Wer bezahlt begleiteten umgang?

1 Antwort

Grundsätzlich trägt der Umgangssuchende die Kosten für den Umgang. Sämtliche Aktionen sowie Fahrtkosten, die während der Umgangszeit aufkommen, sind vom Umgangssuchenden zu tragen.
Tipp: Die Kosten für den Betreuer, der dem Umgangstermin beiwohnt, können auf Antrag als Jugendhilfeleistung vom örtlich zuständigen Jugendamt übernommen werden (OLG Frankfurt, Urteil v. 10.8.2016, Az.: 5 UF 167/16). Das Jugendamt entscheidet dann abhängig vom Einzelfall, in welchem Umfang es den Umgang finanziert.

https://www.unterhalt.net/sorgerecht/begleiteter-umgang