lebenslanges Wohnrecht nach Trennung?

3 Antworten

Sie steht, mit dem Wohnrecht, zu Lebzeiten, und bleibt stehen, bis sie es streichen lässt.

Und warum sollte sie Miete bezahlen, wenn sie hier fast kostenfrei wohnen kann?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo, handelt es sich bei der betreffenden Wohnung um die vormals gemeinsame Wohnung? Im Fall einer Trennung kann natürlich die Ausübung des wohnrechts der nunmehrigen zweiten exfrau problematisch sein;

Allerdings steht ihr für die Nichtausübung des wohnrechtes keine Entschädigung zu, erst dann wenn sie evtl auf das wohnrecht verzichtet, da gibts besondere Bewertungen in Abhängigkeit von Jahresmiete und statistischer Lebenserwartung der Berechtigten

Da sie ja das "ohnrecht in Anspruch nehmen könnte/kann, ist das zumindest eine Verhandlungsbasis.

Auf ihr Recht muss sie nicht kostenfei verzichten.

schleudermaxe  04.06.2020, 11:40

Sie muss gar nicht verzichten, sie bezahlt weiterhin die Kosten und Lasten und gut ist. Sie hat ja Wohnrecht, warum sollte ein Wohnrechtgeber auszahlen müssen?

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GutenTag2003  04.06.2020, 11:43
@schleudermaxe

Etnschuldigung. habe überlesen, dass das Wohnrecht der "Neuen" eingeräumt wurde. Ich ging von der "Alten 😎" aus.

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