Vater will geteiltes Sorgerecht, trotz das wir kein Vertrauensverhältnis oder Kommunikationsebene haben?
Hallo Zusammen,
Ich bin 37 und habe einen fast 2 Jährigen Sohn. Mit dem Vater des Kindes war ich nicht verheiratet und habe mich in der 14 SSW wegen häuslicher Gewalt getrennt. Er hat mir in der Schwangerschaft das Knie in den Bauch gedrückt und mich gewürgt. Ich bin unter Polizeischutz aus der gemeinsamen Wohnung und habe den Rest der Schwangerschaft bei meiner Familie verbracht.
Seine Eltern haben sehr, sehr viel Dinge getan,mir das Leben schwer zu machen. Unter anderem wollten Sie über den Kindsvater das Kind hier weg holen übers Wochenende als er 4 Wochen alt war und voll gestillt wurde. Das ganze lief denn über Polizei und Jugendamt.
Ich habe dem Vater sein Umgangsrecht nie verwehrt. Er kam Wochenlang nicht. Dann kam er mal wieder und es gab nur Streit. Er bezeichnete mich vor dem Kind als H*/e etc. Er stellte auf dem Jugendamt eine Anfrage für gemeinsames Sorgerecht wollte aber nicht mit mir kommunizieren. Die Mitarbeiterin führte ein Gespräch mit uns beiden und sagte ihm dann, dass er das einklagen kann vor Gericht sie aber keine Empfehlung dafür geben,da die Kommunikation gestört ist.
Weiter empfahl mir das Jugendamt in seinem Beisein ein Kontaktverbot gegen die Großeltern auszusprechen,da nach vieler Aktionen derer, davon auszugehen ist, dass das Kind in einen Loyalitätskonflikt kommt. Sie sagte uns, das an oberster Stelle die Kindseltern stehen und wir erst eine Basis finden müssen für Gespräche. Eine "Elterntherapie" über die Caritas nahm er nicht an.
Es lief dann fast ein Jahr jetzt relativ gut. Er kommt zwar permanent zu spät zu Umgängen oder meldet sich nicht um überhaupt Termine auszumachen wo ich immer hinter her laufen muss aber wenn er da war, war er zumindest nicht mehr aggressiv. Tiefgreifende Gespräche über das Kindeswohl sind aber weiterhin schwierig weil er unbedingt seine Eltern in alles einbeziehen will wo ich Nein sage.
Er ist der Vater und damit setze ich mich auseinander. Er stellt aber die Interessen der Eltern über alles andere. Ich bot ihm daraufhin 3 mal an, dass seine Eltern sich mit mir unterhalten können und wir eine Lösung suchen,so das unser Sohn nichts von all dem mitbekommt. Ich schrieb seine Mutter an und gab ihr diese Option. Ich hatte dann kurzzeitig Kontakt mit ihr in der Sie das Kind auch sehen durfte aber der Vater meines Ex verbot dass ich das Haus von Ihnen betrete und wollte seinen Enkel nicht sehen. Wodurch wieder Vorwürfe und Probleme kamen weil die "Oma" ihrem Mann beistand und sie das Kind nur ohne mich sehen wollte.
Ich teile dem Vater des Kindes sämtliche Dinge mit die das Kind betreffen. Er war noch nie da wenn der Kleine krank war etc. Selbst vor 2 Wochen als ich dringend seine Hilfe brauchte um mit dem Kind ins Krankenhaus zu fahren, sagte er,er müsse arbeiten. Im Nachhinein stellte sich raus er war auf Geburtstag. Ich bekam im Oktober ein Schreiben seiner Anwältin,er will feste Umgangszeiten (was lustig ist, da er jederzeit kommen kann und selbst null Eigeninitiative zeigt) und er will das geteilte Sorgerecht. Im Gespräch mit ihm kam dann raus, dass er das nur will um das Kontaktverbot zu seinen Eltern zu übergehen. Er hat es mir sogar schriftlich mitgeteilt per WhatsApp. Das Jugendamt hat ihm gesagt,dass das Kontaktverbot davon unberührt bleibt bei gemeinsamer Sorge und die Großeltern einen eigenen Antrag vor Gericht stellen müssen auf Umgangsrecht und der Richter dann entscheidet ob es dem Kindeswohl dient.
Seine Anwältin hat mir eine Frist von 14 Tagen gegeben für die freiwillige Unterschrift der gemeinsamen Sorge sonst will er es einklagen. Ich schrieb ihm daraufhin,dass ich mit ihm die geteilte Sorge unterschreibe,wenn er mir unterschreibt,dass er das Kontaktverbot mit den Eltern akzeptiert, bis eine Einigung und ein Gespräch mit diesen Stattfand. Darauf reagiert er seit 2 Tagen nicht obwohl er z.b jetzt gerade zum Umgang hier ist. Der Antrag der Anwältin war das gemeinsame Sorgerecht. Dies sollte bei gemeinsamer Ausführung dem Kindeswohl dienen und nicht den Bedürfnissen der Großeltern. Er lehnt somit meinen Vorschlag ab.
Nochmal zur Verdeutlichung,ich verbiete den Umgang nur bis ein Gespräch stattfand,der eine akzeptable Lösung findet,dass das Kind nicht in Konflikte geriet. Es geht mir nicht darum zu sagen "Ätsch,ihr dürfte nicht" sondern nur, dass man sich gegenseitig akzeptiert so dass das Kind nicht zwischen den Stühlen steht. Jeglicher Einigungsversuch wurde ignoriert so wie jetzt auch die Option fürs gemeinsame Sorgerecht. Womit er ganz klar aufzeigt, was der wahre Beweggrund ist. Nicht das er mehr Verantwortung tragen möchte oder sich dieser überhaupt bewusst wäre. Sondern nur an mir vorbei Entscheidungen zu treffen. Ich kann es wie gesagt alles beweisen. Damit ist die Sache vor Gericht schon gelaufen,oder?
4 Antworten
der vater hat das recht auf umgang:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
dies kann er bei dir einfordern. solltest du darauf nicht einfordern, kann er das gerichtlich gegen dich durchdrücken.
wo er aufhält mit dem kind, wer es betreut, mit wem das kind kontakt hat in seiner umgangszeit bestimmt er allein im rahmen seiner alleinigen alltagssorge und geht dich nichts an. ein kontaktverbot den großeltern gegenüber kann ihn daher völlig kalt lassen, da auch diese umgangsrecht haben.
weiterhin hat er das recht auf gemeinsames sorgerecht. du nennst keinerlei gründe die dagegen sprechen. muss er es gerichtlich beantragen erfolgt es zu deinen lasten und er wird es bekommen. für eine kommunikation mit dir besteht für ihn kein grund.
deine pflicht ist nur das kind fertig zu haben zur übergabe für den unterhalt. alles andere kannst du ihm schriftlich per brief mitteilen. das hindert ihn nicht sein sorgerecht auszuüben.
solltest du ihm weiter versuchen steine in den weg zu legen, kann er dies kindeswohlgefährdend darstellen und gegen dich verwenden.
sie kann es verweigern. er geht einfach vor gericht und holt es sich dort. ihr verhalten und bindungsintoleranz wird ihr negativ ausgelegt
aber ganz sicher nicht, wenn er wegen Gewalt von der Polizei aus der Wohnung geholt wurde. Da hat er kein Argument, dass er das Sorgerecht bekommt, von der Mutter, mit der er nicht verheiratet ist.
Er ist gewalttätig innerhalb der Familie. Damit hat er keinen Anspruch auf das Sorgerecht. Da kannst du es mir ruhig glauben, da gibt es kein Sorgerecht für das Elternteil. (Ich arbeite in dem Bereich, kenne es also genau)
aber nicht ggü. seinem kind, interessiert also keinen. selbstverständlich gibts sorgerecht für ihn. wie man sieht weißt du garnichts
Nein, wer gegenüber der Mutter handgreiflich wird und aus der Wohnung verwiesen werden muss (mit der Polizei), hat kaum eine Chance das Sorgerecht zu bekommen.
Sehen kann er das Kind, da können Absprachen getätigt werden.
habe mich in der 14 SSW wegen häuslicher Gewalt getrennt. Er hat mir in der Schwangerschaft das Knie in den Bauch gedrückt und mich gewürgt. Ich bin unter Polizeischutz aus der gemeinsamen Wohnung
Hier wird der Richter sehr genau abwägen. Zum Kindeswohl gehört auch das Verhältnis der Eltern zueinander.
Ohne Begleitung /Beobachtung/ Betreuung würde ich dem Vater das Kind grundsätzlich nicht überlassen. Aus Erfahrung (wir waren Pflegeeltern) wird das Interesse des Vaters unter den Umständen sehr schnell nachlassen. Er missbraucht das Kind ausschließlich dafür um sich an der Kindesmutter zu rächen.
Pauschal:
Das Familiengericht wird so entschieden, wie es nach dessen Auffassung 'dem Kindeswohl entspricht, und sich dabei auch auf die Einschätzung der Fachkräfte (Jugendamt ...) verlassen.
Allerdings kommt es ein Stück weit auch auf den/die jeweilige(n) RichterIn an.
Das Problem ist, dass die Fallbetreuerin vom Jugendamt nicht mehr da ist,die uns betreut hat. Schlimmer noch . Die Stelle wurde komplett gestrichen und es gibt keinen Ersatz. Es gibt also keine Empfehlung mehr vor Gericht. Da das Jugendamt Stellen streichen musste ohne das geklärt wurde,wie es dann zukünftig weiter geht.
Das kenne ich durchaus sinngemäß auch.
Die monatelange Sachbearbeiterin vom Jugendamt ( die auf Seiten der Kindsmutter war) ging dann plötzlich selbst in den Mutterschutz.
Deren Nachfolgerin war dann überraschend auf meiner Seite, und ich bekam vor Gericht das AHB.
Der andere Kindvater des jüngeren Kindes boxte sogar dass alleinige Sorgerecht für sich durch.
Aber das waren andere Fälle und andere Konstellationen.
Rein intuitiv würde ich das AHB für Dich befürworten, sowie einen geregelten Umgang.
Wenn ER diesen öfter nicht wahrnimmt und keine Verantwortung zeigt, würde ich für das alleinige Sorgerecht von DIR plädieren.
Das schließt zwar eine Umgangsregelung nicht aus, aber DU scheinst mir deutlich verantwortungsbewusster zu sein.
Das Kind wird immer ein Stück weit zwischen zwei Stühlen stehen.
Wobei es bei Dir eher ein Sessel ist, und bei ihm ein Hocker.
Mir ging es so, dass das Kind mich fragte, weshalb es eigentlich keine Mami hat, wie Leo, Patrick, Orhan, Lisa, Kim und Selina ... usw.
Daraufhin versuchte ich die KM mehr in die Pflicht zu nehmen, was anfänglich misslang.
Erst als das Kind ca. 10 war, zeigte die KM mehr Interesse.
Traurig für deine Tochter,dass die Mutter so gehandelt hat! Und gut,dass du als Vater wenigstens für sie da warst und gekämpft hast.
Ich hätte an sich kein Problem damit ihm die Hälfte zu geben,wenn er sich denn wirklich für sein Kind interessieren würde. Ich weiß,er würde ihn nichts tun oder so. Zum spielen ist er ein guter Vater. Er ist nur nicht in der Lage die Tragweite seiner Entscheidungen zu begreifen. Ich höre leider nie Sätze wie "Fürs Kind wäre es besser wenn..." Sondern immer nur "Ich will ...meine Eltern wollen"
Er selbst hat keinen Führerschein, fährt mit dem Fahrrad. Hat keine Heizung und kein warm Wasser weil er kein Heizöl kaufen kann. Lässt mir aber über seine Anwältin ausrichten,dass er das Kind übernacht will und es holt und bringt. Ich habe seiner Anwältin diese und andere drastische Gründe genannt,wie das er vergisst dem Kind zu trinken zu geben etc. Sie meinte das steht dem begehren ihres Mandanten nicht im Wege.
Ich habe dem KV gesagt,dass Kind kann zu ihm, wenn er dafür sorgt das alles dem Kindeswohl entspricht,das Haus Kindersicher ist und der Kleine sagen kann,dass er Hunger/Durst etc hat. Und dass das in ca einem halben Jahr ist. Er spricht nich nicht viel.
Aber er will ihn auf biegen und brechen weil ich dann nicht mitbekomme wenn seine Eltern die neben dran wohnen da sind. Ihm ist dabei völlig egal, dass das Kind nie bei ihm war und er das nicht mal hier hinbekommt wo ich da bin.
er wird sein sorgerecht bekommen, da du nichts nennst was dagegen spricht. weder hat er das kind krankenhaus geschlagen oder schwer missbraucht.
Naja, fehlende Kommunikation ist nicht förderlich fürs gemeinsame Sorgerecht. Und Alleingänge auch nicht
fehlende kommunikation ist kein aspekt der ihm gsr abspricht. er muss dich nicht sehen, er muss nicht mit dir kommunizieren, er muss mit dir nicht sprechen. damit lerne endlich zu leben. sein sorgerecht kann er trotzdem wahrnehmen. es reicht wenn du die 2-3 entscheidungen im leben des kindes einfach schriftlich anfragst. allerdings muss er dem auch nicht zustimmen. er darf dazu seine eigene meinung haben. er hat die kinder weder missbraucht noch misshandelt, daher wird er gsr bekommen.
Dein Kommentar ist unsinn und zeigt,dass du genauso ein Ego vertrittst wie der KV. Das Kindeswohl ist durch meine alleinige Fürsorge gesichert. Wenn wir verheiratet gewesen wären und er Automatisch das Sorgerecht gehabt hätte,dann bräuchte es trifftige Gründe es zu entziehen. Aber keine Kommunikationsbereitschaft obwohl ich es ihn anbiete ist keine Verbesserung des Kindeswohls.
Da dann damit zu rechnen ist, dass das Verhältnis für das Kind angespannter wird.
nein das kindeswohl ist durch deine bindungsintoleranz und manipulation, durch dein fehlendes wohlverhalten gegenüber kv extrem geschädigt. kommunikationsbereitschaft gehört nicht zum gsr dazu.
du wirst damit leben müssen, dass er auf deine kommunikation keinerlei wert legt und das ist völlig in ordnung. ihn interessiert derzeit nur sein geregelter umgang - schön für ihn, lass ihn seine vorschläge vorbringen und daran hat er sich dann zu halten. tut er das nicht, fällt umgang eben aus.
er will gsr - gerne. günstig bekommst du es beim jugendamt. teuer wird es für dich, wenn er alles erst einklagen muss. es gibt nix dauerhaft wozu du seine einwilligung brauchst - außer für taufe, eröffnung eines kontos oder weiterführende schule. alles andere kannst du eh allein entscheiden und gsr steht ihm einfach zu und er wird es bekommen.
also komm deinen pflichten nach und hör auf ihn wegen anderer unnötiger sachen zu belästigen. du wirst ihm keine vorschriften machen können. werd erwachsen
Genau das meine ich mit dem Ego. Ich habe ihm nie den Umgang verwehrt, ihn nie zu etwas genötigt und ihn bei allem mit entscheiden lassen und war nie manipulativ. Ich war die Jenige die den Umgang überhaupt ins Leben gerufen hat,dass unser Sohn beide Elternteile hat. Aber aus dir spricht halt kein objektiver Mensch der das Kindeswohl sieht sondern ein Mensch der seine eigene Frustration über die Frauenwelt kund tut. Und genau so hat mein Ex auch argumentiert und deswegen vom Jugendamt die Auflage erhalten an seiner Kommunikation mit der Familienhilfe zu arbeiten,die er eben nicht eingehalten hat. Aber tatsächlich helfen mir deine Kommentare sehr weiter. Denn wenn er sich vor Gericht genauso verhält wie du es hier tust, brauche ich mir keine Sorgen zu machen. Und da er deinem Typus - laut, verbittert und gehässig entspricht wird es wohl an seinem Verhalten keine Veränderung geben. Einen schönen Tag
du solltest deine sichtweise ändern schätzchen. das jugendamt hat garkeine möglichkeiten irgendjemanden auflagen zu erteilen. weder muss er seine kommunikation mit dir üben noch ergibt sich ein grund für familienhilfe.
er will umgang und der steht ihm zu. den hast du zu gewähren im umfang den er will. also hast du das kind fertig gekleidet und mit umgangskoffer an der tür zu haben. weder muss er dich grüßen noch mit dir reden.
weiterhin hat er das recht auf gsr und das steht ihm zu. entweder erklärst du es gemeinsam beim jugendamt oder er holt es sich zu deinen lasten gerichtlich. wenn du dich vor gericht genauso verhältst wie hier, hat er ein sehr einfaches spiel und kann dir aufgrund von manipulation, fehlende elternebene, bindungsintoleranz, kindeswohlgefährdung auch ganz das sorgerecht entziehen.
er wird hoffentlich einen beschluss erwirken mit androhung ordnungsgeld oder ersatzweise haft, androhung entzug des sorgerechts gegen dich erwirken. er hat ein ganz einfaches schnelles spiel gegen dich.
😂😂😂😂 genau 👍 So wirds sein. Ich werde bestimmt das Sorgerecht komplett verlieren wegen Kindeswohlgefährdung 😂😂😂😂
Nichts von dem was du schreibst trifft hier zu.
yup wenn du so weiter machst wirds auf jedenfall darauf hinaus laufen. jeder punkt den ich schreibe wird zutreffen.
Lass dich von einem solchen respektlosen Verhalten nicht verunsichern. Bleib im Kontakt mit dem Jugendamt, arbeite mit den Leuten zusammen.
Passt auf euch beide auf. Alles Gute.
Ich an deiner Stelle würde die Zuversicht, dass das ein "Selbstläufer" vor Gericht wird ein bisschen reduzieren und mich wirklich gut vorbereiten.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, und es wurde immer beim Umgang immer eine Betreuerin hinzugezogen. Somit konnte ich nicht alleine mit dem Kind losgehen, sondern, immer mit der Betreuerin. vielleicht hilft dir das. Ich fands nicht angenehm, habe mich dementsprechend verhalten.
Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen, und konnte somit später das Umgangsrecht im Nachhinein einfordern, was ich dann auch bekommen habe.
Es besteht aber keine Pflicht auf das geteilte Sorgerecht. Das kann die Mutter verweigern, wenn sie nicht verheiratet sind.