geteiltes Sorgerecht, unterschiedliche Meinungen zu notwendigen Arztbesuchen?
Hallo zusammen,
ich bin Vater, geschieden und lebe seit fast 9 Jahren getrennt von meiner 12-jährigen Tochter, bei geteiltem Sorgerecht. Es gab und gibt leider immer wieder sehr viele Streitigkeiten und unterschiedliche Wahrnehmungen zwischen meiner Ex-Frau und mir. Das alleine ist schon sehr schlimm für das Wohlbefinden unseres Kindes und stimmt traurig. So möchte ich gerne das unsere Tochter dringenst und schnell eine Kontrolluntersuchung beim Augenarzt wahrnimmt. Sie hat leider ein sehr schlechtes Auge und ich habe das Gefühl das dort etwas nicht in Ordnung ist.
Meine Ex-Frau sagt aber das es schon zu spät für das kranke Auge laut Ärztin ist, weigert sich aber mir den Namen dieser zu nennen, wo sie angeblich regelmäßig war, was ich ihr aber aus anderen Gründen nur schwer glauben kann. Sie weigert sich auch mit mir zusammen eine andere Augenarztpraxis zu besuchen. Ich habe die Vermutung, ich betone, nur die Vermutung, das sie eben wichtige Untersuchungen nicht wahrgenommen hat und sie evtl. Ärger der Ärztin oder Arzt befürchten muss. Darum geht es aber nunmal nicht, sondern das zu retten was zu retten ist.
Meine Frage also:
Darf ich ohne Zustimmung der Mutter einen Termin mit meiner Tochter wahrgehmen und sie dafür leider einen Tag in der Schule entschuldigt werden muss? Ein Termin in den Osterferien ist mir zu spät und dieser Termin vormittags wäre schon in einer Woche.
Vielen Dank schonmal
4 Antworten
Puh...gar so einfach ist es rein rechtlich gesehen wohl nicht.
Medizinische Behandlungen gehören zu Angelegenheiten von ..ach wie hieß das noch...egal...da besteht eine Mitteilungspflicht dem anderen Elternteil gegenüber und es braucht auch die Zustimmung beider Elternteile für eine Behandlung.
Nun wäre ein erster Termin zum Check ja vielleicht noch keine Behandlung...da weiß ich nicht mehr was rechtlich gilt.
Dreht man es nun rum, wäre die Mutter also auch verpflichtet gewesen Dir Infos über die bisherigen Arztbesuche zu geben.
So...weg von der Theorie...in der Praxis machst Du Dir Sorgen um das gesundheitliche Wohl Deiner Tochter...ich würde es an Deiner Stelle machen und den Termin wahrnehmen mit ihr.
Allerdings auch die Mutter darüber informieren...hat sie Bedenken, kann sie ja mitkommen zum Termin.
Vielen Dank für deine nette Antwort. Genau so ist das auch bereits gemacht. Sie möchte aber nicht mit dorthin und mir keine Auskunft geben. "Du gehst nicht mit ihr zum Augenarzt.'"Absolut unverständlich, wo unsere Tochter doch schon seit 7,5 Jahren eine Brille und seit ca. 5 Jahren eine einzelne Kontaktlinse trägt. Eine Erstuntersuchung ist es also nicht worum es geht. Im Moment ist es so das sie seit Wochen ganz ohne Linse ist, in der Schule, auf Klassenfahrt etc. Die Brille trägt so schon seit 5 Jahren nicht, wenn es sie überhaupt noch gibt. Einen Ersatz hat es auch nie gegeben. Sie war schon in der Vergangenheit ein paar Male wochenlang ohne Sehhilfe. Immer dann wenn die Linse zerbrach oder verloren ging. So kam das wieder alles zu Stande, als ich davon zufällig und nebenbei erfahren habe, das sie schon seit längerem absichtlich nicht "Die Linse ist nicht mehr nötig, die fällt immer raus, die sieht doch auch so genug.......hätte die Augenärztin auch so gesagt ...." Kommt mir einfach sehr fragwürdig vor. Und das sie Termin und Auskunft ablehnt, stärk mein Misstrauen natürlich.
Weisst du wer der Optiker des Kindes ist?
Hier dürftest du erfahren, wer der behandelnde Augenarzt deiner Tochter ist.
Übrigens ist die Mutter des Kindes verpflichtet dich über den Gesundheitszustand eures Kindes zu informieren. Du hast auch das Recht die Krankenakte eures Kindes zu sehen.
Wende dich an den Kinderarzt deiner Tochter und besorg dir einen Anwalt. Immerhin würde ich das alleinige Sorgerecht für deine Tochter beantragen, wenn die Mutter ihre Fürsorgepflicht nicht wahrgenommen hat.
Ich wünsche dir von Herzen alles Gute!
Da ihr geteiltes Sorgerecht habt, darfst du eigenmächtig Arzttermine ausmachen und mit dem Kind wahrnehmen. Und das Kind auch in der Schule entschuldigen - dafür bedarf es nicht die Zustimmung beider Elternteile
Aber echt schade, dass es bei euch so läuft :( Tut mir Leid für dich / deine Tochter
Darf ich ohne Zustimmung der Mutter einen Termin mit meiner Tochter wahrgehmen und sie dafür leider einen Tag in der Schule entschuldigt werden muss?
Wenn es in Deine Betreuungszeit fällt. ja