Verwehr ich ihn wirklich dem Umgang?
Hey ich hatte gestern eine sehr hitzige Diskussion mit meiner Ex- Schwiegermutter.
Zur folgenden Situation:
Ich und ihr Sohn haben einen Kind er ist jetzt 2,5 Jahre alt. In dieser Zeit waren wir weit es gehend zusammen. Nun hat er sich Schluss endlich ganz von mir getrennt. In diesen 2,5 Jahren habe ich mich hauptsächlich um ihn gekümmert. Ich habe schon in diesen 2,5 Jahren gesagt das er jederzeit vorbeikommen kann und nach der Arbeit sein Sohn sehen darf. Dies hat er nur bedingt ausgenutzt, meistens war ich die Hauptakteurin und bin fast jedes Wochenende zu ihn gefahren damit die beiden Zeit verbringen können.
Nochmal eine kleine Info mein Expartner hat eine Behinderung ,weshalb auch ich das alleinige Sorgerecht habe und er es nicht richtig schafft sich alleine um den Kleinen zu kümmern. Ist auch nicht weiter schlimm.
Er kann sein Sohn sehen wann er möchte. Er kann zu mir auch am Wochenende kommen und ihn für einen ganzen Tag zu sich nehmen.
Jetzt hatte ich aber gestern eine Diskussion mit meiner Ex-Schwiegermutter das dass so nicht geht. Er hätte gar nicht die Zeit nach der Arbeit vorbeizukommen und sein Kind zu sehen ,weil er ja kein Auto hat ( habe ich auch nicht und habe trotzdem geschafft mit Zug von A nach B zu kommen. Wir wohnen 12 km auseinander das sind 2 Haltestellen). Und das sie gern möchte das unser Sohn bei ihr übernachtet und das ich ihn das Umgangsrecht damit verwehre wenn ich ihren Vorschlag nicht annehme. Sie hat mir gedroht mit ein Sorgerechtsstreit und das sie den Umgang einklagen wird. Und sie ja die Oma ist und auch das Umgangsrecht hat ( sie darf auch jederzeit kommen und ihn holen und das hat sie nie in Anspruch genommen, sie hat auch kein Auto... ).
Jetzt ist die Frage verwehre ich den Umgang wirklich? Mach ich irgendwas falsch nur weil unser Sohn noch nie alleine bei mein Ex war und ich es langsam angehen will. Sodass sich beide daran gewöhnen können.
8 Antworten
So wie ich das lese, hat der Kindesvater eine Behinderung und kann sich deshalb nur stundenweise um das Kind kümmern. Dementsprechend finde ich die aktuelle Regelung gut, eine Übernachtung muss unter diesen Umständen nicht sein.
Großeltern können unter engen Voraussetzungen Umgang einklagen - damit sie den Enkel überhaupt wieder sehen. Einen Anspruch auf Übernachtungen hat sie nicht.
darüber muss man doch nicht streiten. erweitere das umgangsrecht auf alle 14 tage von fr-so bei oma und 2-3 nachmittage die woche. dann haben beide seiten was davon und kv kann seinen umgang in ruhe bei seinen eltern nachgehen und die großeltern haben ihren gewünschten umgang gleich dazu.
wenn er klagen würde bekäme er natürlich auch das sorgerecht und auch den gewünschten umgang. selbiges wenn oma auf umgang klagen würde.
tja manchmal gibts eben private sachen die vorrang haben. wäret ihr zusammen hättet ihr das kind eben während der party zu den großeltern oder anderen freunden gebracht.
der kv muss mit dir nicht reden. du bist für ihn vergangenheit. es gibt keinen grund für kommunikation mit dir. mach eine umgangsvereinbarung für die "vaterfamilie" die ihn beinhaltet:
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
- eventuell 2-3 nachmittage die woche
dann ist das für jede seite greif- und abrufbar und ein vernünftiger kompromiss. somit haben die großeltern ebenfalls anteil am umgang und jeder ist zufrieden. seine mutter wird sich schon kümmern. du hast die sicherheit das kind in guten händen ist.
Das heißt nach deiner Logik ist die private Sache wichtiger als den Umgang mit seinen eigenen Kind und damit die Beziehung zueinander stärken. Mal eine Frage... hast du Kinder? Weil ich glaube du weißt nicht wie viel Arbeit hinter sowas steckt. Und wir beide, also mein Ex und ich sind beide damals jung Eltern geworden. Ich (18) und Er (21). Ich habe damals von früh bis spät mich um alles kümmern müssen. Party machen, mit Freunde treffen und mein Abi weitermachen das alles musste ich damals erstmalig aufgeben. Und in dieser Zeit ist er zur Partys gegangen und hat sein Leben gelebt.
Ich war schon wo wir zusammen waren alleinerziehend und habe mich um Kind, Haushalt und um mein Abi alles allein gekümmert. Und die Vorschläge die du machst habe ich immer alleine Umgesetzt ,sodass er/die Oma unseren Sohn sehen könne. Einfach weil sie es nicht schaffen mit den Zug hierher zu kommen.
Ein Kind ist kein Flummi was man jetzt auf gleich hin und her schießen kann , besonders nicht in so ein Alter. Es geht hier nur um das Kindeswohl und nicht darum seine Bequemlichkeit zu unterstützen.
wie die Rechtslage aussieht weiß ich nicht um da auf der sicheren Seite zu stehen und künftig selbstbewusst über solche Aussagen stehen zu können, würde ich dir eine Beratung bei einem Anwalt empfehlen. Unkompliziert und schnell geht das auch online
Hört sich für mich nicht so an, als würdest du den Umgang verwehren! Es liegt wohl eher an der Bequemlichkeit der Schwiegermutter und des Sohnes... Um zukünftige Scherereien zu vermeiden, würde ich mich beraten lassen.
Ob sich nun deine Ex Schwiegermutter verpflichtet fühlt, sich hinter ihren Sohn zu stellen und für ihn spricht, sich stark macht, weil er es nicht bringt oder sie darum bittet, ist letztlich egal.
Du hast dein Kind bei dir, du ermöglichst, dass sich Vater und Kind sehen können, obwohl auch du auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen bist. Du willst, dass ein Vater Kind Verhältnis aufgebaut wird und bist offen für Begegnungen.
Du leistest als Mutter ein gewaltiges Pensum und wirst nun angegangen, beinahe bedroht. Ob deine Schwiegermutter eine Chance hätte, wie es juristisch beurteilt wird, musst du einen Anwalt fragen.
Generell würde es die Lage entspannen, wenn ihr mit einem Mediator ein Gespräch führt. Die verschiedenen Meinungen werden besprochen, ein Weg gefunden.
Es geht um ein Kind, das nicht zum Spielball werden darf.
Ich streite überhaupt nicht , ich möchte nur ein Kompromiss schaffen sodass ich und der Vater zufrieden sind. Beim letzten Wochenende hat er den Umgang ablehnt ,weil ihn eine Feier von einen Kumpel wichtiger war. Und heute hätte er auch wieder kommen können ,wenn er es möchte bzw. hätte sich sein Kind holen können. Er muss halt mit mir reden und genau das macht er zurzeit nicht.