Ist das geteiltes Sorgerecht?
Hallo,
undzwar habe ich folgendes Problem. Ich bin beruflich ziemlich viel unterwegs und kann kaum planen. Meine Ex und ich haben ein gemeinsames Kind. Sie forderten mir, dass ich ihr genaue Termine und Uhrzeiten gebe, an denen ich mein Kind sehen will. Das Problem daran ist aber, dass ich das nicht kann. Die Arbeit ist nämlich sehr spontan und zeitlich begrenzt. Jetzt meint sie aber, dass ich mich noch zusätzlich nach ihren Terminen richten soll (sie ist nicht Berufstätig). Sie sagt mir kaum etwas über seinen Gesundheitszustand oder das ich kaum Bilder von ihm bekomme. Sie nimmt nur den Kindesunterhalt und das wars. Ist das was Sie macht überhaupt rechtens und zählt das als geteiltes Sorgerecht?+
Danke schonmal für eure Antworten
2 Antworten
Sorgerecht hat von Geburt an die Mutter. der Vater muss mit Unterschrift das Sorgerecht einfordern. Unterhalt bezahlst du weil du die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hast. vorschreiben wann du dein Kind zu sehen hast kann sie dir nicht. aber sie kann es beim Amt anleiern dass das festgelegt wird und dann hast du dich danach zu richten
Das Sorgerecht ist etwas anderes als das Umgangs- und Informationsrecht.
Umgang ist einklagbar, dann gibt es eine feste Regelung. Umgekehrt ist auch einklagbar, dass geregelter Umgang stattfinden MUSS.
Wenn die Mutter dir also anbietet, dass du dir die Termine (mit wenigen Einschränkungen) flexibel aussuchen kannst, dann ist das äußerst großzügig von ihr.
Fotos von dem Kind kannst du dann bei deinen Umgangsterminen machen.