Wohnrecht auf lebenszeit und Untermieter?

2 Antworten

Hier gilt das WOHNUNGSRECHT nach §1093 BGB. Das Haus wurde dir notariell ÜBERTRAGEN.

Die Frage zielt hier auf die Definition " naher Verwandter " und kostenloses Wohnen bei der Mutter. Und da muss ich dir leider sagen, dass der Sohn der Mutter rechtens dort wohnt, weil er als naher Verwandter gilt. Du hast da kein Vetorecht. Deine Mutter kann nur die Exmietierung veranlassen.

Das sieht für dich nicht gut aus:

Aufnahmerecht: Der Inhaber eines Wohnungsrechts darf Familienmitglieder (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder), Bedienstete und Pflegekräfte aufnehmen. kein Besichtigungsrecht: Der Eigentümer hat kein Recht, die Wohnung zu inspizieren, solange keine Gefahr im Verzug ist.05.12.2023

9 Antworten auf knifflige Fragen zum Wohnrecht auf Lebenszeit

In der verlinkten Seite steht noch viel mehr, aber das hab ich mir jetzt nicht durchgelesen.