Du bekommst deine Arbeitszeit bezahlt und nicht die Öffnungszeiten.

Wenn er nicht mit sich reden läßt, würde ich früher schließen oder einfach gehen, wenn deine Zeit beendet ist. Einfach alles liegen lassen.

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Steuerklasse 6 bei nur einem Monat in zwei Jobs?

Achtung, kompliziert und lange Erklärung!

Hallo! Ich habe letztes Jahr den Job gewechselt. Bis Juli 2023 war ich mit 30 Stunden im alten Job beschäftigt. Ab August 2023 im neuen Job mit 40 Stunden.

Im Juli 2023 - dem letzten Monat bei meinem alten Arbeitgeber - bin ich aber schon mit 10 Stunden beim neuen Arbeitgeber eingestiegen, bei dem ich wie gesagt dann ab August 2023 mit 40 Stunden als einziger Job angestellt war.

Nun wird es kompliziert: In meinem neuen Job hat man mir für Juli aber die vollen 40 Stunden ausgezahlt, da man mit mir zur spät vertraglich die einmonatige Reduzierung auf 10 Stunden vereinbart hatte. So kam es, dass man mir für Juli, während ich noch mit 30 Stunden im alten Job war, im neuen Job Gehalt für 40 Stunden überwies, und mir dafür im August für 40 Stunden reale Arbeit den Lohn für 10 Stunden (August wurde mit Juli verrechnet).

Meinen Frau und ich haben dann mit Buhl die Steuererklärung für 2023 gemacht. Dabei stellte sich heraus, dass weder der alte noch der neue Arbeitgeber Steuerklasse 6 auf mein Gehalt für Juli gerechnet hatte und folglich nun dies nachträglich abgezogen wurde. Der Unterschied zwischen dem einen Gehalt für den einen Monat in Steuerklasse 6 und Steuerklasse 4 ergibt nun aber 1600 € weniger Rückzahlungdurch das Finanzamt - wobei ich mit den 10 Stunden "extra" im neuen Job im Juli 2023 nur gut 800 Euro zusätzlich zum alten Job verdient habe.

Entsprechend gehe ich davon aus, dass das Problem darin liegt, dass mein neuer Arbeitgeber fälschlicherweise im Juli mir Gehalt für 40 Stunden und im August für 10 Stunden ausgezahlt hat, weil ich dann auf ein ganzes Gehalt die Steueklasse 6 zahlen musste. In der Finanzabteilung meines neuen Arbeitgebers wird aber behauptet, dass die getauschte Auszahlung der Monate Juli und August keinen Einfluss hätte da ja das ganze Jahr berücksichtigt wird und nicht einzelne Monate. Darauf hatte ich mich verlassen, nun ist die Differenz aber wie gesagt so groß, dass ich daran zweifle.

Falls irgendwer es bis hierhin geschafft hat, freue ich mich sehr über eine Antwort!

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Bei der Jahreserklärung ist die vorherige Steuerklasse wie auch die monatliche Fehlabrechnung und Korrektur egal, es wird ja alles zusammen gerechnet, was das Jahr betrifft. Allerdings hast du mit 2 mal Steuerklasse 4 zu wenig Steuern gezahlt, dadurch musst du jetzt nachzahlen, bzw. bekommst weniger raus.

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Zum einen entgiftet man schon mal, wenn man früher aufhört. Zum anderen klappt es mit dem Nikotinentzug auch nicht sofort. Dann hat man mehr Zeit, davon weg zu kommen.

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Ja, erinnere mich an alles. Wusste mit nicht, wie lange das her ist.

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Privat kann man das auch absetzen. Habe ich letztes Jahr. Wollte zur Arbeit und spät dran, fuhr aus der Garage rückeärts raus und übersah ein herannahendes Auto auf der Straße und Wumms. War Arbeitsweg und somit Werbungskosten.

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Da wendest du dich doch am Besten an euren Bestatter. Der kennt sich mit den hiesigen Regeln am Besten aus. Ohne Mitwirkung des Bestatters ist keine Aufbahrung, schon gar nicht zu Hause, wenn der Verstorbene im Krankenhaus verstorben ist, möglich und erlaubt. Es müssen dann ja auch heimische Voraussetzungen erfüllt werden, die der Bestatter kontrollieren muss. Im Hochsommer ohne Klimaanlage im Mehrfamilienhaus ist sicher nicht erlaubt.

Ich denke, es sind 36 Stunden nach Tod, denn danach fängt die Verwesung ja schon langsam an.

Auch beim Bestatter selbst kann man aufbahren lassen.

Für mich wäre so was nichts. Ich fand die 4 Stunden, die wir warten mussten, bis der Arzt kam, schon schlimm genug. Er verstarb in der elterlichen Wohnung. Ich behalte meinen Vater lieber so in Erinnerung, als er noch voll im Leben stand. Nicht als lebloses Wesen.

Aber muss jeder für sich entscheiden.

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Ich würde die Person anrufen. Du hast doch eine Adresse. Google und Facebook können auch helfen.

Abends ginge ich wegen so was bestimmt nicht mehr aus dem Haus. Das geht morgen auch noch.

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Man fühlt sich eben wohler, sicherer unter Seinesgleichen.

Merke ich immer auch, nach dem Urlaub. Ich liebe Urlaub und neue Leute und Kulturen kennenlernen. Aber wenn ich dann heim komme und mein Kfz Kennzeichen an anderen Autos sehe, das ist Heimat. Bekannte Orte, man spricht den gleichen Dialekt, muss sich sprachlich nicht mehr verstellen, man tickt ähnlich.

Und auch auf der Arbeit mit Amerikanern. Ich mag sie, sind Kollegen, aber mit Deutschen redet man schon wieder anders um und redet anders in der eigenen Sprache. Man weiß, von was man redet. Und fühlt sich Zugehörig.

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Nein. Sie hat Eltern, die haben das Sorgerecht. Würde sie aus der Familie genommen werden, käme sie in betreutes Wohnen oder eine Pflegefamilie, das Sorgerecht bleibt bei den Eltern.

Allenfalls übernimmt das Jugendamt.

Übergewicht ist aber kein Grund, ein Kind aus der Familie zu nehme. Leider sie denn darunter? Möchte sie gar Abnehmen und braucht Unterstützung. Dann kannst du sie unterstützen oder eine Kur oder ähnliches organisieren.

Will sie das nicht, kannst du mir mit ihr und den Eltern reden. Mit Zwang geht da gar nichts.

Und darüber schreibst du gar nichts.

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Kirchensteuer ist 8 bzw 9 Prozent der Lohnsteuer. Und bei der Kapitalertragssteuer kommt es auch oben drauf.

Kirchensteuer kann man wiederum absetzen, das reduziert das zu versteuernde Einkommen.

Aber durch den Kirchensteueraustritt sparst du immer mehr, als dir das Absetzen bringt. Man zahlt daher durch den Austritt abgesehen von der einmaligen Gebühr immer deutlich weniger Steuern insgesamt als mit Kirchensteuer.

Beispiel: Du zahlst 500 Euro Kirchensteuer, setzt du das ab, bekämst du bei einem Steuersatz von 25 Prozent 125 Euro zurück.

Bei einem Austritt sparst du aber gleich die ganzen 500 Euro.

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Die Einkäufe der beiden Personen addieren und durch 3 teilen.

Dann legt jeder seinen Anteil auf den Tisch und die beiden Einkäufer nehmen sich ihre Ausgaben weg.

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Dann schönen und wenn es morgen nicht weg ist, dann mit den Eltern zum Arzt. Nur er kann sagen, ob alles normal ist oder nicht.

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Freiwillig 4 Jahre. Aber wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, dann ist Ende August Schluß und jeder überzogene Monat kostet Strafe.

Nett, dass sie dich erinnern, das müssen sie nicht mal . Halte dich besser dran.

Hast du vielleicht Krankengeld oder Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld erhalten?

Oder einen Job auf Steuerklasse 6 oder 3? Oder Rentenbezug?

Das verpflichtet zur Abgabe.

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Ja, Karpaltunnel am warscheinlichsten, wobei das meist die anderen drei Finger betrifft.

Oder Polyneuropathie. Oder Sehnenscheidenentzündung.

Ich habe seit Jahren kein Gefühl in den Fingern mehr. Verbrenne mich dauernd und lasse alles fallen.

Hatte auch OP, hat aber nix geändert.

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Nur mit Anweisung und Empfehlung deines Arztes. Und man muss es langsam aus schleichen.

Damit sollte man nicht rumspielen, das gefährdet u.U. deine Gesundheit.

Kenne eine Frau, die war gut eingestellt, könnte weitgehend ein normales Leben führen. Dann hat sie die Medis abgesetzt, heimlich. Ging eine Weile gut, bis sie dann plötzlich total durchdrehte. Sie kam in die Klapse, aber eine erneute Einstellung schlug fehl. Seitdem stand sie total neben sich, sie ein Zombie. Man kann sich nicht mehr mit ihr unterhalten. Sie sitzt oder liegt nur rum oder geht tagsüber zur Betreuung und Beschäftigungstherapie. Für den Rest ihres Lebens.

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