Hat meine Mutter ein anspruch darauf mich zu sehen?
Ich bin 15 Jahre alt, habe Asperger-Autismus und lebe seit ein paar Monaten bei meinem großen Bruder, er ist 22.
Ich habe vorher mit meiner Mutter und ihren Freund zusammen gewohnt, meine Eltern haben sich vor paar Jahren getrennt. Beide begründeten es damit, dass meine Krankheit schuld daran sei.
Meine Mutter hat mich wie ihr Sklave behandelt. Ich musste alleine den Haushalt machen, auch ihr Schlafzimmer sauber halten und kochen. Ich durfte erst essen wenn sie satt war. Sie hat auch oft ihren Schlüssel, Flaschen oder besteck nach mir geworfen.
Mein Bruder ist von Anfang an in einer Pflegefamilie groß geworden und hat erst letztes Jahr erfahren wie ich behandelt wurde. Es kam zum Streit und mein Bruder meinte, er würde dafür sorgen dass er das Sorgerecht bekommt und mein Vormund wird. Am Anfang war meine Mutter damit einverstanden, als sie aber verstanden hat das sie kein Kindergeld und den Unterhalt von meinem Vater bekommt nicht mehr. Wir waren beim Jugendamt und kurze Zeit später vor Gericht und mein Bruder hat das Sorgerecht und ist mein Vormund.
Meine Mutter hat mich danach ständig angerufen oder Nachrichten geschrieben wo sie meinte, sie wird ein weiteres Kind bekommen und wenn es den selben scheiß hat wie ich(damit meint sie Asperger-Autismus) wird sie mich anzeigen, weil ich sie krank gemacht habe. Mir ist klar dass das so nicht funktioniert. Ich habe sie blockiert und wenn sie was zu sagen hatte sollte sie mein Bruder kontaktieren.
Gestern hat mein Bruder mir erzählt, dass sie nun bereits in der 13. Woche schwanger ist und sich gerne mit mir versöhnen möchte. Ich habe abgelehnt und jetzt droht sie damit vor Gericht zu gehen weil es ihr Recht ist weiterhin mit mir Kontakt zu haben und mich zu sehen.
Stimmt das wirklich so? Ich möchte wirklich nichts mehr mit ihr zutun haben und möchte nicht schon wieder so viel Stress haben
Bist du sicher, dass du Asperger hast und nicht durch die Vergangenheit traumatisiert bist und deshalb wie jemand mit Asperger wirkst?
Bei mir wurde es mit 3 Jahren Diagnostiziert. Was ist das für eine dumme Frage.
3 Antworten
Normalerweise steht die Besuchsregelung im Urteil bzgl Sorgerecht.
Theoretisch könnte sie eins haben, es sei denn es wurde ausdrücklich ausgeschlossen (zb. Wg Kindsgefährdung), oder nur unter bestimmten Auflagen.
Wenn Sie vor Gericht gehen will, soll sie es tun. Du wirst dort sicherlich vom Richter gefragt, und da Du schon alt genug bist, selbst zu entscheiden, mit wem Du Umgang willst, wird das im Urteil ganz sicher berücksichtigt.
Ich würde mich von der Drohung nicht beeindrucken lassen, und der Verhandlung entspannt entgegensehen.
Du bist 15 Jahre alt. Gegen deinen ausdrücklichen Willen wird kein Gericht Umgang anordnen.
nein. bruder ist vormund. Also auch sorgerecht. Lass sie vor gericht gehen wenn sie das wirklich für sinnvoll hält. Ein guter anwalt der genügend aufträge hat rät ihr sofort ab. Lass deinen bruder schreiben dass du dich auf gerichtsverhandlung freust wo du vorbringen kannst wie sie dich behandelte/misshandelte. Dann wird sie sicher nicht vor gericht. wenn doch, sofort anzeige wegen der psychischen misshandlung und schlechte behandlung. sobald die anzeige in ihrem briefkasten ist wirst wohl endlich ruhe haben. so dass du nicht vor gericht musst wennst nicht willst.
kontaktverbot brauchs iwie nicht. denke reicht wenn sie überall gesperrt ist. braucht nur der bruder dir das was sie über sein handy an dich schreibt nicht mehr ausrichten. Und ihr schreiben dass es sein handy ist und er nur nachrichten und anrufe an ihn vonn ihr will. Und nicht dauernd irgendwas ausrichten will ...
Weil man kann ihr nicht verbieten ihn an zu rufen, wenn er sich nicht gestört fühlt dadurch. und wenn doch soll er sie halt auch sperren.
Das wurde bereits bei der Verhandlung fürs Sorgerecht gemacht. Steht beim Jugendamt auch in der Akte und noch viel mehr