Bald 18, kann ich mit Mithilfe vom Amt ausziehen?

6 Antworten

Ab 18.Lebensjahr kannst du gehen wohin du willst.Eltern haben bestimmt ein grund dich raus zu werfen,oder das wollen.WARUM zu Hause ärger gibst das wissen wir klar nicht.Eltern aber JA.Die wissen warum?.

Ergänzen :Das JUgendamt wird dich beraten. Falls dein Verbleib im Elternhaus nicht mehr möglich sein sollte, wird es dir helfen, damit du überleben kannst.

Aber einfach so, weil du dich mit deinem Vater oder Mutter nicht verstehst, wird dir niemand eine Wohnung finanzieren.SORRY ABER,,Einen Tipp gebe ich dir. Zum Provozieren gehören immer zwei.Na den mal los.Viel GLÜCK dabei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du bist noch Schüler oder in einer Berufsausbildung? Dann sind in erster Linie deine Eltern für dich zuständig. Theoretisch würden dir dann bei einem Rauswurf 930 Euro inkl. Kindergeld zustehen.

Ob das aber praktisch umsetzbar ist, wäre eine andere Geschichte.

Werfen sie dich also tatsächlich raus, dann hast du die Möglichkeit dich zu weigern zu gehen, so dass sie erst Räumungsklage erheben müssen oder du gehst. Die Frage ist dann : wohin?

Und welche Möglichkeiten hast du auf staatliche Hilfen? BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder gar die Zusage auf die Übernahme der Kosten für die eigene Wohnung durch das Jobcenter, die dann klären, ob deine Eltern nach BGB zahlen können und müssen.

Du kannst jetzt erstmal zum Jugendamt gehen, die ab 18 auch deine Unterhaltsansprüche für dich gegen die Eltern berechnen würden. Denen vom drohenden Rauswurf erzählen und schauen, ob man auf die Schnelle noch einen Platz in einer Wohngruppe für dich hat, was eher unwahrscheinlich ist. Aber fragen kostet ja nichts.

Danach zum Jobcenter und schon mal Anträge holen für den Fall der Fälle. Nur auch dort kann man dir keine Wohnung zaubern. Könntest du also erstmal bei einem Freund / einer Freundin unterkommen?

Und wie gesagt: was genau machst du derzeit und hast du eigenes Einkommen wie eine Ausbildungsvergütung oder Anspruch auf BAföG bei einer schulischen Ausbildung oder einem Studium.

Und letztendlich bleibt die Abzweigung des Kindergeldes wenn du eine eigene Meldeadresse hast und deine Eltern nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen.

Du kannst ab 18 hingehen wo du magst. es ist allerdings so, dass du ohne eigenes Einkommen keinen Anspruch auf eine voll suvvensionierte Wohnung hast. das erst ab 25 Jahren. Es ist allerdings so, dass deine eltern bis zum 25. Lebensjahr oder zum Abschluss einer Berufsausbildung für dich unterhaltspflichtig sind. mit dem Unterhalt und deinem Bürgergeldanspruch lässt sich, wenn auch nicht jede aber sicherlich eine eigene Unterkunft fianzieren.

so was wie hamburger Hafenmeile, Kölner City oder so, wirst du genauso vergessen können wie ein 200m² Loft...

lies dir mal das hier durch:

https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

Solange du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Das heißt aber nicht, dass sie dir eine Wohnung bezahlen müssen. Es reicht auch, wenn du bei ihnen zu Hause Unterkunft und Verpflegung bekommst.

peterobm  25.10.2023, 17:20
Meine Mutter und Vater möchten mich aus der Wohnung werfen.

in dem Falle sind die Eltern unterhaltsverpflichtet

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DaKaBo  25.10.2023, 17:31
@peterobm

Vielleicht sind sie sich darüber nicht mal im Klaren, sondern denken: Wir schmeißen das Blag raus, dann darf die Allgemeinheit zahlen...🤷🏻‍♀️

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Die Familie ist die erste soziale Instanz in unserem Land, d.h. deine Eltern sind bis zu deinem 25 Lebensjahr für deinen Lebensunterhalt zuständig.

Erst nach dem Überschreiten dieses Altern oder falls du vorher eine Ausbildung oder Studium zu ende gebracht hast, können sie dich rauswerfen.

Wende dich mal an eine Erziehungsberatungsstelle vom Jugendamt und lass dich beraten.

Ich nehme dir die Hoffnung zwar nur sehr ungerne, aber es müsste in deiner Familie schon wirklich krass laufen, damit dir das Jugendamt eine Wohnung zahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erzieher
Kessie1  25.10.2023, 17:31

Das Jugendamt zahlt d gar nichts und es stimmt auch nicht, dass die Eltern af jeden Fall für das volljährige Kind bis 25 zuständig sind. SGB und BGB sind unterschiedliche Dinge und sollte das volljährige Kind nur mal angenommen nichts tun und auch nichts tun wollen, dann sind die Eltern für das Kind auch nicht finanziell zuständig.

Und rauswerfen können sie das volljährige Kind jederzeit, da es kein Bleiberecht hat. Ob man dafür noch ein Gericht bemühen muss zwecks Räumungsklage, weil es nicht gehen will, ist eine andere Sache.

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