Aus toxischem Haushalt ausziehen?
Wenn ich mit 17 oder 18 ausziehe, meine Ausbildung, wenn überhaupt, fängt erst September 2024 an, ich hab nicht sonderlich viel Geld, was MÜSSEN meine Eltern zahlen?
welche Möglichkeiten habe ich? Ich weiß von betreutem wohnen, therapeutischen Wohngruppen, Wohnungen die vom Jugendamt gestellt werden, wo einmal in der Woche jmd vorbei schaut und eigene Wohnung. Was ist noch eine Option? Wann müssen meine Eltern zustimmen und zum Beispiel helfen?
Meine Eltern sind toxisch, haben ein sehr schlechtes Verhältnis zum Jugendamt bzw. sagen dass da nur Leute mit Alkohol und Drogen Problemen etc hinkommen. Ich hab die Unterstützung von meiner Therapeutin.
Wie mache ich das wenn ich 18 bin, meine Ausbildung anfange und dann meine Therapie nicht zahlen kann? Unter anderem weil sie nur privat Patienten behandelt und dann bin ich ja gesetzlich versichert. Was brauche ich alles zum ausziehen? Welche Dokumente? Was kann ich jetzt schon mit 17 machen um das dann einfacher zu machen?
4 Antworten
Du musst leider warten bis du volljährig bist. Dann kannst du tun und lassen was du möchtest.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der elterlichen Personensorge (§ 1626 i.V.m. § 1631 Abs. 1 BGB) und umfasst das Recht, die Wohnung und den Wohnort des minderjährigen Kindes, den Kontakt und den Umgang mit Dritten, sowie das Aufsuchen bestimmter Örtlichkeiten zu bestimmen.
Etwaige Unterhaltspflicht der Eltern
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/home_node.html
Wende Dich am besten an eine Beratungsstelle vor Ort, da sich solche Fragen, besonders, wenn es um Unterhalt geht, nicht pauschal beantworten lassen.
Wenn du als minderjähriger beim Jugendamt um Inobhutnahme bittest entscheidet das Jugendamt wo sie dich unterbringen.
Aussuchen kannst du dir das üblicherweise nicht. Im Prinzip ist das Jugendamt auch verpflichtet die Inobhutnahme durchzuführen wenn du darum bittest.
Deine Eltern können dem widersprechen, und dann müsste das Jugendamt entscheiden ob sie die Inobhutnahme rückgängig machen oder es von einem Familiengericht entscheiden lassen.
Mit der Empfehlung von deinem Therapeuten kannst du dir ziemlich sicher sein, das es dann vor ein Familiengericht gehen würde, und die Inobhutnahme dort wohl auch bestätigt werden würde.
Solange du minderjährig bist musst du dir über das finanzielle keine Gedanken machen, du bekommst vom Jugendamt Unterkunft Verpflegung und ein Taschengeld. Das Jugendamt rechnet das finanzielle mit deinen Eltern ab.
Wenn du volljährig wirst hilft dir das Jugendamt bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen deine Eltern und bei der Wohnungssuche. Du wirst problemlos für den Übergang eine Weile dort weiter wohnen dürfen.
Meldest du dich erst mit 18 beim Jugendamt kann man dich dort trotzdem unterstützen, die Unterstützung wird aber geringer sein als bei minderjährigen, oder den volljährigen die schon als minderjährige vom Jugendamt betreut wurden.
Wenn du ein Azubi Gehalt bekommst musst du dich natürlich auch an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligen.
Gehe mal nicht vom worst case aus, das deine Eltern einer Inobhutnahme widersprechen. Viel wahrscheinlicher ist das sie es einfach akzeptieren.
Du kannst ja erst mal ganz unverbindlich einen Termin beim Jugendamt machen, Ihnen erzählen das dir dein Therapeut geraten hat auszuziehen, und du einfach mal hören willst ob und wie das möglich ist.
Danach siehst du weiter.
In deinem Alter wird das Jugendamt nichts gegen deinen Willen machen.
deine eltern verweisen dich an dein kinderzimmer und es gibt keinen unterhalt. fertig sind sie mit dir.
Das ist so eine große Entscheidung, was wenn ich das nicht schaffe?