Mietrecht und Kundigungschutz?
Hallo möchte mein Wohnung aufgeben um zu Pflegebedurftigen Mutter zu ziehen .Ich weiß zwar das dies schon möglich ist auch in mein Fall weil ich EU.Rente bekomme und Grundsicherung. Die Sachbearbeiterin hat auch gesagt vom Amt das sie dem zustimmen wird .Brauch auch keine Bedenken zu haben das die Miete nicht uberommen wird wen Mom.mal verstirbt nachdem sie ja schon immerhin 82 Jahre ist, Der Vermieter kann mich auch nicht so einfach kündigen wen ich eines Tages alleine bin wegen so nee Paragraph. Es ist aber jetzt so das die Wohnung meiner Mutter auch eine Sozialwohnung ist und da weiß ich nicht ob es da wieder andere Gestze gibt als ob ich da jetzt vor dem Einzug vielleicht so ein Wohnberechtigungschein brauche?Ich möchte ja schließlich nicht das ich da eines Tages auf der Straße sitze.Der Vermieter meiner Mom hat jetzt meiner Mom geschrieben und neen Antrag das sie mich in Ihrer Wohnung als Untermieter aufnimmt .Meine Mom hat aber nie vor gehabt mit mir als eigene Tochter einen Untermieter Vertrag zu machen?Mus die Mutter mit eigenen Kind ein Untermietervertrag machen? Ist es nicht so das einen da der Vermieter dan einfach Kundiigen kann weil man als Untermieter weniger bis garkeine Rechte mehr hat gegenüber dem Vermieter?
1 Antwort
Also wenn du einen stichhaltigen Grund für einen Umzug nennst - und die Pflege von Angehörigen ist so einer - wird dir ein Jobcenter/Sozialamt kaum einen Umzug verwehren können.
Dein aktueller Vermieter kann und darf allerdings durchaus auf die Einhaltung der Kündigungsfrist deines aktuellen Mietvertrages bestehen. Da kommst du dann vor Fristablauf nur einvernehmlich raus (Aufhebungsvertrag des Mietverhältnisses z.B. mit der Bedingung, dass du einen für den Vermieter akzeptablen Nachmieter organisierst).
Solltest du dann bei der zu pflegenden Angehörigen einziehen hast du ja evtl anspruch auf Pflegegeld gegenüber der Pflegekasse (die sparen dadurch ja beim - oft wohl teureren - Pflegedienst) - sprich deine gesamte Situation (deine Rente plus Pflegegeld und ggf. Grundsicherungsleistungen) wird einmal neu bewertet werden.
Wenn du dann nach dem Tod des "Pfleglings" erstmal dort wohnen bleibst steht dir ggf. ein anderer Grundsicherungsanspruch zu, den du dann eben neu beantragen musst. Und dann gelten auch Schonfristen für die Suche nach einer neuen Wohnung, wenn die dann aktuelle unangemessen groß bzw. teuer ist. Sprich, du bekomsmt dann erstmal die Zusage der Kostenübernahme BEFRISTET und die Auflage, dir innerhalb angemessener Zeit eine passende Wohnung zu suchen ODER die Differenz dann DANACH aus eigener Tasche zu tragen. Dann musst du halt eine andere - vorrangig günstigere - Wohnung suchen und falls das länger dauert entsprechende Bemühungen auch nachweisen. Also dokumentiere das dann besser, damit du etwas in der Hand hast.
Die Wohnung ist aus dieser Sicht tatsächlich unverletzlich, man kann dich nicht direkt zum Umzug zwingen, sehr wohl aber die Mehrkosten nach angemessener Reaktionsfrist auf dich abwälzen.
Viel Erfolg.
Das kann schon mal finanziell recht hilfreich sein.
Denk nur daran, dass das dann sofort entfällt, wenn das Thema "Pflegen" entfällt. Anders als die Altersrente, die über den Tod hinaus noch (max. 2 Monate) weitergezahlt wird (der Sterbemonat plus ein weiterer - zumindest wenn ich mich nicht täusche) um die Bestattungskosten zu unterstützen ist damit direkt beim Tod des Gepflegten Schluss.
Und dann verändert sich natürlich deine finanzielle Situation und du musst dann aufgrund der geänderten Bedarfslage ziemlich fix beim Jobcenter bzw. Sozialamt vorstellig werden bzw. wenigstens anklopfen, damit deine geänderte Bedarfssituation dann auch bei eventueller Grundsicherung berückichtigt werden kann. Geht ja dann auch darum, die Mietzahlung zu gewährleisten etc. Kann ja durchaus sein, dass aufgrund des Pflegegeldes dann auch erstmal der Anspruch auf Grundsicherung entfällt, je nach Höhe eben.
An das mir dem Pflegegeld habe ich noch garnicht gedacht weil bis jetzt immer der Pflegedienst da war bei Mutter der eh immer bloß 10 Minuten da war pro Einsatz.Meine Mutter würde das auch besser finden wenn ich das ubernehme .Habe jetzt auch bei der Krankenkasse einen Erhöhung Antrag gestellt das Mom nee bessere Pflegestufe bekommt.