Umzug meiner Ex Freundin mit meiner Tochter?

5 Antworten

Das Umgangsrecht übers Jugendamt klären lasse oder Gerichtlich.

Durch den Weiten Umzug kann sie sogar dazu verdonnert werden die gesamten Fahrkosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechtes bezahlen zu müssen. Das währe ggf sogar ein Verhandlungspunkt für dich, bevor das Gerichtlich ausartet.

du solltest den umgang einfordern. schicke ihr eine umgangsvereinbarung

  • jedes 2. we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

wenn sie darauf nicht eingeht wirst du klagen müssen auf umgang. im nächsten schritt solltest du das gsr einfordern. fordere sie auf das gemeinsam zu erklären. wenn sie darauf nicht eingeht,wirst du auch hier klagen müssen.

Wenn ihr verheiratet ward und das Kind ehelich geboren wurde, dann hättest du doch die gemeinsame Sorge?! Oder wurde die gemeinsame Sorge entzogen?

Wie dem auch sei: als erstes solltest du natürlich mit Hilfe eines Anwaltes dagegen vorzugehen, dass sie dir dein Umgangsrecht verweigert. Denn unabhängig von der gemeinsamen Sorge, hat sie selbstverständlich nicht das Recht dich aus dem Leben des Kindes auszuschließen.

Das Jugendamt dürfte da eher wenig hilfreich sein. Denn dort ist man nicht selten mütterlastig und kann sich für dich ohnehin nicht wirklich einsetzen. Hier geht es ja nur um das Kindeswohl. Und wenn Mutti wilde Behauptungen in den Raum wirft, dann bleibt das Jugendamt ohnehin nicht unparteiisch.


HenjekILL 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 11:51

Wir waren nicht verheiratet

Kessie1  09.02.2025, 12:00
@HenjekILL

OK, das ist dann was anderes. Was aber nichts mit dem Umgangsrecht zu tun hat. Sie kann zwar wegziehen, aber dir den Umgang nicht verwehren.

Das Jugendamt wird dir hier nicht weiterhelfen!

Du solltest dich anwaltlich beraten lassen.

Wir kennen die Hintergründe nicht.

Zahlst du Unterhalt für deine Tochter?

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Thema Umgangsrecht: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist jeder der beiden Elternteile zum Umgang mit dem minderjährigen Kind berechtigt und verpflichtet. Es ist nicht zulässig, wenn sie dir den Umgang verweigert, außer es liegen schwerwiegende Vorfälle vor.

Gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten (Familienrecht)


HenjekILL 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 11:53

Ja ich zahle Unterhalt, wir waren nie verheiratet haben uns dann aber getrennt

Nova2040  09.02.2025, 11:54
@HenjekILL

Thema Umgangsrecht: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist jeder der beiden Elternteile zum Umgang mit dem minderjährigen Kind berechtigt und verpflichtet,

leider nur über das nun zuständige Jugendamt das Umgangsrecht. als leiblicher Vater sofern du die Anerkennung hast, einfordern....