2) ...... . Diese Gründe sind inzwischen weggefallen. Meine Lebenssituation sieht so aus bla, bla, bla .........
Ich beantrage hiermit, die eingerichtete Vormundschaft aufzuheben und mir , der Mutter, das alleinige Sorgerecht für mein o.g. Kind zuzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
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Und dann gehst Du mit Deinem Antrag zuerst zum Jugendamt. Du bittest das Jugendamt um eine (positive) Stellungnahme - bzw. um ein Schreiben, in welchem das Jugendamt sich dafür aussprechen, Dir das alleinige Sorgerecht zuzusprechen.
Das Schreiben des Jugendamtes legst Du als Anlage zu Deinem Antrag und reichst alles beim Familiengericht ein. Vergiss nicht, Dir von allem 1-2 Kopien für Deine Unterlagen zu machen.
Und dann schauen wir mal, wie gut das für das Kind und Dich laufen wird!
Bitte: Gib mal hier Bescheid, wie das Familiengericht entschieden hat.
Das Jugendamt ist auf meiner Seite und glaubt mir, sie mögen meine Eltern garnicht.
Wenn das stimmt, beantrage das Sorgerecht, ein Gutachten und nimm dir einen Anwalt.
Es lag halt an dem Satz „das ich zur Kita kommen werde“ und da meine Eltern natürlich noch sehr viel Sachen hinzugefügt haben ist es eingegangen. Das Jugendamt kam natürlich vorbei wegen dem Fall und sie haben gesehen das ich ihm Recht bin und der Gewaltschutz nicht im Verhältnis sei. Also da sieht man wer im Recht ist!