Wohnrecht auf lebenszeit und Untermieter?
Meine Mutter hat mir dasHaus überschrieben. Wir wohnen in dem in speraten Wohnungen. Sie hat in ihrer Wohnung ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Das ist nicht das Problem. Aber sie hat sie meinen Bruder als untermieter bei sich aufgenommen der kein Wohnrecht etc dort hat. dieser ist stark drogensüchtig und randaliert auch gerne. die Polizei war deswegen auch schon mehrmals vor Ort. Ich möchte nicht das er dort wohnt wie bekomme ich ihn raus?
2 Antworten
Hier gilt das WOHNUNGSRECHT nach §1093 BGB. Das Haus wurde dir notariell ÜBERTRAGEN.
Die Frage zielt hier auf die Definition " naher Verwandter " und kostenloses Wohnen bei der Mutter. Und da muss ich dir leider sagen, dass der Sohn der Mutter rechtens dort wohnt, weil er als naher Verwandter gilt. Du hast da kein Vetorecht. Deine Mutter kann nur die Exmietierung veranlassen.
Das sieht für dich nicht gut aus:
Aufnahmerecht: Der Inhaber eines Wohnungsrechts darf Familienmitglieder (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder), Bedienstete und Pflegekräfte aufnehmen. kein Besichtigungsrecht: Der Eigentümer hat kein Recht, die Wohnung zu inspizieren, solange keine Gefahr im Verzug ist.05.12.2023
9 Antworten auf knifflige Fragen zum Wohnrecht auf LebenszeitIn der verlinkten Seite steht noch viel mehr, aber das hab ich mir jetzt nicht durchgelesen.