Ausziehen mit 18, was steht mir zu?

7 Antworten

Ausziehen möchten ist kein Grund für eine Barunterhaltspflicht der Eltern, die dir Zuhause Kost und Logis gewähren, zumal sie ja ggf. nicht einmal leistungsfähig wären.

Und einen Anspruch auf BAföG hast du auch nicht, solange du eine allgemeinbildende Schule besuchst und diese Schulform in Reichweite deines Elternhauses liegt.

Daraus ergibt sich leider, dass du keinerlei Ansprüche hast und der Auszug auch von keiner Seite finanziert wird / finanziert werden muss, wenn die Eltern den Auszug nicht finanzieren möchten.

Ansonsten wirst du mit dem Auszug warten müssen, bis du entweder eine Ausbildung hast mit ausreichender Ausbildungsvergütung oder für eine schulische Ausbildung oder ein Studium BAföG beantragen kannst.

Das Kindergeld können deine Eltern, sobald du dann eine eigene Wohnung hast an dich weiterleiten.

Ebenso wenig hast du Anspruch auf Wohngeld oder Bürgergeld.

Eine Möglichkeit ergibt sich nur dann, wenn es dir unter gar keinen Umständen möglich ist Zuhause zu leben, wegen psychischer oder physischer Gewalt. Das gilt es allerdings auch nachzuweisen und in dem Fall wäre es auch eine Hilfe, wenn dein "Fall" bereits vom Jugendamt dokumentiert wurde.

Dann wäre das Jobcenter dein Ansprechpartner die unter eng begrenzten Fällen eine Kostenübernahmezusage für eine eigene Wohnung übernehmen.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Mit 18 hast du Anspruch auf Unterhalt von deinem Vater, wenn du zur Schule gehst. Du kannst auch Kindergeld und eventuell Wohngeld beantragen. Es ist ratsam, dich an eine Beratungsstelle (z.B. Jugendamt) zu wenden, um deine Ansprüche zu klären und Unterstützung bei der Wohnungssuche zu erhalten.


Hoegaard  05.02.2025, 14:43

Hat der Vater nicht auch eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber der pflegebedürftigen Mutter?

terence812  05.02.2025, 14:53
@Hoegaard

Ja, der Vater hat auch eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner pflegebedürftigen Mutter, sofern er finanziell dazu in der Lage ist. Die Verteilung der Unterhaltsverpflichtungen hängt von Faktoren wie Einkommen und Bedürfnissen ab. Eine rechtliche Beratung kann helfen, die individuelle Situation zu klären.

Hoegaard  05.02.2025, 14:59
@terence812

ChatGPT hat keider nicht gemerkt, dass es sich nicht um die Mutter des Vaters handelt

terence812  05.02.2025, 15:05
@Hoegaard

Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters bezieht sich auf seine eigenen Kinder und nicht auf die Mutter des Vaters. Wenn die Mutter pflegebedürftig ist, könnte der Vater dennoch verpflichtet sein, für ihren Unterhalt zu sorgen, aber das hängt von den individuellen Umständen ab. Du Schlaumeier, dann frag doch nicht so so sau dumm oder. Es gibt auch leider, die richtige Antworten ohne Chat GPT schreiben können. Deine Antworten hier im Forum erklären alles.

Eltern sind gegenüber ihrem Kind bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet.

Eltern sind dabei aber grundsätzlich frei in der Art und Weise der Unterhaltsgewährung - diese kann durch Naturalunterhalt (Kost und Logis, Taschen- und Kleidergeld etc.) im Elternhaus oder in Geldform geleistet werden.

Einem volljährigen Kind steht kein gesetzliches Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. Die Eltern können also verlangen, dass ihr Kind auszieht, sind dann jedoch zu Barunterhalt verpflichtet (sofern sie leistungsfähig sind). 

Genauso wenig hat das volljähriges Kind das Recht auszuziehen und von seinen Eltern Barunterhalt zu verlangen, wenn sie ihm zuhause Naturalunterhalt bieten.

Alles Gute für dich!

Als erstes bekommst du das Kindergeld, 2 brauchst du entweder eine Ausbildung oder machst Schule und bekommst bafög.

Oder du suchst dir einen normalen job.

Für ersteres könnte man soweit ich weiss Unterhalt verlangen aber es wird berücksichtigt was dein Vater zur Verfügung hat.

Ohne Job oder weiterführende Schule, wirst du nichts bekommen.

Ich musste auch sehr früh raus und hab mir eine Ausbildung gesucht, dass hat meine heutige Frau auch gemacht und wir sind zusammengezogen.

Hast du vielleicht einen Partner mit dem das klappen könnte ?

Von einer WG würde ich persönlich eher abraten, dass gibt nur ärger.

Jetzt ist meine Frage was mir an Kosten zusteht, ich gehe noch zur Schule und mache mein Abi 

Unterhalt von Deinen Eltern.

Dieser wird i.d.R. in Natura gewährt (Unterkunft, Verpflegung usw.). Einen Anspruch auf monetären Unterhalt hast Du nicht, wenn er in natura gewährt wird bzw. gewährt werden kann.

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Und kriege ich vielleicht eine Wohnung bezahlt oderso?

Das musst Du mit Deinen Eltern klären.