Harz4 eltern und 450€ minijob, was wenn ich teilzeit mache?

3 Antworten

Wenn Du noch unter 25 bist und bei deiner Mutter wohnst, dann bildest Du mit ihr eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Ab 18 aber unter 25 stehen dir derzeit min. 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu kämen dann bei 2 Personen min.noch 50 % von der Warmmiete.

Das zusammen würde dann dein Mindestbedarf ergeben.

Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berechnen sich aus dem Brutto und nicht aus dem Nettoeinkommen, davon wird der Freibetrag dann theoretisch abgezogen.

Vom Brutto hat man einen Grundfreibetrag von 100 Euro, ab 1000 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würde dann bei angenommen 800 Euro Brutto einen Freibetrag von 240 Euro ergeben, bei 640 Euro Netto blieben dann voraussichtlich max.um die 400 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen, wenn nicht noch andere Einkommen erzielt würden.

Diese angenommen 400 Euro würde deine Mutter dann nicht mehr für dich bekommen, dann solltest Du mit deiner Mutter klären was Du ihr geben sollst.

Denn wenn deine Mutter nicht einmal ihren eigenen Bedarf mit evtl. Einkommen decken kann und Du kein anderes Einkommen hast, dann würde deine Mutter bei diesem Einkommen ja noch eine Aufstockung für dich bekommen.

Es blieben dann ja für deinen Kopfanteil der Warmmiete nur max.um die 40 Euro, nachdem die 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt von den max. 400 Euro anrechenbarem Netto Erwerbseinkommen abgezogen wurden.

Bei angenommen 500 Euro Warmmiete würde der Kopfanteil bei jeweils 250 Euro liegen, dann würde deine Mutter angenommen noch um die 210 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete bekommen.

Du hättest dann angenommen deine 640 Euro Netto und müsstest ihr dann noch angekommen 40 Euro für die Warmmiete geben und dazu deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Dann machst Du mit deiner Mutter ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung aus, oder übernimmst das dann selber.

Was Du dann noch hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden, da Du als Kind deiner Mutter mit deinem Einkommen im SGB - ll nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.

Unter 25 wird ein Auszug zum Problem, zumindest dann, wenn es keinen wichtigen Grund dafür gibt und man nach dem Auszug weiter auf finanzielle Unterstützung angewiesen wäre.

Mit deinen angenommen 640 Euro Netto kommst Du dann nicht weit, alleine einen Vermieter zu finden wird da schon schwer.

Du müsstest dann ohne wichtigen Grund für den Auszug dann soviel Einkommen haben, dass Du den derzeit vollen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 449 Euro hast + min.noch deine zu zahlende Warmmiete.

Ich denke nicht das Du da für unter 200 Euro etwas finden würdest.

100 € ist der Betrag, den du sicher und anrechnungsfrei hast. Vom Rest 20%. Du musst schon wissen, wieviel Geld deine Verlagsgemeinschaft erhält um zu errechnen wie viel du bekommst bzw. angezogen kriegst.

wildpark7  16.02.2022, 00:37

Verlagsgemeinschaft- nah dran verdammt nah^^

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Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Alles Geld was drüber ist ,wird abgezogen.

Tinymayuri 
Fragesteller
 16.02.2022, 00:39

Aber nicht von meinem konto sondern vom konto meiner mom oder?

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