Ist das geteiltes Sorgerecht?

2 Antworten

Sorgerecht hat von Geburt an die Mutter. der Vater muss mit Unterschrift das Sorgerecht einfordern. Unterhalt bezahlst du weil du die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hast. vorschreiben wann du dein Kind zu sehen hast kann sie dir nicht. aber sie kann es beim Amt anleiern dass das festgelegt wird und dann hast du dich danach zu richten

Das Sorgerecht ist etwas anderes als das Umgangs- und Informationsrecht.

Umgang ist einklagbar, dann gibt es eine feste Regelung. Umgekehrt ist auch einklagbar, dass geregelter Umgang stattfinden MUSS.

Wenn die Mutter dir also anbietet, dass du dir die Termine (mit wenigen Einschränkungen) flexibel aussuchen kannst, dann ist das äußerst großzügig von ihr.

Fotos von dem Kind kannst du dann bei deinen Umgangsterminen machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)