WOHNRECHt ,Mieter ist ausgezogen . Erhalt der Wohnung kostem?

1 Antwort

Alle Pflichten wie ein Mieter auch.

Üblicherweise sollte ein Wohnrecht aber auch erlöschen, wenn jemand ins Heim geht oder durch Verkauf beendet werden. Dann holt sich aber das Heim oder das Amt das Geld zur Bezahlung der Heimkosten. Sie könnte es euch auch übertragen.

Wir hatten das Erlöschen vereinbart für den Fall, dass ich länger als ein Jahr die Wohnung/ das Haus nicht mehr bewohne.

(Habe es eh den Kindern geschenkt für die Ausbildung der Enkel.)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung