Muss mein Vermieter zeitnahe den Bodenbelag erneuern nach Malerarbeiten?

Nach einem Wasserschaden muss mein Teppichboden, der bereits 10 Jahre alt ist, ausgetauscht werden. Mein Vermieter sagte mir, dass das zeitnah geschehen muss, da es sich um einen Versicherungsfall handelt und die Versicherung angeblich auf kurzfristige Fehlerbehebung besteht.

Im Zuge dieser Sanierung wollte ich auch gleich das Zimmer streichen lassen, auf Anraten meines Vermieters bevor der Boden verlegt wurde. Ich selbst wollte die Malerarbeiten erst beauftragen, nachdem der Vinylboden verlegt gewesen wäre.

Nachdem der Maler seine Arbeiten abgeschlossen hatte, teilte mir mein Vermieter mit, dass es noch dauern könnte, bis der Bodenleger Zeit habe. Er erreiche ihn nicht. Ich soll doch das Wohnzimmer wieder einräumen.

Ich teilte ihm mit, dass ich damit nicht einverstanden bin. Ich will nicht erst das Zimmer komplett ausgeräumt haben, um es zwischen den verschiedenen Handwerkertätigkeiten mühsam zu wiederholen. Ich bin alleinstehend und war schon froh, dass ich jemanden gefunden habe, der mir die Möbel einmal vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer verfrachtet hat.

Mein Vermieter meinte daraufhin, es sei ja nicht sein Verschulden, dass der Bodenleger verschollen sei und hinterherlaufen werde er dem sicher nicht. Von meinem Angebot, ihm einen anderen Handwerker vorzuschlagen, hielt er nichts, da ja der Kostenvoranschlag dieser einen Firma der Versicherung bereits vorgelegt wurde.

Ich habe daraufhin um die Telefonnummer des Bodenlegers gebeten, um selbst wegen des weiteren Verlaufs Verhandlungen mit ihm aufzunehmen. Das hat sich mein Vermieter verbeten, da ich mich hier nicht einzumischen habe, das sei einzig und allein seine Aufgabe.

Meine Frage: muss ich mich mit der Anweisung "Räumen Sie wieder alles zurück, weil ich nicht weiß, wann der Bodenleger Zeit hat. Das kann schon noch ein halbes Jahr dauern" zufrieden geben oder habe ich Recht auf Mietminderung?

Hat schon jemand mal was Ähnliches erlebt?

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Ist es aufgrund von im Laufe des Mietverhältnisses entstandenen Unebenheiten und scharfen Bruchkanten nicht möglich, einen Teppichboden zu verlegen und muss der Mieter deshalb bis zur Mängelbeseitigung auf dem bloßen mangelhaft verspachtelten Estrich wohnen, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 15 Prozent.

https://www.google.com/search?q=wohnzimmer+kein+Boden+verlegt+Mietminderung&oq=wohnzimmer+kein+Boden+verlegt+Mietminderung&gs_lcrp=EgZjaHJvbWUyBggAEEUYOTIHCAEQIRigAdIBCTE4NDE1ajBqN6gCCLACAQ&sourceid=chrome&ie=UTF-8

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nein, das machen die schon lange nicht mehr. Das macht ein Gutachter vom TÜV nachdem die Karre abgeschleppt ist.

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In den Urzustand zurückbauen/erneuern..

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Mieter zerstört Wohnung, Polizei unternimmt nichts. Was tun?

Hallo zusammen,

Ein Bekannter hat aktuell folgenden Vorfall gehabt:

Er hat seinen Mieter wegen eigenbedarf gekündigt und dieser soll bald ausziehen. Leider ist der Mieter nicht ganz friedlich und möchte dem Bekannten, angekündigt, noch einen größtmöglichen Schaden zufügen, sodass er heute angefangen hat die Wohnung zu zerstören. Dies hat der Bekannte mitbekommen und die Polizei gerufen. Als die Polizei ankam, haben Sie auch die Wohnung betreten. Der Mieter war grad dabei, die Wände im Keller zu entkernen, sprich: den Putz von den Wänden mit einem Schlagbohrer zu entfernen. Also auf frischer Tat erwischt - würde man denken. Der Mieter behauptete, dass er die Wände selbst vor langer Zeit verputzt hätte und er daher das recht habe, diese wieder zurück zu bauen.

Jetzt kommt das beste: die Polizei gab dem Mieter noch vor Ort noch recht und bestätigte, dass das Handeln des Mieters keine Straftat darstelle, wodurch dieser dann in aller Seelenruhe den Putz weiter mit dem Schlagbohrer entfernte - vor Augen des Eigentümers des Hauses. Auch die Beschwerde bei der Polizeiwache hat nichts gebracht, die dortigen Beamten sehen wohl das Handeln der Polizisten als richtig und möchten nichts weiteres unternehmen. Eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung wollten die Beamten auch nicht aufnehmen.

Ich meine das ganze ist doch offensichtlich Sachbeschädigung. Denn i.d.R. gehört der Putz also Bausubstanz eines Hauses dem Eigentümer. Daher hätte ich eigentlich erwartet, dass die Polizei den Abriss vorerst stoppt, um größeren Schaden zu vermeiden - bis die Eigentumsfrage durch einen Anwalt geklärt ist.

Jetzt wäre die Frage: Was kann man in solchen Situationen tun, in denen die Polizei bei akuten Problemen nichts unternimmt? Gibt es eine nächste Instanz an die man sich wenden kann?

Und was wäre das beste Vorgehen in solch einer Situation, wo der Mieter vor Auszug erstmal einen riesen Schaden anrichtet?

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Kellerwände sind so gut wie nie verputzt. Polizei hat alles gesehen und gut ist.

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Ab da an wo die Rennleitung entscheidet !

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Öl/Fett auf der Scheibe ..

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( Bei mir im Umkreis von 50km ), das wäre dann wo genau?

Davon ab gibt es keine neuen 2 Takter 50ccm mehr. Erst ab 300ccm

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2 Takter zieht besser durch- Spritfresser von 5-7Liter plus 2Taktöl

4 Takter : um die 2 Liter Verbrauch-kein Extra Öl..Dafür Ventile einstellen.

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Sofort dem VM melden ist priorität. Er ist dafür zuständig. Natürlich wird er behaupten das du das warst. Normales Verhalten weils Geld kostet.

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Ja ist möglich..

https://www.fahrschule-poleposition.de/leistungen/motorradausbildung/klasse-a2-automatik/

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