Mit 17 ausziehen, was muss ich beantragen?

8 Antworten

Wenn du in einem Monat volljährig wirst, dann musst du deine Unterhaltsansprüche selbst gegen beide Elternteile richten.

Daher solltest du dich jetzt schon mal um einen Termin beim Jugendamt kümmern, die dir gerne bei der Berechnung behilflich sind.

Du bist Schüler und deine Eltern sind gesteigert erwerbsobliegend. Bedeutet, dass sie ALLES dafür tun müssen dir den Mindestunterhalt zahlen zu können. Der Betrag von deiner Mutter geht dann auf dein Konto und dein Vater kann dir, solange du bei ihm wohnst, seinen Anteil als Kost und Logis anbieten. Das ändert sich natürlich, wenn er dich rauswirft!

Wenn dein Vater dich tatsächlich vor die Tür setzt (solltest du dem Jugendamt schon mal mitteilen, dass er das plant), dann hast du in der Theorie einen Anspruch auf 930 EUR inkl. Kindergeld.

Da das Jobcenter junge Leute bis 25 nur in absoluten Ausnahmefällen unterstützt und eine Kostenübernahmezusage für eine eigene Wohnung gibt, solltest du dich nach dem Jugendamt mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und mit ihnen den drohenden Rauswurf besprechen. Erteilen sie dir eine Kostenzübernahmezusage, dann werden sie sich auch mit deinen Eltern beschäftigen und versuchen das Geld dort wieder zu bekommen.

Sobald du dann eine eigene Meldeadresse hast, kannst du einen Abzweigungsantrag auf das Kindergeld stellen, wenn deine Eltern dir nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen. Ansonsten bekommt es der Elternteil, der dir mehr Unterhalt zahlt. Ändert aber am Ende auch nichts an den 930 EUR, die sie in der Theorie zahlen müssen.

Im übrigen darf dein Vater dich zwar mit 18 rauswerfen, aber wenn du nicht freiwillig gehst, dann muss er Räumungsklage erheben.

Das du etwas Gespartes hast ist schon mal gut um eventuell Engpässe zu überbrücken. Wobei du beim Jobcenter auch ein vorübergehendes Darlehen beantragen könntest.

sophie140200 
Fragesteller
 30.01.2024, 10:30

Sollte ich die Termine beim Jugendamt und Jobcenter jetzt machen für die nächsten Wochen (in der ich noch 17 bin) oder erst dann wenn ich 18 bin?

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Kessie1  30.01.2024, 10:31
@sophie140200

Jetzt schon! Denn mit der Terminvergabe dürfte es dauern und mit der Berechnung dauert es eben auch, da man deine Eltern anschreiben wird wegen der Einkommensnachweise.

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Dein Vater ist dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet - und zwar bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung. Solange du also zur Schule gehst, studierst oder eine Ausbildung machst, kann er dich nicht einfach rausschmeißen und erwarten, dass irgendjemand anders die Kosten für dich übernimmt. Entweder er sorgt für dich, indem du zu Hause wohnen kannst und versorgt wirst oder er zahlt. Wenn er dich einfach rausschmeißt, dann geh zum Jugendamt (die sind auch noch für junge Erwachsene zuständig) und lass dich beraten.

Hast du auch noch eine Mutter? Auch die müsste ja Unterhalt zahlen.

sophie140200 
Fragesteller
 30.01.2024, 09:47

Ja habe ich, aber ich habe keinen Kontakt zu meiner Mutter, aber soweit ich weiß zählt meine Mutter meinem Vater Unterhalt.

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FataMorgana2010  30.01.2024, 09:52
@sophie140200

Dann muss deine Mutter das zukünftig an dich direkt zahlen, wenn du ausziehst. Sobald du 18 bist, geht das dann direkt an dich von deiner Mutter aus. Dazu kommt noch das Kindergeld - entweder er gibt das an dich weiter oder zu stellst einen Abzweigungsantrag, dann geht das direkt an dich. Und dein Vater muss dann auch noch was an dich zahlen. Setz dich mit ihm zusammen und frage ihn, wie er sich das denn vorstellt. ER ist unterhaltspflichtig.

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... mein Vater möchte das ich ausziehe. 

In dem Falle sind Deine Eltern unterhaltspflichtig.

Für das Kindergeld kannst Du dann einen Abzweigungsantrag stellen.

sophie140200 
Fragesteller
 30.01.2024, 09:52

Werde ich dadurch genug Geld haben um mich zu finanzieren?

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AngiedieSchlaue  30.01.2024, 09:54
@sophie140200

Du musst damit auskommen.

Ansprüche herunter schrauben und selbst etwas dazu beitragen (Minijob), dass es reicht.

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26Sammy112  30.01.2024, 10:22
@sophie140200
Ich denke nicht das ich Zeit für einen Minijobs habe durch die Schule.

Doch, das geht schon. Fast jeder Schüler hat doch einen Job... vom Zeitungen austragen über das Regale einräumen im Supermarkt bis hin zum Kellnern im Café oder Restaurant.

Davon einmal abgesehen: Deine Eltern sind wie gesagt für Deinen Unterhalt verantwortlich... also Wohnung, Verpflegung, Kleidung. Dazu noch das Dir dann zustehende Kindergeld... und vielleicht einen kleinen Job. Damit solltest Du locker über die Runden kommen!

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das kann er gerne von dir verlangen. nur ER muss das bezahlen.

deine Ersparnisse kannst du getrost da raushalten.

ein WG Zimmer, würde dann, denke ich mal, in seinem Budget liegen und du musst ja auch noch was essen, Strom usw. zahlen.. also er muss dann!

Warum will er dich raus haben, da muss doch was schief sein....außerdem nützt ihm der Rausschmiß gar nichts,er bleibt in der Versorgungspflicht dir gegenüber bis du eine Ausbildung fertig hast.