Zuhause rausgeflogen (finanzen)?

6 Antworten

Ab 18 hätte dein Vater ohnehin an dich überweisen müssen. Denn ab der Volljährigkeit ist auch deine Mutter zum Barunterhalt verpflichtet. Nur kann sie ihren Teil als Kost und Logis anbieten wenn du bei ihr wohnst.

Aber wie dem auch sei: du bist rausgeflogen und bist aber noch nicht offiziell irgendwo anders gemeldet. Damit entfällt auch der Abzweigungsantrag auf das Kindergeld.

Zu prüfen wäre jetzt erstmal wer was an Unterhalt zahlen kann und muss.

Dafür kannst du zum Jugendamt gehen und eine Berechnung durchführen lassen anhand der Einkommensunterlagen der Eltern.

Das Problem ist der derzeitige ungewisse Wohnstatus. Denn wohnst du bei einem Elternteil, dann richtet sich dein Bedarf nach dem bereinigten Netto beider Elternteile. Wohnst du nicht mehr Zuhause, dann liegt dein Bedarf pauschal bei 860 Euro. Allerdings wird dein Vater wohl nicht dafür voll aufkommen müssen, weil deine Mutter dich nun vor die Tür gesetzt hat. Wäre ja auch irgendwie unfair, wenn sie nicht leistungsfähig ist und dein Vater nun deswegen z.B. anstatt 350 Euro plötzlich 860 Euro aufbringen soll abzüglich dem Kindergeld, welches deine Mutter an dich weiterleiten müsste (oder dein Vater beantragt es, da er den höheren Unterhalt zahlt.)

Also geht es auch im Moment darum erstmal eine Bleibe zu finden und eine Kostenübernahme ggf. durch das Jobcenter zu erreichen. Und das wäre dann der zweite Anlaufpunkt nach dem Jugendamt.

Und alles in allem wurde doch die Frage auch schon hinlänglich beantwortet?!

https://www.gutefrage.net/frage/von-zuhause-ausziehen-24

Die Dinge ändern sich nicht dadurch, wenn man die Frage doppelt stellt.

Und die Frage steht auch nach wie vor im Raum warum der Rauswurf erfolgte und ob ein klärendes Gespräch dir ermöglich würde dort wieder einzuziehen.

Denn beim Jobcenter musst du glaubhaft machen, dass es dir absolut unmöglich ist dort weiter zu wohnen.

Und was die angebliche "Straftat" betrifft die hier angesprochen wurde: das ist natürlich Nonsens!

Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.

https://www.familienrecht-muenchen.de/Ehescheidung_in_Muenchen/Aktuelles/Kind_wird_volljaehrig_und_wohnt_bei_Eltern_Welche_rechtlichen_Moeglichkeiten_bestehen_fuer_die_Eltern_das_Kind_aus_der_Wohnung_zu_bringen

Da du noch Schüler bist, sind deine Eltern (auch deine Mutter!) im übrigen verpflichtet ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachzukommen.

Am Besten wäre es also eine Kostenübernahme durch das Jobcenter zu erreichen, da die sich dann mit deiner Mutter rumärgern und du nicht deswegen vor Gericht musst. Das setzt aber tatsächlich voraus, dass du unter physischen oder psychischen Problemen leiden würdest, wenn du zurück müsstest. Den nach SGB sind die Eltern nun mal für ihre Sprösslinge bis 25 zuständig.

Vielleicht rüttelt da aber auch ein Schreiben vom Jugendamt die Mutter wach?! Oder die Situation euch Beide. Denn es ist ja auch unklar wie schuldig oder unschuldig du nun an der eskalierten Situation bist...

Dein Vater zahlt genau was derzeit? Dein derzeitiges Einkommen kann auch übrigens teilweise, je nach Billigkeit, Anrechnung finden.

Auch Schüler BAföG wäre eine Option. Normalerweise steht dir kein BAföG zu, wenn du die allgemeinbildende Schule von Zuhause erreichen kannst. Aber nach einem Rauswurf könnte dies anders aussehen. Informiere dich diesbezüglich mal:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php

Jedenfalls muss die Zusage der Kostenübernahme durch das Jobcenter VOR der Anmietung von eigenem Wohnraum vorliegen. Erst mieten, dann beantragen ist also nicht...

Dann hast Du ja zusammen 431 € plus Unterhalt. Reicht das nicht? Und was ist mit dem Kindergeld, daß die Mutter mutmaßlich für Dich bekommt?

Du kannst einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen, wenn Minijob, Unterhalt und Kindergeld nicht zum Leben ausreichen.

Und/Oder wende Dich an eine Beratungsstelle vor Ort.

Deine Eltern haben die Pflicht dir Unterhalt zu bieten. Auch über 18. Also sag ihr, dass du sonst rechtlich gegen sie vorgehst und sollte es nicht helfen, dann schalte Jugendamt mit ein.

Deine Eltern sind Unterhaltspflichtig… am besten wendest du dich ans Jugendamt

Du hast Anspruch auf das Geld bis 25.

Das Kindergeld wird vorher eingestellt falls du deine Ausbildung vor 25 abschließt oder halt Studium.