Mit 18 von zuahuse ausziehen?

5 Antworten

Gibt es irgendwelche staatliche Hilfe die ich bekommen könnte?
  • Kindergeld
  • den Unterhalt deines Vaters
  • BAFöG
  • ...

sprich mal mit dem Jugendamt, dort kann man dir weiterhelfen.

Alex

Für dich gibt es Hilfe. sprich mit einer sachkundigen Stelle beispielsweise dem Jugendamt. Dein Wohnen in diesem Verhältnissen könnte zu langanhaltenden schwerwiegenden seelischen Problemen führen. und damit ist das jugendamt verpflichtet dir Hilfe anzubieten. entweder bekommst du eine komplett eigene Wohnung und deine Eltern müssen entsprechend unterhalt zahlen oder es gibt betreutes wohnen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Ob das Wohnen zu Hause wirklich unzumutbar ist, sodass die Gesellschaft elterliche Pflichten übernehmen soll, müsste zunächst geklärt werden.

Manche familiäre Probleme entstehen auch dadurch, dass Neu-Erwachsene glauben, mit 18 hätten sie auf nichts und niemanden Rücksicht zu nehmen ...

... verkennen aber, dass sie noch keineswegs in der Lage sind Ihrer Volljährigkeit auch eine (finanzielle) Unabhängigkeit folgen zu lassen.

Sobald Du Dir Deinen Lebensunterhalt selbst verdienst wird Dich niemand von Deinem Vorhaben - Auszug aus der elterlichen Wohnung - abhalten können.

Grundsatz: Das was man will muss man sich auch leisten können.

12345813 
Fragesteller
 11.07.2023, 15:22

Naja musste mit 12 auf meine Geschwister für mehrere Tage aufpassen weil meine mom einen schwanz haben wollte.

Ich lerne, habe gute Noten und kümmere mich eigentlich gerne um meine Geschwister, aber nicht 24/7. Ich trinke nicht und nehme keine Drogen.

Meine Mutter kommt jeden Tag sauer nach Hause und schreit mich wegen allem an, droht mir Sachen etc.

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GutenTag2003  11.07.2023, 15:24
@12345813
und schreit mich wegen allem an, droht mir Sachen etc.

Du bist 18, dass Du Dich nicht zur Wehr setzen kannst, das bezweifle ich.

Ihr 13 könnte Euch auch einmal zusammensetzen und mit Eurer Mutter reden.

weil meine mom einen schwanz haben wollte.

Nun, Du bist 18, Du solltest das verstehen (können) 😇

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12345813 
Fragesteller
 11.07.2023, 15:28
@GutenTag2003

Sie ist übergewichtig, ihre Schläge tun weh und ich habe Angst vor ihr?

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GutenTag2003  11.07.2023, 15:29
@12345813

Gut ich muss das hier nicht weiter ausführen.

Übergewichtig = auch wenig(er) beweglich.

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Von Experte isomatte bestätigt

Du bist volljährig und der Unterhalt den dein Vater zu zahlen hat, geht direkt auf dein Konto! Es sei denn, du bestimmst, dass er den Unterhalt weiter an die Mutter zahlen soll.

Deine Mutter hingegen muss dir ihren Anteil nicht bar geben, sondern kann dir Kost und Logis anbieten.

Der Unterhalt ab 18 wurde bereits neu berechnet? Denn ab 18 wird auch das Kindergeld voll angerechnet auf deinen Bedarf. Falls also noch nicht geschehen, solltest du zum Jugendamt gehen und dort um Hilfe bitten.

Wenn du nächstes Jahr studierst, dann ist vorrangig BAföG zu beantragen. Du kannst dann selbstverständlich auch ausziehen, wenn du genug BAföG bekommst und es zusammen mit dem Kindergeld für eine Wohnung reicht oder ein WG-Zimmer. Auch bei einer Ausbildung kannst du ausziehen, wenn deine Ausbildungsvergütung hoch genug ist.

Zahlen die Eltern nicht Unterhalt in mindestens der Höhe de Kindergeldes, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen.

Eine eigene Wohnung müssen deine Eltern nicht finanzieren. Bekommst du also nur wenig oder kein BAföG, dann wird es wohl nichts mit dem Auszug. Das Gleiche gilt für die Ausbildung. Ist die Ausbildungsvergütung zu gering, dann wirst du auch Zuhause bleiben müssen.

Von Experte Kessie1 bestätigt

Die Eltern müssen dir keine eigene Unterkunft zahlen, es sei denn der Auszug ist wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden Grund erforderlich bzw.von den Eltern gewollt.

Aber selbst wenn das der Fall wäre, müssten die Eltern auch erst einmal leistungsfähig sein und vorrangige unterhaltsberechtigte müssten dann auch erst berücksichtigt werden.

Außerdem müsstest Du dann vorrangige Ansprüche wie BAB - oder Bafög - prüfen lassen, je nach Art der Ausbildung und eine eigene Nettovergütung würde entsprechend wie das Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, bist unter 25 und bekommst von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 Euro pro Monat, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu.

Das könntest Du im Ernstfall bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit mit einem Abzweigungsantrag nach einer Prüfung auch direkt von da bekommen.

Wenn Du nicht mehr bei den Eltern lebst, stünden dir bei Leistungsfähigkeit derzeit 930 Euro an Unterhalt zu.

Kindergeld würde darauf voll angerechnet und eine mögliche Nettovergütung bis auf 100 Euro Freibetrag auch, evtl.zustehendes BAB - oder Bafög - natürlich auch.