Was ist der erste Schritt beim ausziehen als Schüler?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Jugendamt ist über deine Situation informiert? Das wäre nämlich die erste Adresse gewesen.

Bevor du los stürmst und dir eine Wohnung suchst, die du ja nicht einmal finanzieren kannst, gehst du zum Jobcenter und besprichst dort deine Situation. Unter ganz engen Voraussetzungen könntest du da eine Kostenübernahmezusage für die eigene Wohnung bekommen. Lasse dir von der Therapeutin gleich ein Gutachten ausstellen, in der sie auf die Dringlichkeit für einen Auszug hinweist.

Deine Eltern müssen deinen Auszug nicht finanzieren. Sie bieten dir Zuhause Kost und Logis und damit ist das Thema erledigt. Nur solltest du eine Kostenübernahme durch das Jobcenter bekommen aufgrund der Situation, dann würde man an deine Eltern ran treten um sich von dort das Geld wiederholen. Vorausgesetzt sie müssen nach BGB zahlen und vorausgesetzt, sie sind leitungsfähig.

Du kannst es natürlich auch vorab noch beim Jugendamt versuchen. Das Problem: du bist bald volljährig. Zu erwarten das man sich da noch ins Zeug legt für dich ist allerdings eher unwahrscheinlich. Und wenn, dann gibt es von dort ggf. einen Platz in der Wohngruppe.

Sorgt beispielsweise das Jugendamt dafür, dass ein Jugendlicher aufgrund schwieriger Verhältnisse in der eigenen Familie in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht wird, dann kann zur Unterstützung auch Möbelgeld gezahlt werden.
Denn zum Konzept vieler Einrichtungen gehört es, dass die Jugendlichen ihre Zimmer individuell gestalten und einrichten können.
Zuständig für die finanzielle Unterstützung in Form von Möbelgeld ist bei jungen Volljährigen der örtliche Träger der Jugendhilfe, in dessen Bereich der Betreffende seinen gewöhnlichen Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung hatte, vgl. § 86a Abs. 2 SGB VIII.

https://www.helpster.de/vom-jugendamt-moebelgeld-erhalten-hinweise_175728

Gut wäre es also allemal, wenn dein Fall dort schon bekannt wäre. Dann könnte das Jugendamt dem Jobcenter das schon mal bescheinigen.

Also: Gutachten von der Therapeutin, dann zum Jugendamt, dann zum Jobcenter

Für das Studium später beantragst du in erster Linie BAföG. Zusammen mit dem Kindergeld, solltest du den Höchstbetrag bekommen, wäre allerdings auch erstmal ein WG Zimmer anzuraten. Und danach solltest du dich auch jetzt schon mal umsehen. Aber wie gesagt: erst Kostenübernahme abklären!

such dir einen job und dann kannst du ausziehen.

Du brauchst eine Finanzierung, die kann beispielsweise über das Jugendamt oder das Jobcenter kommen.

Wenn die finanzierunzgszusage da ist, kannst du anfangen Wohnungen zu suchen.

Bei beiden Schritten können dir Sozialarbeiter aus der Jugendhilfe helfen. Deine KJP muss Adressen haben

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Die Antwort von @Rheinflip ist da die Hilfreichste. Was ich allerdings nicht verstehe ist: Wenn Du wie Du sagst schon ewig von der Familie misshandelt wirst, warum ist das Jugendamt nicht eingeschritten? Deine Therapeutin hätte das melden müssen. Da ist was nicht ganz koscher.

Ashoka2871 
Fragesteller
 23.06.2023, 21:22

Ich hatte es ihr aus Angst nicht gesagt, hab aber dann diesen Monat alles gebeichtet und ihr wurde klarer wie schnell icj ausziehen muss

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atoparty  24.06.2023, 09:38
@Ashoka2871

ohne beweise kannst du viel erzählen wenn der tag lang ist.

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fange ich einfach an nach Wohnungen online zu suchen?

Ja.

Und wo fängt man da überhaupt an?

Immoscout, Studentenwerk, im Bekanntenkreis rumfragen, ...

Alex