Umgangswochenende?
Hallo zusammen. Ich habe mich vor einigen Monaten vom KV getrennt. Verheiratet, somit gemeinsames Sorgerecht. Ich bin mit meiner Tochter eine Stunde Fahrtzeit weggezogen. Er arbeitet wieder nicht mehr, kein Unterhalt mehr, Problematiken auch beim Jugendamt bekannt. Beim letzten Gespräch ist er nicht erschienen, mit der Begründung er kann nicht mit mir in einem Raum sein. Da wäre es u.a. auch um die Gestalt des Umgangs nach dem Umzug gegangen. Er hat auch seit 2020 keinen Führerschein mehr (Marihuana Konsum). Nun kam vorhin eine Mail wann ich sie am Wochenende bringe. Habe ihn darauf hingewiesen das wir weggezogen sind. Habe sie um der Friedens willen am alten Wohnort immer gebracht und geholt, sämtliche Versuche das er dazu in der Lage ist (10 Minuten zu Fuß weg) wurden abgewiesen. Dafür wurde aber ich, mein Partner und auch meine Familie permanent beleidigt, in social media beschimpft und ich wurde auch bedroht. Iwann war Schicht im Schacht, ich muss mir nicht alles gefallen lassen. Angezeigt habe ich ihn meiner Tochter zuliebe nicht. Er hat eine neue Partnerin mit Führerschein und Auto und auch Bekannte und Familie. Keine Gespräch und Kompromissbereitschaft seinerseits vorhanden.
Wie gehe ich weiter vor? Kann ich darauf bestehen das er sie holt und bringt?
LG
Edit: natürlich wusste er vom Umzug, musste ja unterschreiben. Hat er aber auch erst nach dem Schreiben von meinem Anwalt.
3 Antworten
Falls er gesprächsbereit sein solltest, könntest du ihm anbieten, dass er das Kind abholt und du es dann von ihm zurückholen. Das wäre für mich das größte Entgegenkommen, zu dem du rechtlich nicht verpflichtet bist. Aber wenn es dazu nützt, dass meinem Kind der Vater erhalten bleibt, würde ich diesen Kompromiss eingehen.
Wenn er sich gar nicht meldet bzw weiter beleidigt, würde ich ihn ignorieren mit dem Resultat, dass dann eben kein Umgang stattfindet. Dann muss er es eben gerichtlich einklagen.
Ja tut er. Habe 2 Jahre Therapie gemacht wegen dieser Beziehung. 1 1/2 Jahre davon hat es davon gebraucht mich aus dieser Beziehung endlich zu lösen. Laut meiner Therapeutin ist er der Narzisst und als die Psychospielchen nach der Trennung los gingen war ihr Kommentar das sie jetzt versteht warum ich mich nicht getraut habe mich zu trennen...
dann sei glücklich das du dich lösen konntest. ändert nix daran das er umgangsrecht hat und du dies erschwert. wenn er möchte das du fährst, soll er klagen gehen. bis dahin biete deine haustür an zur abholung. muss er halt mal öffis benutzen.
Das bin ich. Ich wäre durchaus Kompromissbereit, aber wir unter uns, das klappt nicht. Zum Vermittlungsgespräch ist er wie gesagt nicht gekommen
du hast die distanz geschaffen und dadurch den umgang erschwert. somit wirst du das kind holen und bringen. das kann er auch wenn nötig gerichtlich durchsetzen.
Nicht mehr reagieren. Wenn von ihm nichts mehr kommt, hat es sich eh erledigt.
Ich verstehe schon, dass du deinem Kind den Kontakt zum Vater erhalten möchtest, aber du musst es ihm nicht servieren. Dein Kind soll die Möglichkeit haben, selbst rauszufinden, wie der Vater so tickt und was das Kind ihm auch wert ist. Irgendwann ist das Kind alt genug, den Kontakt mit dem Vater selbst zu regeln und Kinder sind darin gar nicht so ungeschickt, wenn man ihnen beibringt, auf was es bei Verabredungen ankommt. Die klären das dann schon.
So sehe ich das auch. Und obendrein eben das er alles für selbstverständlich erachtet, ich mach alles, von ihm kein dazu tun. Nicht mal im Sinne von Kompromissen geschweige denn Gesprächen
nicht reagieren, kann das kind schnell zu papi bringen und sie das sorgerech tkosten
Ich würde mich da eh mit meinem Anwalt besprechen. Da in diesem Fall ja auch Drogenkonsum reinspielt, ist das Sorgerecht beim Konsumenten kaum in guten Händen.
sein "drogenkonsum" ist nicht der rede wert. das kostet ihn kein sorgerecht. aber sie, wenn sie weiter umgang erschwert
Offensichtlich kennst du genauere Umstände.
Er hat dem Wegzug zugestimmt und es ist keine absichtliche Erschwernis, wenn die FS zu ihrem neuen Partner gezogen ist. Ein Vater, der aber psychisch so labil ist, dass er nicht auf die Straße gehen kann, Unterhaltsansprüchen nicht nachkommt und zu Terminen nicht erscheint, kann kaum einen wertvollen "Erziehungsauftrag" leisten.
natürlich ist es erschwernis und dafür trägt sie dann die verantwortung. seine psyche spielt keine rolle genaoswenig wie unterhalt. wenn er keinen job oder wenig einkommen hat, kann er eben nicht zahlen, weil nicht leistungsfähig. termine ergeben keinen grund. er stellt seine forderungen, sie erfüllt sie nicht, also soll er klagen gehen. dann kriegt sie dort eine auf den deckel wegen erschwerung des umgangs und er eine regelung das das kind gebracht wird. wenn er nicht klagt ist das sein problem.
Woher weißt du, dass das Gericht so entscheidet?
Und auch als wir noch in der gleichen Ortschaft gewohnt haben hat er sie nicht geholt oder gebracht. Er könne die Straße nicht mehr betreten aufgrund seelischer Misshandlung die ihm da widerfahren sei....
Und das hier blendest du völlig aus.
Zum Gespräch ist er ja nicht erschienen. Und auch als wir noch in der gleichen Ortschaft gewohnt haben hat er sie nicht geholt oder gebracht. Er könne die Straße nicht mehr betreten aufgrund seelischer Misshandlung die ihm da widerfahren sei....
Ich nehme an das jeder was mit dem Wort Narzisst anfangen kann...das sagt alles.