klingt völlig normal und nichts ungewöhnlich dran.
du gehst mit deinem beschluss zum standesamt und lässt dir dort einen auszug der gebursurkunde geben. dort stehst du dann bereits drin. was die km will ist völlig egal.
hast du bereits unterhalt und umgang mit dem kind klären lassen oder will sie das auch nicht.
natürlich können sie verbieten. du bist ja nicht grundlos im heim.
du bist 18 und somit kann sie dich mit oder ohne grund einfach rauswerfen. wenn du allerdings noch in ausbildung oder vollzeitschule bist würden beide eltern unterhaltspflichtig werden.
sollte es doch einen grund geben, den du hier genannt hast der plausibel ist und in deiner verantwortung liegt, verweisen die eltern ans kinderzimmer und die unzumutbarkeit des zusammenlebens und sind raus aus der sache. dann müsstest du schülerbafög beantragen und das kindergeld umleiten lassen und dir hilfe suchen.
wenn du probleme hast zuhause, kannst du dich bis 21 auch hilfesuchend ans jugendamt wenden und dich beraten lassen über die nächsten schritte
dein abschluss zieht sich noch einige zeit hin. wenn du 18 bist kannst du hinziehen wo du willst oder eben ab 16 wenn du in ausbildung gehst.
wenn das die regeln deiner eltern ist, dann ist das eben so und du musst damit leben. hier kann daran keiner was ändern. es ist die wohnung deiner eltern und die bestimmen wie es dort abläuft
täglich zum frühstück und abendessen mit wurst auf stulle und zum mittag gibts immer was fleischiges
meine waren mit 12 monaten eifrig am topftraining und mit spätestens 1,5 jahre aus den windeln raus. wer in windeln ist bekommt hier keinen kitaplatz.
wie der umgang stattfindet bestimmen deine eltern. hier wäre ein gemeinsames gespräch zu dritt angebracht um zu klären wie dies zukünftig gestaltet werden soll. sprich mit deinem vater darüber, dass du zukünftig nicht mehr übernachten möchtest und die starre umgangsregelung beenden möchtest.
trefft euch 1-2 mal die woche zum kaffee trinken oder abendessen oder mal zum eis essen und im sommer zum gemeinsamen urlaub und gut ist.
garnicht, da ich es nicht wichtig finde und es für mich völlig normal ist, wie andere eben hetero ist. solange die beziehungen glücklich sind und diese person sich wohl fühlt ist das völlig ok
das du dich trennen willst, ist verständlich und ich würde es nicht anders machen. über den verbleib des kindes werdet ihr euch einigen müssen. wenn er zustimmt, dass du das kind mitnimmst, darfst du dies tun. wenn er dies ablehnt, kannst du nur allein gehen und das kind bleibt bei ihm.
wenn er mit seinem kind zu seinen eltern will, ist dies sein recht und du kannst ihm das nicht verwehren, wenn er umgang mit seiner anderen tochter haben möchte. das wirst du auch zukünftig trennen müssen und dich auf elternebene bewegen. triff dich während seiner abwesenheit mit freunden oder geh spazieren und sei froh das er mal paar stunden weg ist.
einen anspruch auf bab hast du nur in der erstausbildung. für eine zweitausbildung bekommst du es nur in ausnahmen.
du wirst von dem leben müssen was du bekommst. eventuell kannst du dich beim jobcenter informieren, ob eine umschulung möglich wäre.
ob du im gymnasium oder in der hauptschule den hauptschulabschluss machst ist völlig egal. beides ist gleichwertig, nämlich nichts
ist die beste chance deine gedanken und deine meinung zu deiner unzufriedenheit stimme zu geben
nö durch kohlekraftwerke und atomstrom aus dem ausland
bei übergriffigen verhalten bei der polizei anzeigen und immer wieder beim jugendamt melden
du bist 13 jahre alt und somit nicht volljährig. du darfst bei amazon noch kein konto haben und auch nicht bestellen
nein man ist in dem alter erwachsen, aber bleibt immer kind der eltern
das dauert so lange bis die zustimmung beider eltern vorliegt. wenn die nicht vorhanden ist, gibts keine adoption.
wenn ich das richtig verstanden habe bist du unverheiratet und lebst mit deinem mann zusammen - islamische heirat gilt nicht in deutschland.
du hast eine abgeschlossene ausbildung und willst abi nachmachen. wenn du schwanger wirst, kannst du trotzdem bis zum mutterschutz normal weiter arbeiten gehen. ab mutterschutz ist dein mann für dich und das kind unterhaltspflichtig. wenn euer gemeinsames einkommen nicht ausreicht, kannst du dich jederzeit an das jobcenter wenden und einen antrag auf bürgergeld stellen.
du bildest mit deinem freund eine bedarfsgemeinschaft und sein einkommen wird nach deckung seiner kosten von deinem bedarf mit abgezogen. die differenz ist das geld welches ihr dann erhaltet. deinen eltern wird nichts abgezogen und sie sind auch nicht mehr unterhaltspflichtig, da du bereits eine ausbildung abgeschlossen hast. und derzeit nicht in ausbildung bist