Grundsicherung unbedarft?

1 Antwort

Der ZuZug eines Sohnes oder Tochter zur Mutter muss dem Vermieter mitgeteilt werden. Deine Mutter muss dir eine Wohnungsgeberbescheinigung geben, damit du dich beim Bürgeramt anmelden kannst. Du musst keine Miete bezahlen. Du bildest aber mit deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft, was dem JC zu melden wäre.

Sollte dein Mutter versterben, kannst du nach § 563 (2) BGB das Mietverhältnis fortsetzen. Der Vermieter kann die Wohnung nicht kündigen.

Brigitta9 
Fragesteller
 21.03.2024, 16:51

Dan ist meine Angst dan doch unbegründet😅.Ja meine Grundsicherung wurde mir woll gestrichen,aber das Wichtigste ist das ich auch nach den Ableben meiner Mom noch in Wohnung bleiben kan.Danke Dir fur Deine gute Antwort auch mit Paragraphen so kan ich auch selber mal nachsehen. Am liebsten wäre es mir das ich meine Wohnung als Sicherheit behalten könnte. Aber das würde woll nicht gehen. Aber nicht nur weil das Sozi die Miete von meiner Wohnung natürlich nicht mehr bezahlen wurde und ich es dan selber zahlen mußte. Ich wurde dan warscheinlich auch voll die Schwierigkeiten mit dem Wohnungsamt oder so bekommen wen ich nee tolle und Billige Sozialwohnung habe und noch zuzüglich bei Eltern angemeldet bin oder? Ich will natürlich jeden Konflikt mit Gesetz vermeiden und darum kan ich das auch nicht machen ?

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Brigitta9 
Fragesteller
 22.03.2024, 14:57
@Brigitta9

Wielen Dank für Deine gute Antwort.Hab jetzt schon mal bei Sozi Bescheid geben. Die mein das sie auch die Miete ubernehmen wurden wenn Mom Stibt auch wen sie viel größer ist wie meine Wohnung ist.Aber die Miete von meiner Mom ist auch nich teurer als meine weil der Mietvertrag schon seit 1970 ist.Ja mir würde halt dan die Grundsicherung gestrichen werden weil wir Fan nee sogenannte Bedarsgemeinschaft bilden so wie Du gesagt hast. Da wird man noch bestraft weil meine Mutter mit mir als Tochter keinen Mietvertrag machen will.Dan wäre es ja eigentlich besser wenn meine Mom mit ein Untermietervertrag macht oder?So muß meine Mom die Miete neet alleine zahlen und ich bekomme die normale Grundsicherung weiter weil jeder eine eigene Bedarsgemeinschaft ist sehe ich das so Richtig?Oder dar ich dan nicht mehr in Wohnung bleiben wenn meine Mama mal nicht mehr da ist weil wir ja dan keine Hausgemeinschaft mehr sind? Also ich finde das ganze Mietrecht voll Komplex. Ich bitte um Hilfe nochmal bei dieser Sache ? Grosse Bri

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Gerhart  22.03.2024, 15:44
@Brigitta9

DEine Mutter nimmt doch auch die Hilfe des JC für Ihre Miete (KdU) in Anspruch. Da kann sie doch keinen Untermietvertrag mit dir abschließen ! Hat deine Mutter einen Pflegegrad bzw. hat seieschon einen beantragt?

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Brigitta9 
Fragesteller
 22.03.2024, 15:57
@Gerhart

Nein meine Mutter bekommt keine Grundsicherung oder lebt vom Sozi.Meine Mom bekommt Rente 1200 Euro .Die Miete was sie zahlen muß sind 700 Euro.Ja sie hat seit kurzem auch nee Pflegestufe aber leider bloß die Stufe 1

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Gerhart  22.03.2024, 16:02
@Brigitta9

In Hinblick auf den Fortbestand des Mietvertrages solltest du keinen Untermietvertrag von deiner Mutter verlangen.

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Brigitta9 
Fragesteller
 22.03.2024, 17:07
@Gerhart

Der Vermieter hat meiner Mom geschrieben das sie erstmal einen Antrag auf Genemigung ausfüllen soll ,wen ich einziehen soll und das obwohl sie am Telefon gesagt hat das sie mich nicht als Untermieter sieht und sie auch nicht vorhat mit mir so neen Untermieter/Vertrag zu machen.Nun weiß ich auch glaub warum das der Vermieter so drauf Pocht das Mom diesen Antrag stellt und neen U.M V macht .Den als Untermieter habe ich garkeine Rechte mehr und sie können mich viel leichter aus Wohnung kicken .Deine Antwort das ich woll besser kein Untermieter/ Vertrag machen soll wen ich an Fortbesands des Mietvertrags möchte Deckt sich auch mit dem was mir eine Frau gesagt hatte die beim Wohnungsamt mir geraten hatte.Ich suche mir lieber noch ein Nebenjop und gehe vom Sozi Freiwillig weg. Ich finde das forum echt toll und stelle nicht nur selbst Fragen sondern kan auch viel Wissen und Erfahrung von den Leuten mir zu nutzen machen. Ich bedanke mich ✌️👍

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Brigitta9 
Fragesteller
 26.03.2024, 07:19
@Brigitta9

Hallo Gerhard. Habe noch 1 Wichtige Frage zu meinem Thema. Wen ich jetzt zur Mutter ziehe das auch eine Sozialwohnung ist und Mom mal nicht mehr da ist ,kan mir dan Vermieter vor die Türe setzten weil ich zwar Grundsicherung bekomme und damit niedriges Einkommen hab.Aber brauche ich da ein Wohnberechtigungschein um in Wohnung zu bleiben wen Mama mal Stirbt weil sie doch schon 83 Jahre ist.Mach mir da natürlich Sorgen.

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Gerhart  26.03.2024, 07:23
@Brigitta9

Der § 563 BGB schützt dich vor einer Kündigung der Wohnung, auch wenn Du nicht Mieter bist. Bitte Nachlesen.

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Brigitta9 
Fragesteller
 26.03.2024, 07:35
@Brigitta9

Habe mal Wohnberechtigungschein gehabt für meine Wohnung in der ich jetzt das 10 Jahr drin Wohne .Der wurde aber nicht mehr gültig sein wen ich zu Mama ziehe .Es wäre doch für den Staat auch gut weil meine Sozialwohnung ja frei wird wen ich zu Pflegebedurftigen Mama ziehe? Bitte um letzte Frage ob ich jetzt extra wieder so Wohnberechtigungschein mir besorgen muß.

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Gerhart  26.03.2024, 10:56
@Brigitta9

Das kann ich leider nicht beantworten, frage bitte beim Wohngsamt nach.

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