Aus toxischem Haushalt ausziehen?

4 Antworten

Du musst leider warten bis du volljährig bist. Dann kannst du tun und lassen was du möchtest.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der elterlichen Personensorge (§ 1626 i.V.m. § 1631 Abs. 1 BGB) und umfasst das Recht, die Wohnung und den Wohnort des minderjährigen Kindes, den Kontakt und den Umgang mit Dritten, sowie das Aufsuchen bestimmter Örtlichkeiten zu bestimmen.

Woher ich das weiß:Recherche

Etwaige Unterhaltspflicht der Eltern

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/home_node.html

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Wende Dich am besten an eine Beratungsstelle vor Ort, da sich solche Fragen, besonders, wenn es um Unterhalt geht, nicht pauschal beantworten lassen.

Wenn du als minderjähriger beim Jugendamt um Inobhutnahme bittest entscheidet das Jugendamt wo sie dich unterbringen.

Aussuchen kannst du dir das üblicherweise nicht. Im Prinzip ist das Jugendamt auch verpflichtet die Inobhutnahme durchzuführen wenn du darum bittest.

Deine Eltern können dem widersprechen, und dann müsste das Jugendamt entscheiden ob sie die Inobhutnahme rückgängig machen oder es von einem Familiengericht entscheiden lassen.

Mit der Empfehlung von deinem Therapeuten kannst du dir ziemlich sicher sein, das es dann vor ein Familiengericht gehen würde, und die Inobhutnahme dort wohl auch bestätigt werden würde.

Solange du minderjährig bist musst du dir über das finanzielle keine Gedanken machen, du bekommst vom Jugendamt Unterkunft Verpflegung und ein Taschengeld. Das Jugendamt rechnet das finanzielle mit deinen Eltern ab.

Wenn du volljährig wirst hilft dir das Jugendamt bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen deine Eltern und bei der Wohnungssuche. Du wirst problemlos für den Übergang eine Weile dort weiter wohnen dürfen.

Meldest du dich erst mit 18 beim Jugendamt kann man dich dort trotzdem unterstützen, die Unterstützung wird aber geringer sein als bei minderjährigen, oder den volljährigen die schon als minderjährige vom Jugendamt betreut wurden.

Wenn du ein Azubi Gehalt bekommst musst du dich natürlich auch an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligen.

cocox847 
Fragesteller
 08.10.2023, 11:02

Das ist so eine große Entscheidung, was wenn ich das nicht schaffe?

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Tand0r  08.10.2023, 12:20
@cocox847

Gehe mal nicht vom worst case aus, das deine Eltern einer Inobhutnahme widersprechen. Viel wahrscheinlicher ist das sie es einfach akzeptieren.

Du kannst ja erst mal ganz unverbindlich einen Termin beim Jugendamt machen, Ihnen erzählen das dir dein Therapeut geraten hat auszuziehen, und du einfach mal hören willst ob und wie das möglich ist.

Danach siehst du weiter.

In deinem Alter wird das Jugendamt nichts gegen deinen Willen machen.

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deine eltern verweisen dich an dein kinderzimmer und es gibt keinen unterhalt. fertig sind sie mit dir.